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OMV Aktiengesellschaft

EANS-News: OMV Aktiengesellschaft
Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Kapitalmaßnahmen/OMV / Österreich / Öl / Gas


Wien (euro adhoc) - OMV Aktiengesellschaft
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT 0000743059




      Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz





Mit Beschluss  der  ordentlichen  Hauptversammlung  der  OMV  Aktiengesellschaft
(OMV) vom 17. Mai 2011 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt,  für  die
Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates  und
ohne weiteren Beschluss der  Hauptversammlung  eigene  Aktien  der  Gesellschaft
auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein  öffentliches  Angebot  zu
veräußern oder zu verwenden, insbesondere  auch  zur  Bedienung  von  Long-Term-
Incentive-Plänen für  Arbeitnehmer,  leitende  Angestellte  und  Mitglieder  des
Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit  ihr  verbundenen
Unternehmens sowie sonstigen Mitarbeiterbeteiligungs-Modellen.

Der  Vorstand  und  der  Aufsichtsrat  der   OMV   beabsichtigen,   von   dieser
Ermächtigung  Gebrauch  zu  machen  und  zu  beschließen,  bis  maximal  495.524
(176.720  für  Vorstandsmitglieder  sowie  318.804  für  Führungskräfte)  eigene

Aktien der Gesellschaft im Rahmen des  Long  Term  Incentive  Plans  2009  (LTIP
2009)  an  Mitglieder  des  Vorstands  und  Führungskräfte  des   OMV   Konzerns
zuzuteilen.  Der  Vorstand  und  der  Aufsichtsrat  der  OMV  Aktiengesellschaft
erstatten daher folgenden



                                 B E R I C H T:





   1. Long Term Incentive Plan 2009



Beim  Long  Term  Incentive  Plan  (LTIP)  2009   handelt   es   sich   um   ein
leistungsbasiertes    und    langfristiges    Vergütungsinstrument    für    die
Vorstandsmitglieder und ausgewählte Führungskräfte des  OMV  Konzerns,  das  die

mittel- und langfristige Wertschöpfung in der OMV  fördern  und  die  Interessen
der Geschäftsleitung und der Aktionäre durch eine  langfristige  Investition  in
Aktien verbinden soll. Teilnahmeberechtigt waren die  Mitglieder  des  Vorstands
(verpflichtende Teilnahme) und weitere Führungskräfte (optionale Teilnahme)  des
OMV Konzerns.


Eigeninvestment


Die Planteilnehmer mussten folgendes Eigeninvestment in OMV Aktien leisten:  der
Vorstandsvorsitzende 100%, der  Stellvertretende  Vorstandsvorsitzende  85%  und
die  sonstigen  Mitglieder  des  Vorstandes  70%   des   jeweiligen   jährlichen
Bruttogrundgehalts; die anderen teilnehmenden Führungskräfte mussten  nach  Wahl
des Teilnehmers EUR 15.000, EUR 30.000, EUR 60.000, EUR 90.000 oder EUR  120.000
als Eigeninvestment in OMV Aktien investieren.


Das Eigeninvestment hatte im Jahr 2009 zu erfolgen. Die Teilnehmer  mussten  die
investierten Aktien  auf  einem  OMV  Depot  oder  persönlichen  Teilnehmerdepot
hinterlegen. Die investierten Aktien sind mindestens bis zum 31.  März  2014  zu
halten (vorbehaltlich der Regelungen beim Ausscheiden). Alle  Finanzinstrumente,
insbesondere Hedging, zur Absicherung des Eigeninvestments  sind  bei  sonstigem
Verlust der Teilnahmeberechtigung untersagt.


Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Vorstands leisteten auf Basis  des  LTIP
2009 folgende Eigeninvestments:


Dr. Gerhard Roiss:                Eigeninvestment Aktien: 28.469
David C. Davies:                  Eigeninvestment Aktien: 20.096
Dr. Wolfgang Ruttenstorfer:       Eigeninvestment Aktien: 38.278
Dipl.Ing. Dr. Werner Auli:        Eigeninvestment Aktien: 20.096
Dipl.Ing. Mag. Helmut Langanger:  Eigeninvestment Aktien: 20.096

Plan-Mechanismen



Am Zuteilungstag, dem 1.  April  2009,  wurden  den  Teilnehmern  am  LTIP  2009
jeweils  bedingt  Bonusaktien  an  der  Gesellschaft  zugeteilt.  Der  Wert  der
zugeteilten   Ziel-Bonusaktien   (LTI   Zuteilungswert)   berechnet   sich   bei
Vorstandsmitgliedern ausgehend vom jeweiligen jährlichen  Bruttogrundgehalt  des
Teilnehmers; bei Erreichen von 100% der Ziele werden  dem  Vorstandsvorsitzenden
Aktien im Ausmaß von 90%, dem Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Aktien  im
Ausmaß von 75% und den übrigen Vorstandsmitgliedern Aktien  im  Ausmaß  von  60%
des jährlichen Bruttogrundgehalts zugeteilt. Bei  teilnehmenden  Führungskräften
berechnet sich der Wert der zugeteilten  Ziel-Bonusaktien  (LTI  Zuteilungswert)
ausgehend vom Eigeninvestment des Teilnehmers; bei Erreichen von 100% der  Ziele
werden Aktien im Ausmaß von 90% des Eigeninvestments zugeteilt.  Die  Festlegung

der  Anzahl  der  zugeteilten  Aktien  wurde  durch  eine   Teilung   des   LTI-
Zuteilungswerts durch den Aktienkurs der OMV-Aktie  festgelegt,  wobei  der  zur
Berechnung herangezogene Aktienkurs der durchschnittliche Schlusskurs  der  OMV-
Aktie während des dreimonatigen Zeitraumes von 1. Jänner 2009 bis 31. März  2009
war.


Vor dem Anspruchstag sind die  potenziellen  Bonusaktien  "virtuell",  d.h.  die

Teilnehmer halten die Aktien nicht und haben keine Stimm- und Dividendenrechte.



Am Anspruchstag, dem 31. März 2012,  richtet  sich  die  endgültige  Anzahl  der
Bonusaktien   nach   dem   Erreichen   der   Leistungskriterien.    Für    jedes
Leistungskriterium wird,  entsprechend  der  jeweiligen  Erreichung  in  Prozent

(jedem Leistungskriterium  liegt  eine  Erreichungsspanne  von  0%-100%-200%  zu
Grunde)  die  Anzahl  der  dafür  einzuräumenden  Bonusaktien   berechnet.   Der
Prozentsatz der  Erreichung  wird  dafür  mit  der  Anzahl  der  dem  jeweiligen
Zielkriterium  gewidmeten  Aktien  multipliziert.  Die  Gesamtanzahl   der   den
Teilnehmern einzuräumenden Bonusaktien  am  Anspruchstag  ergibt  sich  aus  der
Summe der Bonusaktien je Zielkriterium.


Das Minimum an Bonusaktien beträgt 25% der insgesamt zugeordneten  Aktienanzahl.
Dies bedeutet, dass die Teilnehmer am LTIP 2009 eine Anzahl  an  Bonusaktien  in
Höhe von 25% der ihnen am  Zuteilungstag  zugeordnete  Aktien  erhalten,  selbst
wenn die Leistungskriterien insgesamt zu unter 25% erfüllt wurden.  Das  Maximum
an Bonusaktien  beträgt  175%  der  insgesamt  zugeordneten  Aktienanzahl.  Dies
bedeutet, dass höchstens eine Anzahl an Bonusaktien in  Höhe  von  175%  der  am
Zuteilungstag zugeordneten Aktien eingeräumt werden kann.


Die Leistungskriterien zielen auf nachhaltige interne und externe  Wertschöpfung
ab und lauten bei Vorstandsmitgliedern wie folgt:


- 33,3%: Absoluter TSR (Total Shareholder Return)


- 33,3%: Absoluter EVA  (Economic  Value  Added):  Durchschnittliches  3-Jahres-
 Gesamtziel:   Die   Leistungsberechnung   erfolgt    durch    Vergleich    des
 durchschnittlichen EVA innerhalb des Leistungszeitraums.


- 33,3%: Absoluter EPS (Earnings Per Share):  Durchschnittliches  3-Jahres-Ziel:
 Die Leistungsberechnung erfolgt durch  Vergleich  des  durchschnittlichen  EPS
 innerhalb des Leistungszeitraums.


