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Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen SZB

"Blindes Vertrauen" im Strassenverkehr
Am Tag des Weissen Stocks (15.10.) testen Blinde die Anhaltedisziplin von Fahrzeuglenkern

St.Gallen (ots)

Blinde Personen, die eine Strasse überqueren
wollen, haben immer Vortritt! Noch immer ist diese Verkehrsregel viel
zu wenig bekannt. Am Internationalen Tag des Weissen Stocks vom 15. 
Oktober testen daher blinde Personen das Verkehrsverhalten an 
zahlreichen Orten in der Schweiz.
Blinde und sehbehinderte Menschen brauchen nicht nur einen 
ausgebildeten Tastsinn und ein gutes Gehör, wenn sie mobil sein 
wollen, sondern auch gute Nerven. Insbesondere, wenn sie unbegleitet 
eine Strasse überqueren müssen. Die Schweizer Verkehrsregelordnung 
(VRV, Art. 6) gewährt "unbegleiteten Blinden stets der Vortritt zu 
gewähren ist, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen,
dass sie die Fahrbahn überqueren wollen". Doch noch immer halten zu 
viele Verkehrsteilnehmende nicht an.
Der Tag des Weissen Stocks, in diesem Jahr unter dem Slogan "Ich 
vertraue dir blind", will dies ändern. In einer breit angelegten 
Kampagne, organisiert von Schweizerischen Zentralverein für das 
Blindenwesen SZB, dem Schweizerischen Blinden- und 
Sehbehindertenverband SBV und dem Schweizerischen Blindenbund SGb, 
testen Blinde das Verhalten im Strassenverkehr.
Ohne Blickkontakt zum Fahrzeuglenker und ohne Handzeichen müssen 
sie den Gang über die Strasse wagen. Zusammen mit 
Sicherheitsdelegierten der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu 
prüfen sie die Anhaltedisziplin der Fahrzeuglenker.
Weitere Informationen zu den Aktionsorten und Bildmaterial unter 
www.weisserstock.ch
Der Weisse Stock: ein klares Signal
Der weisse Stock ist ein Verkehrsschutzzeichen und gewährt im 
Strassenverkehr immer den Vortritt - auch dort, wo sich kein 
Fussgängerstreifen befindet. Der Vortritt gilt also zum Beispiel auch
in Tempo 30-Zonen, in Begegnungszonen oder ausserhalb von 
Ortschaften. Der weisse Stock ist aber auch ein wichtiges 
Hilfsmittel. Er ist hilfreich für das Suchen und Auffinden von 
Trottoirs, Übergängen, Treppen oder Türen. Er bietet aber auch Schutz
vor lauernden Gefahren: unerwartete Baustellen, falsch parkierte 
Fahrzeuge oder andere Hindernisse.

Kontakt:

Ann-Katrin Gässlein
Verantwortliche für PR und Kommunikation, SZB St. Gallen
Tel.: +41/71/228'57'63
E-Mail: gaesslein@szb.ch

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