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PD: Steinig ist der Weg zum GUMG

(ots)

Medizinisches oder politisches Verständnis der Prophylaxe? Diese Frage war in der WBK so umstritten, dass sie darauf noch keine gültige Antwort gefunden hat und mit der Beratung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) nur einen kleinen Schritt weitergekommen ist. – Zustimmung fanden die Kredite für das Verkehrshaus der Schweiz. Grosszügiger als der Bundesrat zeigt sich die Kommission gegenüber der Stiftung Bibliomedia.

An ihrer zweitägigen Oktobersitzung hat die Kommission die 
Detailberatungen zum Bundesgesetz über Genetische Untersuchungen 
beim Menschen (GUMG; 02.065 n) fortgeführt. Nach dem Entwurf des 
Bundesrates dürfen genetische Untersuchungen im medizinischen 
Bereich bei urteilsfähigen Personen nur durchgeführt werden, wenn 
sie einen prophylaktischen oder therapeutischen Zweck haben, als 
Grundlage für die Lebensplanung der untersuchten Person dienen oder 
im Rahmen der Familienplanung erfolgen. Obwohl die Durchführung von 
genetischen Tests für Zwecke der eigenen Lebensplanung – z.B. bei 
Chorea Huntington – unbestritten war, gab es um den Begriff der 
„Lebensplanung“ gleich zu Beginn eine heftige Debatte. Einerseits 
wurde darauf hingewiesen, dass dieser Begriff eine eugenische 
Konnotation beinhalte und deshalb zum Schicksalsartikel für das 
ganze Gesetz werden könnte. Auch werde der Begriff der Lebensplanung 
in internationalen Übereinkommen und Gesetzen anderer Länder nicht 
verwendet. Andererseits war sich die Kommission aber auch uneinig, 
ob das Durchführen einer genetischen Untersuchung im Hinblick auf 
die eigene Lebensgestaltung als „Prophylaxe“ in einem weiten Sinne 
verstanden werden kann. Mit 12:10 Stimmen bei einer Enthaltung 
beschloss die Kommission, die die Lebensplanung betreffende Litera 
zu streichen. Mit der Absicht Missbräuche zu verhindern und 
„unnötigen“ genetischen Untersuchungen einen Riegel zu schieben, 
wurde gefordert, dass genetische Tests ausschliesslich bei Personen 
mit erhöhtem genetischem Risiko durchgeführt werden dürfen. Dies 
hätte jedoch eine massive Einschränkung der heutigen medizinischen 
Praxis zur Folge und würde auch zukünftige Anwendungen, wie 
beispielsweise die Pharmakogenomik, verhindern. Schliesslich wurden 
die Beratungen zu diesem Schicksalsartikel 10 sistiert und die 
Verwaltung mit der Ausarbeitung von neuen Vorschlägen beauftragt.
Anschliessend schafften doch noch zwei weitere Artikel die Hürde der 
Beratung: Im Zusammenhang mit pränatalen Untersuchungen lehnte die 
Kommission verschiedene Anträge, die den Anwendungsbereich 
einschränken oder begrenzen wollten, ab (Artikel 11). Mit dem GUMG 
erhalten auch Reihenuntersuchungen, wie sie heute etwa bei allen 
Neugeborenen für das Erkennen von genetisch bedingten 
Stoffwechselkrankheiten durchgeführt werden, eine rechtliche Basis. 
Diesbezüglich folgte die Kommission dem Entwurf des Bundesrates, 
nachdem ein Streichungsantrag nach längerer Diskussion zurückgezogen 
worden war (Artikel 12). Die Beratungen werden Mitte November 
fortgeführt werden.
Ein vierjähriger Zahlungsrahmen zugunsten des Verkehrshauses der 
Schweiz in der Höhe von 6,4 Millionen Franken für die Jahre 2004 – 
2007 (03.055 ns) und die dafür notwendige gesetzliche Grundlage 
wurden von der Kommission ohne Gegenstimmen gutgeheissen 
(Finanzierungsbeschluss 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, 
Bundesgesetz 15 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Das Verkehrshaus 
wurde erst im Frühjahr 2003 vom UVEK in den Kompetenzbereich des EDI 
transferiert. Die Kommission zeigte sich von den Ausführungen des 
Präsidenten und des Direktors des Verkehrshauses beeindruckt. 
Bemängelt wurde jedoch das eher zaghafte Engagement von 
Standortkanton und –gemeinde.
Zur Diskussion stand auch die Finanzierung der Stiftung Bibliomedia 
(vormals Schweizerische Volksbibliothek) für die Jahre 2004 – 2007 
(03.054 ns). Mit dem Bundesbeschluss über die Finanzierung werden 
für diese Periode 7 Millionen gefordert. Zu den zentralen Aufgaben 
von Bibliomedia gehört, in allen Regionen der Schweiz ein lebendiges 
Bibliotheksnetz sicherzustellen. Der Stiftung kommt im Bereich der 
Leseförderung, des regionalen Ausgleichs sowie der Verständigung und 
des Austausches eine grosse Bedeutung zu. Die Kommission will sich 
deshalb – auch mit Blick auf die Ergebnisse der PISA-Studie und mit 
der Bedeutung des Lesens für die Integration – der vom Bundesrat 
vorgesehenen Kürzung widersetzen: Sie beantragt mit 12 gegen 5 
Stimmen bei einer Enthaltung, den Zahlungsrahmen um eine Million auf 
8 Millionen aufzustocken, was dem bisherigen Stand entspricht. Eine 
Minderheit will dem Bundesrat folgen und den Zahlungsrahmen auf 7 
Millionen kürzen. - Die gesetzliche Grundlage - als 
Übergangsregelung bis zur Verabschiedung des neuen 
Kulturförderungsgesetzes konzipiert - wurde ohne Gegenstimmen 
genehmigt.
Ferner hat die WBK den Leistungsauftrag des Bundesrates an den ETH- 
Bereich (03.045s) beraten. Sie empfiehlt ihn ihrem Rat mit 18 zu 1 
Stimme ohne Enthaltung zur Genehmigung. Hervorgehoben wurden die 
seit 1992 - auch auf der Ebene „Indikatoren“ - erzielten 
Fortschritte, betont die Bedeutung des vorgesehenen Reportings und 
des damit verbundenen politischen Controllings. Die Beratung bot 
Gelegenheit, generelle strategische Fragen aufzuwerfen, so die 
Weiterentwicklung der Forschungsanstalten und die Pläne für eine 
Einheit der ETHZ in Basel.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer 
(SP/LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal 
Couchepin am 23./24. Oktober 2003 in Bern.
Bern,	27. Oktober 2003	Parlamentsdienste
Auskünfte:
Hans Widmer, Kommissionspräsident, Tel. 041 360 12 10
Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38

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