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PD: SPK-S für Selbstbestimmungsrecht der Kantone und Gemeinden beim Einbürgerungsverfahren

(ots)

Mit 10 zu 1 Stimmen hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, welche das Selbstbestimmungs-recht der Kantone und Gemeinden bei ihren Einbürgerungsverfahren festschreiben will.

Die von Ständerat Thomas Pfisterer (FDP/AG) eingereichte 
Parlamentarische Initiative (03.454 Bürgerrechtsgesetz. Änderung) 
verlangt, dass die Kantone selbständig entscheiden können sollen, ob 
Einbürgerungsentscheide durch Gemeindeversammlungen, im Rahmen von 
Urnenabstimmungen oder durch Behörden zu fällen sind. Zudem soll das 
Bundesgericht künftig keine Entscheide auf ordentliche 
Einbürgerungen fällen, sondern nur noch Rügen auf Verletzung der 
verfassungsmässigen Verfahrensgarantien prüfen dürfen.
Mit ihrem Entscheid, der parlamentarischen Initiative Folge zu 
geben, reagiert die Kom-mission auf zwei Bundesgerichturteile von 
Anfang Juli 2003, welche den als diskriminierend eingestuften 
Einbürgerungsentscheid einer Gemeinde kassierten bzw. durch 
Urnenabstim-mungen gefällte Entscheide generell für rechtswidrig 
erklärten. Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass es Sache des 
Gesetzgebers ist, im Bereich der Einbürgerungsverfahren die 
Rechtslage zu klären. Dies ist nicht dem Gericht zu überlassen.
Die Kommissionsminderheit beantragt, der Parlamentarischen 
Initiative keine Folge zu geben. Sie vertritt die Meinung, dass sich 
die Rolle des Bundesgerichtes nicht auf die Prüfung von Rügen 
betreffend Verletzung der verfassungsmässigen Verfahrensgarantien 
beschränken dürfe, wie dies von der parlamentarischen Initiative 
verlangt wird.
Nachdem die Thematik im Rahmen der Bürgerrechtsrevision und der 
Totalrevision der Bundesrechtspflege intensive Diskussionen 
auslöste, wird der Ständerat bereits in der kommenden Wintersession 
darüber entscheiden, ob der Parlamentarischen Initiative Pfisterer 
Folge gegeben wird. ______________________________________________ 
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat dem Bundesgesetz 
über die Öffentlichkeit der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) 
(03.013s) in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 
Enthaltungen zugestimmt. Somit kann das Geschäft in der kommenden 
Wintersession vom Rat behandelt werden. Der Entwurf für ein 
Öffentlichkeitsgesetz bringt den Wechsel vom Grundsatz der 
Geheimhaltung zum Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung. Die 
Kommission stimmt dieser Neuerung zu und ist auch in der 
Detailberatung weitgehend dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. 
Allerdings wurden von mehreren Kommissionsmitgliedern Bedenken 
bezüglich der Anwendbarkeit insbesondere der Bestimmungen betreffend 
das Verfahren für den Zugang zu Akten geäussert. Die Kommission 
sprach sich jedoch schliesslich dafür aus, vorerst einmal 
Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zu sammeln. Im Gegensatz zum 
Bundesrat war die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen der Auffassung, 
dass das Gesetz nicht für amtliche Dokumente gelten sollte, welche 
vor seinem Inkrafttreten erstellt worden sind. Sie hat deshalb eine 
entsprechende Übergangsbestimmung ins Gesetz aufgenommen.
Die Kommission tagte am 18. November 2003 in Bern unter dem Vorsitz 
von Ständerat Franz Wicki (CVP, LU).
Bern,	18. November 2003	Parlamentsdienste
Auskünfte:
Franz Wicki, Kommissionspräsident, Tel. 041 921 10 16
(bis 17h00 im Sitzungszimmer 4)
Ruth Lüthi, stv. Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 04 
(Öffentlichkeitsgesetz)
Stefan Wiedmer, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Tel. 031 322 88 74 
(Pa.Iv. Pfisterer)

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