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hotelleriesuisse

hotelleriesuisse lehnt Verankerung des Rauchverbotes im Arbeitsgesetz ab

Bern (ots)

hotelleriesuisse lehnt die parlamentarische
Initiative "Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem
Passivrauchen" ab. Eine Regelung des Nichtraucherschutzes im
Arbeitsgesetz schiesst am Ziel vorbei. Der Verband wehrt sich gegen
unnötige staatliche Eingriffe: Die Entscheidung über ein Rauchverbot
soll im Kompetenzbereich des Unternehmers bleiben. Ein gesetzliches
Rauchverbot kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Frage und
müsste auf eidgenössischer Ebene in verankert sein.
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur parlamentarischen
Initiative "Schutz vor Passivrauchen" hat sich hotelleriesuisse
pointiert gegen die vorgeschlagene Änderung des Arbeitsgesetzes
ausgesprochen. Eine Verankerung des Rauchverbotes im Arbeitsgesetz
ist von der Rechtssystematik und vom Inhalt her falsch, es dient auch
nicht der Zielsetzung, nämlich dem Schutz der Bevölkerung vor
Passivrauchen. Die Gesundheit der Arbeitnehmenden wird bereits heute
durch das Arbeitsgesetz geschützt. Die ins Auge gefasste Verschärfung
des Arbeitsgesetzes hätte aber weit reichende Konsequenzen. Überall,
wo jemand arbeitet, wäre das Rauchen grundsätzlich untersagt. Für die
Einhaltung dieser Bestimmung wäre der Arbeitgeber verantwortlich,
obwohl er über keine entsprechenden rechtlichen Kompetenzen verfügt.
Eine strenge Auslegung der Bestimmung könnte zudem zu grotesken
Situationen führen: Auf der einen Seite müsste ein Hotelier seine
Angestellten bei Catering-Einsätzen an privaten Anlässen vor
Passivrauch schützen, was de facto einem Rauchverbot in Privaträumen
entsprechen würde. Auf der anderen Seite wären Arbeitnehmer in
Familienbetrieben nach wie vor dem Passivrauch ausgesetzt, da diese
dem Arbeitsgesetz nicht unterstehen.
Keine staatlichen Eingriffe in die unternehmerische und
persönliche Freiheit
hotelleriesuisse erachtet den Nichtraucherschutz als berechtigtes
Anliegen, vertritt in dieser Frage aber eine grundsätzlich liberale
Haltung: Die Entscheidung über ein allfälliges Rauchverbot soll
weiterhin im Kompetenzbereich des einzelnen Unternehmers liegen. Es
tangiert die unternehmerische Freiheit des Hoteliers respektive die
persönliche Freiheit der Gäste zu stark, wenn der Staat vorschreibt,
dass in Hotels und Restaurants nicht mehr geraucht werden darf. Dem
Bedürfnis nach einem verstärkten Nichtraucherschutz tragen heute sehr
viele Betriebe von sich aus Rechnung. So stellt hotelleriesuisse
fest, dass unter seinen Mitgliedern immer mehr deklarierte
Nichtraucherhotels zu finden sind und dass die Zahl der
Nichtraucherzimmer und Nichtraucherplätze in den Restaurants stetig
zunimmt. hotelleriesuisse honoriert diese Anstrengungen im Rahmen der
Schweizer Hotelklassifikation. So erhalten Hotelbetriebe, die mehr
als 40 Prozent ihrer Kapazitäten als Nichtraucherzimmer anbieten,
zusätzliche Punkte im Bereich der Superior-Klassifikationsnormen.
Voraussetzungen für eine gesetzliche Regelung
Tatsache ist, dass heute sehr viele Länder in Europa staatliche
Rauchverbote kennen und dass auch in der Schweiz zahlreiche Kantone
solche Verbote diskutieren oder bereits eingeführt haben. Dies birgt
die Gefahr von kantonal höchst unterschiedlichen Lösungen mit
verschiedenen Übergangsfristen und uneinheitlichen Normen. Falls eine
staatliche Lösung unvermeidbar wird, um eine solche
wettbewerbsverzerrende Entwicklung zu verhindern, müsste diese klar
auf eidgenössischer Ebene angesiedelt sein. Für hotelleriesuisse
kommt eine gesetzliche Regelung aber nur unter bestimmten
Voraussetzungen in Frage. So muss ein gesetzliches Rauchverbot - mit
genügend langen Übergangsfristen - für alle gastgewerblichen Anbieter
gelten und mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können. Das Gesetz
darf Restaurationsplätze unter freiem Himmel nicht tangieren. In
speziell gekennzeichneten, abgetrennten und gut belüfteten Räumen
muss die Bewirtung von rauchenden Gästen weiterhin möglich sein. Zu
strenge Auflagen sind praxisfremd und könnten zu neuen Problemen
führen - etwa zu vermehrten Klagen wegen Nachtruhestörung durch
Raucher, die sich vor den Lokalen aufhalten.
Die vollständige Stellungnahme findet sich unter
www.hotelleriesuisse.ch, Rubrik "Politik" > Vernehmlassungen

Kontakt:

hotelleriesuisse
Isabel Garcia
Leiterin Kommunikation, Image und Branding
Tel.: +41/31/370'42'86
Mobile: +41/79/652'85'19
E-Mail: isabel.garcia@hotelleriesuisse.ch

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