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Lindner Holding KGaA

Squeeze-out: Revision gegen Entscheidung des OLG München

Arnstorf (euro adhoc) -

  ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt der
  Mitteilung ist das Unternehmen verantwortlich.
Die Gesellschaft hat ihren
Prozessbevollmächtigten angewiesen, gegen das vom Oberlandesgericht
München am 23. November 2006 verkündete Urteil, in dem die Berufung
der Gesellschaft gegen das am 01. Februar 2006 durch das Landgericht
Landshut ergangene erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen wurde,
fristgerecht Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.
Das Landgericht Landshut hatte in seiner Entscheidung vom 01. Februar
2006 den Anfechtungsklagen verschiedener Aktionäre bezüglich des am
25. Februar 2005 von der Hauptversammlung gefassten Squeeze-out
Beschlusses stattgegeben. Nach Ansicht der Gesellschaft und ihrer
Berater ist sowohl dieses Urteil als auch die Berufungsentscheidung
des Oberlandesgerichts München mit Rechtsfehlern behaftet, so dass
die Einlegung der Revision geboten ist.
Arnstorf, 22. Dezember 2006
Johann Lindner
geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter

Rückfragehinweis:

Christine Nussbaumer
Tel.: 08723-20-2112
Fax: 08723-20-2350
E-Mail: christine.nussbaumer@lindner-holding.de

Branche: Bau
ISIN: DE0006487200
WKN: 648720
Börsen: Bayerische Börse / Freiverkehr

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