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Gemeinschaft Schweizer Lotterien: Das interkantonale Konkordat ist der richtige Weg

Basel und Lausanne (ots)

Die Gemeinschaft Schweizer
Lotterien nimmt mit Befriedigung vom heutigen Entscheid des
Bundesrates Kenntnis, die Revision des Lotteriegesetzes zu sistieren.
Der Bundesrat hatte im Jahr 2001 die Revision des eidgenössischen
Lotteriegesetzes in Angriff genommen. Nachdem im vergangenen Sommer
fast durchwegs negative Reaktionen zum vorgelegten Entwurf
eingegangen sind, ordnete der Gesamtbundesrat eine Neubeurteilung an.
Der Bundesrat hat entschieden, die laufende Revision des
Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und gewerbsmässigen Wetten
vorläufig zu sistieren. Er geht damit auf den Vorschlag der
interkantonalen Fachdirektorenkonferenz "Lotteriegesetzrevision" ein,
welche die gegenwärtigen Missstände im Lotterie- und Wettbereich
selbst beheben will.
Die Kantone wollen auf eine Revision verzichten und im Rahmen der
bestehenden Ordnung mit der Ausarbeitung eines Konkordats dafür
sorgen, dass wichtige regulatorische Anliegen umgesetzt werden. Der
Konkordatsentwurf soll insbesondere zu folgenden Teilbereichen
gangbare Lösungen anbieten:
- Regelung der Bewilligungs- und Aufsichts-Kompetenz von den
     Lotterien.
Die Kantone sehen einen gewissen Handlungsbedarf beim
Bewilligungsverfahren für Lotterien. Eine Kompetenzverschiebung hin
zum Bund ist jedoch nicht nötig. Die Konkordatskantone sind zurzeit
im Dialog und diskutieren Möglichkeiten zur Konkordanz der
Bewilligungsverfahren; die regionalen Besonderheiten sollen dabei
berücksichtigt werden (Deutschschweiz und Tessin; Romandie).
- Erhöhte Transparenz und verbesserte Corporate Governance    
     bezüglich Aufsicht und Verteilung
Sowohl Bewilligung als auch Aufsicht und Verteilung sollten bei
den Kantonen verbleiben, da eine wirksame Aufsicht gute Kenntnisse
der lokalen Verhältnisse erfordert. Die kantonale Kompetenz zur
Verteilung der von den Lotteriegesellschaften zugunsten der
Gemeinnützigkeit und Wohltätigkeit erwirtschafteten Erträge soll
uneingeschränkt erhalten bleiben. Eine Kompetenzverlagerung von den
Kantonen zum Bund wird grossmehrheitlich abgelehnt. Dort, wo die
Kantone ihre Aufgaben korrekt und effizient erfüllen, sollen ihnen
auch die Kompetenzen belassen werden. Es handelt sich im Besonderen
um die Einführung einer transparenten Organisation betreffend der
Wiederverteilung der Unterstützungsbeiträge.
- Massnahmen zur Suchtbekämpfung und zur Prävention
Spielsucht war bis heute in der Schweiz noch gut kontrollierbar.
Das soll so bleiben, weshalb eine auf wenige Anbieter beschränkte
Anzahl Lotterieanbieter den besten Beitrag zur Suchtbekämpfung
leistet. Der Prävention muss aber eine hohe Beachtung beigemessen
werden. Hier können die Kantone noch zusätzliche Beiträge leisten.
- Regelung in Bezug auf neue Technologien und klare Definitionen  
     der Spiele/-formen
Das geltende Lotteriegesetz regelt die Frage der Zulassung von
Lotteriespielen, die sich der neuen Technologien bedienen, nur
ungenügend. Dem technologischen Fortschritt muss hier Rechnung
getragen werden. So wollen etwa die Kantone die neuen Formen von
Lotterien in der ganzen Schweiz regeln.

Kontakt:

Frau Regula Süess
SWISSLOS
Tel. +41/61/284'11'11

José Bessard
Loterie Romande
Mobile: +41/79/701'45'77

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