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Gemeinsames Praxislabor Zürich GPZ

Medienbericht zu Laborkosten-Verrechnung der Ärzte

Zürich (ots)

Das „Gemeinsame Praxislabor Zürich GPZ, Huber &
Co.", Zürich (GPZ) weist die von der TV-Sendung „Kassensturz"
erhobenen Vorwürfe vom 18.6.2002 als unrichtig zurück.
In der Kassensturzsendung vom 18. Juni 2002, und in den folgenden
Tagen in zahlreichen andern Medien wurden zum Teil massive Vorwürfe
gegen die Ärzte des GPZ erhoben. Die insgesamt 119 Ärzte des GPZ
wehren sich gegen diese Berichte, die teilweise auf unvollständige
Recherchen und tendenziöse Vereinfachungen zurückzuführen sind. Die
Ärzte des GPZ nehmen wie folgt Stellung:
  • Das GPZ wurde als Praxislaborgemeinschaft von initiativen Ärzten im Jahre 1979, also bereits lange vor Inkrafttreten des KVG im Jahre 1996, gegründet und es wird seither von diesen und weiter dazugekommenen Ärzten eigenverantwortlich betrieben.
  • Das GPZ ist eine Labor-Ärztegemeinschaft, welche über sämtliche Produktionsmittel zur Abarbeitung von Routine-Laboranalysen selbständig verfügt. Diese Produktionsmittel sind im wesentlichen Räume, Geräte, Personal, Materialien, EDV und Administration sowie ein Kurierdienst. Das GPZ unterscheidet sich somit im wesentlichen nicht von einem Praxislabor eines einzelnen Arztes oder einer kleineren Ärztegemeinschaft, mit der einen Ausnahme, dass sich über die Jahre mittlerweile über hundert Ärzte zusammengeschlossen haben. Jeder GPZ-Arzt ist Eigentümer des GPZ, er ist und bleibt somit Laborunternehmer.
  • Alle Ärzte des GPZ verfolgen als Gesellschafter des GPZ den Zweck, die optimale Patientenversorgung sicherzustellen, insbesondere durch Aufrechterhaltung und Pflege einer hohen Qualität der Analysen. Durch die Eigentümerschaft an einem grösseren Eigenlabor und den Abschluss eines Produktions-Zusammenarbeitsvertrages mit dem medizinischen Labor Diagnostica werden diese Ziele erreicht, und optimieren die GPZ-Ärzte als Unternehmer erlaubterweise auch Kosten.
  • Weil die Ärzte des GPZ als Gesellschafter weiterhin in eigener unternehmerischer Verantwortung für Verlust und Gewinn eigenproduzieren, rechnen sie diese Leistungen gegenüber ihren Patienten daher zu Recht und erlaubterweise auch selber ab.
  • Die Labor-Ärztegemeinschaft GPZ verstösst nicht gegen das KVG oder deren Verordnung. Die GPZ-Ärzte haben dies auch nach Inkrafttreten des KVG juristisch abklären lassen, mit positivem Befund für das GPZ. Insbesondere fallen beim GPZ keine Vergünstigungen gemäss Art. 56 KVG an, da es den GPZ- Ärzten wie jedem anderen Praxislabor-Arzt möglich sein muss, günstiger als zu dem vom Departement des Innern festgelegte Tarif zu produzieren.
  • Es ist teilweise der Eindruck entstanden, dass in der Laborgemeinschaft produzierte Analysen den Patienten teurer zu stehen kommen. Dem ist nicht so! Jede durch den Arzt produzierte Analyse, sei es auf dem Kleingerät in der Praxis oder in der Laborgemeinschaft, kostet den Patienten gleich viel. Es gilt für praktisch alle Laborbetreiber in der Schweiz der Tarif nach eidgenössischer Analysenliste. In einigen Ausnahmefällen gilt für die Ärzte noch der ältere Kantonaltarif.
Die GPZ-Ärzte produzieren für den Patienten sogar günstiger, als
wenn sie die Routine-Laboranalysen einem externen Drittlabor vergeben
würden. In diesem Fall würde nämlich zusätzlich zu den Analysen durch
das externe Labor die gemäss Tarifordnung(Eidgenössische
Analysenliste) vorgegebene Administrativtaxe von 12 Franken pro
Auftrag verrechnet. Je nach Kanton könnte der behandelnde Arzt
seinerseits eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Fremdlabor von 0
bis 8.50 Franken verrechnen.
  • Die GPZ-Ärzte sind enttäuscht über die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eingenommene Haltung. Diesem Amt war die bereits vor der Einführung des KVG vorbestehende, gemeinschaftlich organisierte Praxislaborstruktur in der Schweiz bekannt. Es wurden zudem von Vertretern von anderen gemeinschaftlichen Praxislaboren bis in jüngster Zeit aktiv Gespräche geführt. Es kann daher nicht angehen, dass dieses Amt den Ärzten nun plötzlich mit Strafanzeigen droht. Die GPZ-Ärzte bieten in den nächsten Tagen dem BSV das Gespräch an und wollen die wahren Tatsachen offen auf den Tisch legen.
  • Die GPZ-Ärzte sind betroffen, dass sie als „schwarze Schafe" oder gar als „Betrüger" hingestellt wurden. Es geht auch nicht an, dass ihr Gemeinschaftslabor ungerechtfertigt und teilweise stellvertretend für andere Laborgemeinschaften in der Schweiz als illegal angeprangert wird. Die GPZ-Ärzte sind fest überzeugt, dass das BSV nach Kenntnis aller Tatsachen die Rechtmässigkeit des GPZ-Modells anerkennen wird.

Kontakt:

Dr. med. Urs Huber-Tribolet, Präsident
Kappelistr. 35
8002 Zürich
Tel. +41/43/344'33'33
mailto:huber@1st.ch

Gemeinsames Praxislabor Zürich GPZ
Huber & Co.
Dufourstrasse 90
8008 Zürich
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