Die  Definition   der   Leistungskriterien   für   teilnehmende   Führungskräfte
unterscheidet sich ausschließlich bei folgender Zieldefinition:


- 33,3%: Absoluter EVA (Economic Value Added): Kumulatives  3-Jahres-Gesamtziel:
 Die Leistungsberechnung erfolgt durch Vergleich des kumulativen EVA  innerhalb
 des Leistungszeitraums.


Aktienübertragung


Mitglieder   des   Vorstands   der   Gesellschaft   erhalten   die   Bonusaktien
ausschließlich in Form von  Aktien.  Die  Übertragung  von  Bonusaktien  erfolgt
spätestens 3 Monate nach Genehmigung der Zielerreichung durch den  Aufsichtsrat,
wobei jedoch ein Abzug der entsprechenden Steuern stattzufinden hat.


Führungskräfte konnten sich im ersten Quartal  des  Jahres  2011  festlegen  die
Aktienübertragung als Barauszahlung (des Gegenwerts der  ermittelten  Anzahl  an
Bonusaktien auf Basis des Schlusskurses der OMV  Aktien  am  Anspruchstag  unter
Abzug von Steuern und Abgaben) in  Teilbeträgen  zu  erhalten.  Diejenigen,  die
dies nicht gewünscht haben, haben  bis  15.  März  2012  die  Möglichkeit,  sich

zwischen einer Aktienübertragung und  einer  Barauszahlung  des  Gegenwerts  der
ermittelten Anzahl an Bonusaktien auf Basis des Schlusskurses der OMV Aktien  am
Anspruchstag (unter Abzug von Steuern und Abgaben) zu entscheiden.


Falls  die  Autorisierung  der  Erreichung  der  Leistungskriterien  durch   den
Aufsichtsrat am Anspruchstag oder früher erfolgt, wird die Aktienübertragung  am
auf den Anspruchstag folgenden Geschäftstag durchgeführt, andernfalls  wird  die

Übertragung am Beginn  des  Folgemonats  nach  der  Autorisierung  durchgeführt.
Falls  eine  Barauszahlung  bzw.  Aktienübertragung  auf  Basis  falscher   oder
unrichtiger  Daten  erfolgt,  müssen  etwaige  Vorteile   nach   Vorliegen   der
Berichtigungen an das Unternehmen rückerstattet werden.


Es kann über maximal so  viele  Aktien  im  Ausmaß  der  Zuteilung  sofort  frei
verfügt werden wie im Rahmen des Eigeninvestments  eingebracht  wurden,  darüber
hinausgehende Aktien (mindestens in der Anzahl des Eigeninvestments)  sind  noch
bis 31. März 2014 zu halten.


Die aufgrund der obgenannten  Kriterien  maximale  Zahl  der  an  die  einzelnen

aktiven  und   ehemaligen   Mitglieder   des   Vorstands   und   die   sonstigen
Führungskräfte zuteilbaren Bonusaktien stellt sich wie folgt dar:

Dr. Gerhard Roiss:                     39.906
David C. Davies:                       27.362
Dr. Wolfgang Ruttenstorfer:            54.728
Dipl.Ing. Dr. Werner Auli:             27.362
Dipl.Ing. Mag. Helmut Langanger:       27.362
Sonstige Führungskräfte:               318.804
(darunter: Mag. Manfred Leitner:       9.044)


Regeln beim Ausscheiden von Planteilnehmern


Durch eigenes Verschulden ausscheidende Mitarbeiter:


 • Vor dem Anspruchstag (31. März 2012): noch nicht  übertragene  Ansprüche  aus
   dem Plan verfallen, Eigeninvestment Aktien werden  am  Tag  des  Ausscheidens
   zurück übertragen.


 •  Während  der  Behaltefrist:  Eigeninvestment  Aktien  werden  am   Tag   des
   Ausscheidens zurück übertragen. Noch  nicht  übertragene  Bonusaktien  (falls
   zutreffend) aus dem Plan werden am Tag des Ausscheidens übertragen/verwertet.


