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SUVA: Sitzung des Verwaltungsrates: Suva will zeitgemässe Organisationsstruktur

Luzern (ots)

Der Verwaltungsrat der Suva hat am Freitag
Vorschläge verabschiedet, um Schwächen bezüglich Corporate 
Governance zu beheben. Gleichzeitig bekräftigte der Verwaltungsrat 
den Willen, die Suva unverändert als Sozialversicherung mit 
paritätischer Vertretung der Sozialpartner zu führen.
Das gesetzlich verankerte Organisationsmodell der Suva, das nach 
dem Grundsatz der Selbstverwaltung unter der Führung von 
Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebaut ist, hat sich nach 
Auffassung des Verwaltungsrates bewährt. Ein prinzipieller 
Korrekturbedarf besteht nicht. Angezeigt sind hingegen Anpassungen 
bei der Kompetenzabgrenzung zwischen Bundesrat und Führung der Suva 
im Bereich der Corporate Governance: Die Instanzen der Suva sollen 
im Rahmen der bevorstehenden Revision des 
Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zeitgemäss umgestaltet werden. 
Vorgeschlagen werden namentlich folgende Änderungen (Art. 61 bis 65 
UVG):
• Der 40-köpfige Verwaltungsrat soll in Aufsichtsrat umbenannt 
werden. Sein Aufgabenspektrum umfasst Wahl-, Aufsichts- und 
Genehmigungsfunktionen, vergleichbar mit der Generalversammlung 
einer Aktiengesellschaft. Die Zusammensetzung bleibt unverändert (je 
16 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, 8 Vertreter des Bundes). 
Gewählt werden die Aufsichtsräte durch den Bundesrat, die Amtszeit 
beträgt wie bisher sechs Jahre. 
• Der bisherige Verwaltungsausschuss wird neu als Verwaltungsrat 
bezeichnet. Die aus der Mitte des Aufsichtsrats rekrutierten 
Mitglieder – je drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, zwei 
Vertreter des Bundes – sind auf eine Amtsdauer von drei Jahren zu 
wählen. Der künftige Verwaltungsrat erarbeitet die Gesamtstrategie 
der Suva, er ernennt neu anstelle des Bundesrats die Mitglieder der 
Geschäftsleitung, beaufsichtigt deren Tätigkeit und legt die 
Anstellungsbedingungen und Entschädigungen fest. 
• Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sollen einen allfälligen 
Schaden verantworten, den sie der Suva durch absichtliche oder 
fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten zufügen. Gegenüber der 
heutigen Situation werden die Verantwortlichkeiten damit verschärft. 
• Die bestehende externe Revisionsstelle der Suva soll neu im UVG 
als Organ aufgeführt und damit auch nach aussen deklariert werden. 
Für das Kontrollorgan, das gegenüber dem Aufsichtsrat verantwortlich 
zeichnet, gelten die privatrechtlichen 
Verantwortlichkeitsvorschriften.
Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass die Suva zeitgemässe 
Organisationsstrukturen erhält, wenn das Parlament das geschnürte 
Massnahmenpaket im Rahmen der UVG-Revision umsetzt. Als nicht 
opportun erachtet der Verwaltungsrat hingegen eine Diskussion über 
die Privatisierung der Suva. Die heute bestehende Marktaufteilung im 
Bereich der obligatorischen Unfallversicherung hat sich grund- 
sätzlich bewährt und ist demnach beizubehalten.
Immobilien: Interne Massnahmen umgesetzt 
Der Verwaltungsrat hat sodann Kenntnis genommen von den internen 
Massnahmen, welche die Geschäftsleitung nach den Vorkommnissen im 
Immobilienbereich beschlossen und umgesetzt hat. Unmittelbar vor 
Weihnachten 2005 wurden die acht umstrittenen 
Grundstückverkaufsverträge als nichtig erklärt. Die Rückabwicklung 
hatte zur Folge, dass die Suva wieder als Eigentümerin in den 
Grundbüchern eingetragen werden konnte. Das bedeutet, dass der Suva 
kein materieller Schaden aus den umstrittenen 
Immobilientransaktionen entstanden ist. Auch in 
organisatorischer Hinsicht sind innert kurzer Zeit Konsequenzen 
gezogen worden: Die Suva hat ihren Finanzbereich reorganisiert, die 
internen Kontrollen verstärkt und eine eigenständige Abteilung 
Immobilien geschaffen. Die Führung dieser neuen Organisationseinheit 
obliegt dem 53-jährigen Mark Honauer; er hat seine Tätigkeit bei der 
Suva Anfang Februar aufgenommen. Mitte März hat die Suva die 
vertiefenden internen Abklärungen abgeschlossen, die von den 
externen Gutachtern empfohlen worden waren. Weitere Fälle von 
Kompetenzüberschreitungen oder Unregelmässigkeiten sind nicht zutage 
getreten. Abzuwarten bleiben jetzt noch die Ergebnisse der 
strafrechtlichen Ermittlungen gegen jene ehemaligen Mitarbeiter und 
weiteren Personen, die versuchten, die Suva zu schädigen.
Wechsel im Vizepräsidium des Verwaltungsrats
Der Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, Peter Hasler, 
hat seinen Rücktritt aus dem Suva-Verwaltungsrat per 31. März 2006 
erklärt. Seine Funktion als Vizepräsident und Gruppenleiter der 
Arbeitgebervertreter übernimmt Thomas Daum, Direktor von Swissmem, 
der Dachorganisation der Schweizerischen Maschinen-, Elektro- und 
Metallindustrie. Er wird Anfang Juni 2006 auch Haslers Nachfolge im 
Arbeitgeberverband antreten.
Auskunft an Medienschaffende erteilen:
Suva, Public Relations
Manfred Brünnler, Leiter PR, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern
Tel: 041 419 59 03; Fax: 041 419 60 62, manfred  bruennler@suva.ch
Suva, Relations publiques
Henri Mathis, responsable RP Suisse romande, Rue de Locarno 3, 
1701 Fribourg Tel: 026 350 37 80; Fax: 026 350 36 23,  
henri.mathis@suva.ch
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Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert 
die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige 
und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. 
Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und 
Rehabilitation. Ihre Kunden können kompetente, ergebnisorientierte 
Arbeit und eine faire, zuvorkommende Behandlung erwarten. Die Suva 
arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keine Subventionen. Im 
Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund 
vertreten. Per 1. Juli 2005 wurde der Suva auch die Führung der 
Militärversicherung übertragen.
www.suva.ch
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