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VSE / AES

VSE enttäuscht vom Abstimmungsergebnis - Nach dem Nein zum EMG: Gesetzliche Leitplanken fehlen

Zürich (ots) Die für die Branche überraschende Ablehnung des
Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) erschwert die Zukunftschancen für
die Stromversorgungsunternehmen und benachteiligt die Schweiz im
europäischen Strommarkt. Der Präsident des Verbandes der
Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen (VSE), Nationalrat Dr.
Rudolf Steiner, bedauert das Resultat, weil nun klare Leitplanken für
die zukünftige schweizerische Stromversorgung fehlen.
Die Strommarktöffnung ist auch in der Schweiz im Gange. Allerdings
fehlen dem Bund jetzt die gesetzlichen Instrumente, mit griffigen
Leitplanken. Grosse und international tätige Strombezüger profitieren
bereits heute von der Wahlmöglichkeit und günstigeren Bedingungen.
Die kleinen und mittleren Betriebe sowie die Haushalte bleiben
weiterhin von den Vorteilen des Wettbewerbs in der Stromversorgung
ausgeschlossen.
Die Frage der Marktöffnung ist mit der Ablehnung vom 22. September
jedenfalls nicht abgeschlossen. Das Umfeld wir aber schwieriger, denn
rund um die Schweiz werden die Strommärkte innert kurzer Zeit
geöffnet sein.
Für die Elektrizitätsunternehmen stellt sich die Frage, wie es
jetzt weitergehen soll: Sollen sie sich trotzdem auf den Wettbewerb
vorbereiten oder sich auf ihr bisheriges Versorgungsmonopol berufen?
Politik und Branche werden in den nächsten Wochen gefordert sein,
einen Weg aufzuzeigen.
Der VSE hat das EMG aus Überzeugung engagiert unterstützt. Der
Branchenverband wird weiterhin für konstruktive Lösungen zugunsten
der Stromkunden offen sein und die Verantwortung als
Energiedienstleister für die schweizerische Volkswirtschaft so gut
wie möglich wahrnehmen.

Kontakt:

Anton Bucher
VSE, Direktor
Tel.: +41/76/388-51-91.

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  • 28.08.2002 – 11:50

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    EMG-Hotline - Noch Fragen zum Elektrizitätsmarktgesetz? Zürich (ots) - Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) gibt über eine Hotline allen interessierten Personen Auskünfte zum EMG. Durch die Komplexität der Abstimmungsvorlage gibt es sicher noch Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die gerne zu einzelnen Punkten des Gesetzes nähere Informationen wünschen. Am Donnerstag, 29. August 2002 ...