Ohne eigenes Verschulden ausscheidende Mitarbeiter:


 • Vor dem Anspruchstag (31. März 2012): noch nicht  übertragene  Ansprüche  aus
   Plänen bleiben gefolgt von  der  Behaltefrist  bestehen  und  Eigeninvestment
   Aktien werden am Ende des letzten Plans zurück übertragen.


 • Während der Behaltefrist: Eigeninvestment Aktien werden am Ende  des  letzten
   Plans  zurück  übertragen.  Noch   nicht   übertragene   Bonusaktien   (falls
   zutreffend)  aus   dem   Plan   am   Ende   der   Behaltefrist   (31.03.2014)
   übertragen/verwertet.


Eintritt in den Ruhestand, dauernde Erwerbsunfähigkeit:


 • Vor dem Anspruchstag (31. März 2012): noch nicht  übertragene  Ansprüche  aus
   Plänen bleiben gefolgt von  der  Behaltefrist  bestehen  und  Eigeninvestment
   Aktien werden am Ende des letzten Plans zurück übertragen.


 • Während der Behaltefrist: Eigeninvestment Aktien werden am Ende  des  letzten
   Plans  zurück  übertragen.  Noch   nicht   übertragene   Bonusaktien   (falls
   zutreffend) aus dem Plan werden am Tag des Ausscheidens übertragen/verwertet.


Ableben:


 • Vor dem Anspruchstag (31. März 2012): noch nicht  übertragene  Ansprüche  aus
   Plänen  werden  per  Sterbedatum  bewertet  und   in   bar   ausgezahlt   und
   Eigeninvestment Aktien werden zum frühestmöglichen Termin zurück übertragen.


 • Während der Behaltefrist: Eigeninvestment Aktien werden zum  frühestmöglichen
   Termin  zurück  übertragen.  Noch  nicht   übertragene   Bonusaktien   (falls
   zutreffend) aus dem Plan werden am selben Tag übertragen/verwertet.





   2. Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre


Wie oben dargestellt, sollen im  Rahmen  des  Long  Term  Incentive  Plans  2009
Mitgliedern des Vorstands und weiteren Führungskräften des OMV  Konzerns  eigene
Aktien der Gesellschaft zugeteilt werden. Damit beabsichtigt  OMV  insbesondere,
den Fokus der teilnehmenden Personen auf den langfristigen Unternehmenswert  und
die Identifikation mit dem Unternehmen zu  steigern.  Es  handelt  sich  um  ein
leistungsbasiertes und langfristiges Vergütungsinstrument, das die  mittel-  und
langfristige  Wertschöpfung  in  der  OMV  fördern  und   die   Interessen   der
Geschäftsleitung und Aktionäre verbinden soll.  Für  diese  Verwendung  ist  ein
Ausschluss  der  allgemeinen  Kaufmöglichkeit  der  Aktionäre  der  Gesellschaft
erforderlich.


Hinsichtlich  der   erwähnten   Verwendung   überwiegt   daher   insgesamt   das
Gesellschaftsinteresse den Nachteil  der  Aktionäre  durch  den  Ausschluss  der
allgemeinen Kaufmöglichkeit bei einer Verwendung bzw.  Veräußerung  der  eigenen
Aktien der Gesellschaft. Der Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit ist  aus
den dargestellten  Gründen  bei  Abwägung  der  zu  berücksichtigenden  Umstände
erforderlich, geeignet, angemessen, liegt im Interesse der Gesellschaft und  ist
daher sachlich gerechtfertigt.





Wien, im März 2012                                Der Vorstand und Aufsichtsrat


Rückfragehinweis:
OMV
Investor Relations:
Lacramioara Diaconu
Tel. +43 1 40 440-21600
e-mail:  investor.relations@omv.com

Media Relations:
Johannes Vetter
Tel. +43 1 40 440-21661
e-mail:  media.relations@omv.com
 
Internet Homepage: http://www.omv.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: OMV Aktiengesellschaft
             Trabrennstraße  6-8
             A-1020 Wien
Telefon:     +43 1 40440/21600
FAX:         +43 1 40440/621600
Email:        investor.relations@omv.com
WWW:         http://www.omv.com
Branche:     Öl und Gas Verwertung
ISIN:        AT0000743059
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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