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comparis.ch - Verfügung des Bezirksgerichts im Fall Gasche: Entscheid akzeptiert

Zürich (ots)

Das Bezirksgericht Zürich hat den Rekurs von
comparis.ch gegen die Einstellungsverfügung in Sachen Strafanzeige
gegen Urs P. Gasche abgelehnt. Das Gericht anerkennt jedoch, dass
gewisse Formulierungen im bestrittenen K-Tipp-Artikel aus dem Jahre
2001 ungenau sind und hat deshalb comparis.ch von der Kostenauflage
entlastet. comparis.ch akzeptiert das Urteil und betrachtet den Fall
damit als erledigt.
Der Rekurs von comparis.ch gegen die Einstellungsverfügung der
Bezirksanwaltschaft Zürich vom Dezember 2002 geht auf einen im März
2001 in der Konsumenten-Zeitschrift "K-Tipp" vom damaligen
Herausgeber Urs P. Gasche veröffentlichten Artikel über den
Internet-Vergleichsdienst comparis.ch zurück. Die Bezirksanwaltschaft
Zürich hat das von comparis.ch gegen Gasche angestrengte Verfahren
wegen Zuwiderhandlung gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb
UWG im Dezember 2002 eingestellt. In seiner Verfügung vom November
2003 hat nun das Bezirksgericht Zürich den Rekurs von comparis.ch
gegen die Einstellungsverfügung abgewiesen. Das Gericht anerkennt
jedoch, dass der fragliche K-Tipp Artikel nicht eben sorgfältig
aufgebaut und redigiert worden ist und einzelne ungenaue
Formulierungen enthält. Deshalb wurde comparis.ch von der Kostenfolge
entlastet und erhält für den gewonnenen Kostenrekurs gar eine
Prozessentschädigung. comparis.ch akzeptiert den Entscheid und
betrachtet den Fall als erledigt.
Unabhängigkeit, Korrektheit und Neutralität garantiert
comparis.ch stellt ihre Tarif- und Leistungsvergleichslisten nach
objektiv messbaren Kriterien auf der Basis der zur Verfügung
stehenden Daten zusammen. Einige in den Vergleichen aufgeführte
Anbieter entschädigen comparis.ch für Dienstleistungen im
Zusammenhang mit der Vermittlung des direkten Kontakts vom Besucher
zum Anbieter. Diese offengelegten Geschäftsbeziehungen haben
keinerlei Einfluss auf die Vergleiche. Diese sind permanent online.
Sie werden auch von den verglichenen Anbietern rege genutzt und
getestet. Keiner der verglichenen Anbieter kann von comparis.ch
bevorzugt behandelt werden. Seine Konkurrenten würden dies sofort
feststellen und beanstanden. Damit haben die Konsumenten eine
einmalige Garantie für die Unabhängigkeit, Korrektheit und
Neutralität des Comparis-Angebots.

Kontakt:

Richard Eisler
Geschäftsführer
Tel. +41/1/360'52'62
Fax +41/1/360'52'72
E-Mail: info@comparis.ch,
Internet: http://www.comparis.ch

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