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PD: Knapper Entscheid für das Finanzreferendum auf Bundesebene

(ots)

Mit 11:11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten spricht sich die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates für die Einführung des Finanzreferendums auf Bundesebene aus. Sie beantragt einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion (03.401 Einführung Finanzreferendum) Folge zu geben, wonach bestimmte Finanzbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstehen sollen. Gemäss Ansicht der Kommission sollen 50’000 Stimmberechtigte ein solches Referendum auslösen können, nicht aber eine Minderheit der Bundesversammlung. Die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion für die Einführung eines Behördenreferendums (03.402) wurde deshalb mit 15:7 Stimmen abgelehnt. Die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion verlangt, dass Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben oder wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, die einen bestimmten Betrag überschreiten, dem fakultativen Referendum unterstehen sollen. Die Kommission ist der Ansicht, dass es für das Volk bisweilen interessanter sein kann, über wichtige Ausgaben des Bundes bestimmen zu können als über abstrakte Rechtsnormen in Gesetzen. Es geht darum, dass das Volk bei wichtigen Entscheiden mitreden kann, seien diese nun finanzieller oder normativer Natur. Allerdings soll es sich wirklich um wichtige Entscheide handeln. In der Kommission herrschte deshalb Einigkeit darüber, dass die Beträge der Kredite, welche dem Referendum unterstehen, nicht zu tief angesetzt werden sollen. Von der Einführung eines Finanzreferendums erhofft sich die Kommission zudem positive Auswirkungen auf den Finanzhaushalt. Es wurde verschiedentlich auf positive Erfahrungen in den Kantonen verwiesen. Das Finanzreferendum wird somit als weiteres Instrument zur Schuldendämpfung gesehen, wie dies zum Teil auch in der wissenschaftlichen Literatur betont wird. Die Kommission ist der Auffassung, dass dieses in den Kantonen erprobte und bewährte Instrument nun auch auf Bundesebene angewendet werden soll. Die Kommissionsminderheit wehrte sich gegen die ihrer Ansicht nach dem Kommissionsentscheid zugrunde liegende instrumentelle Sichtweise der Volksrechte. Es gehe nicht an, aus finanzpolitischen Gründen nun dieses neue Volksrecht isoliert einzuführen. Wenn schon eine Erweiterung der Volksrechte vorgenommen werden sollte, dann müsse das gesamte Instrumentarium überprüft werden. Gegen die Einführung eines Behördenreferendums führte die Kommission ins Feld, dass sich dieses ungünstig auf den parlamentarischen Entscheidungsprozess auswirken könne. Die Bundesversammlung soll Mehrheitsentscheide fällen und nicht dem Volk Mehrheiten und Minderheiten vorlegen. Zudem könnte es sich negativ auf die Bereitschaft einzelner Fraktionen auswirken, überhaupt mehrheitsfähige Lösungen im Parlament zu suchen. Eine Volksabstimmung über einen Finanzbeschluss soll deshalb – wie bei Gesetzesvorlagen auch – von 50'000 Stimmberechtigten ausgelöst werden können, und nicht von einer Parlamentsminderheit. _____________________________________________________________________ __ Im Weiteren hat die Kommission einem Abkommen mit der Bundesrepublik Nigeria über Zuwanderungsangelegenheiten (03.056) sowie dem Beitritt der Schweiz zum Zentrum zur Entwicklung der internationalen Migrationspolitik (03.034) zugestimmt. Über das Asylgesetz (02.060) wird die Kommission am Montag, 17. November 2003, 11Uhr30 informieren, falls die Beratungen abgeschlossen werden können. Die Kommission tagte am 13./14. November 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Charles-Albert Antille (FDP, VS).

Bern, 14. November 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Charles-Albert Antille, Kommissionspräsident, Tel. 079 629 03 20 
(bzw. im Sitzungszimmer 3)
Ruth Lüthi, stv. Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 04

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  • 31.10.2003 – 16:00

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