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SWISSMEDIC: Unerwünschte Vorkommnisse mit Heilmitteln: Verbesserte Teilnahme am Meldesystem

(ots)

Die Meldungen über unerwünschte Vorkommnisse mit Heilmitteln nahmen im Jahr 2004 weiter zu. Ein starker Anstieg der Meldungen um 20 Prozent ist bei den Blutprodukten feststellbar. Die wachsende Akzeptanz des Meldesystems zeigt sich auch bei den Medizinprodukten. Hier stieg die Anzahl bei den aus der Schweiz gemeldeten Vorkommnissen um 15 Prozent. Die Meldungen über unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln nahmen auf hohem Niveau um acht Prozent zu.

Fachpersonen, die gewerbsmässig Heilmittel anwenden oder abgeben, 
sind seit In-Kraft-Treten des Heilmittelgesetzes Anfang 2002 
verpflichtet, nicht bekannte unerwünschte Wirkungen und Vorkommnisse 
mit Heilmitteln zu melden. Heilmittel umfassen Arzneimittel, 
Blutprodukte und Medizinprodukte. Bei all diesen Produkten ist die 
Zahl der Meldungen über unerwünschte Vorkommnisse im letzten Jahr 
gestiegen. Diese Zunahme lässt jedoch nicht auf einen Anstieg der 
Vorkommnisse schliessen. Sie zeigt vielmehr, dass immer mehr 
Betroffene ihre Meldepflicht wahrnehmen. Dies erlaubt ein rascheres 
Eingreifen zur Behebung der Produkte- oder Qualitätsmängel.
Meldungen über Medizinprodukte
Im Jahr 2004 wurden aus der Schweiz 294 Vorkommnisse mit 
Medizinprodukten an Swissmedic gemeldet (2003: 251). Bei 
Medizinprodukten handelt es sich beispielsweise um Kontaktlinsen, 
HIV- und Blutzuckertests, Herzschrittmacher oder 
Computertomographen. Von diesen Fällen wurden 220 bereits 
abgeschlossen. In 17 Fällen führte die Untersuchung zu 
korrigierenden Massnahmen. Das heisst: Die Produkte wurden 
überarbeitet, so dass der Mangel nicht mehr oder nur noch sehr 
selten und in zulässigem Rahmen auftreten kann. In sechs Fällen 
zeigte die Untersuchung, dass das betroffene medizinische Personal 
nicht ausreichend geschult worden war. In der Folge wurden die 
notwendigen Schulungen von den zuständigen Firmen wiederholt. In 
einem Fall wurden nach Überprüfung der Swissmedic bestimmte 
Produktionseinheiten aus dem Handel zurückgezogen. Die Zunahme der 
Meldungen führte gleichzeitig zu einer erhöhten 
Informationstätigkeit der Swissmedic über korrigierende Massnahmen 
und Rückrufe von Medizinprodukten: Im Jahr 2002 verfasste Swissmedic 
sechs internationale Behördenberichte und 67 Berichte für die 
Kantonsapotheker und Kantonsapothekerinnen. 2004 waren es insgesamt 
22 internationale Behördenberichte und 286 Berichte an die Kantone.
Meldungen über Arzneimittel
Die Gesamtzahl der Meldungen über unerwünschte Wirkungen von 
Arzneimitteln nahm 2004 um rund acht Prozent auf 3326 zu (2003: 
3071). Der grössere Teil (1830 Meldungen) stammte von den regionalen 
Meldezentren in den Schweizer Universitätsspitälern. Von den 
pharmazeutischen Firmen erhielt Swissmedic 1368 Berichte - 23 
Prozent mehr als im Vorjahr. Die fortgeführte Information über die 
Meldepflicht der Firmen dürfte zu diesem Anstieg beigetragen haben. 
Die Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen ist in der Schweiz 
bereits stark verankert. Swissmedic hat aufgrund dieser Meldungen 
bei mehreren Dutzend Fällen risikomindernde Massnahmen veranlasst. 
Dabei spielten neu erkannte Wechselwirkungen zwischen verschiedenen 
Arzneimitteln eine wichtige Rolle.
Meldungen über Blutprodukte
Die Anzahl der Meldungen über unerwünschte Vorkommnisse im 
Zusammenhang mit der Verabreichung und Herstellung von 
Blutkomponenten stieg im letzten Jahr weiter auf 579 an (2003: 468). 
Dies deutet auf eine zunehmende Akzeptanz des noch jungen 
Meldesystems und erlaubt eine bessere Einschätzung der mit der 
Verabreichung von labilen Blutprodukten verbundenen Risiken. In den 
Hämovigilanz-Berichten der Swissmedic und anlässlich von 
Fachveranstaltungen erfolgt die Rückmeldung an die Fachkreise über 
Transfusionsrisiken und deren Verminderung.
Kontaktstelle für weitere Auskünfte: Monique Helfer, Leiterin 
Kommunikation, Tel. 031 322 02 76.
Den ausführlichen Medienrohstoff zum Thema finden Sie über die 
Einstiegsseite des Swisssmedic-Internets, www.swissmedic.ch

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