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Europäische Kommission

Bericht an die Kommission zeigt, wie personelle Vielfalt Unternehmen nützen kann

Brüssel (ots)

Unternehmen die "Diversity"-Strategien verfolgen,
d.h. Strategien, welche die personelle Vielfalt in Bezug auf
ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Religion, körperliche
Behinderung, Alter und Geschlecht fördern, können kurz- und
langfristig damit rechnen, dass sich diese als nutzbringend erweisen.
Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Bericht, der für die Europäische
Kommission erarbeitet wurde. Der Bericht "Kosten und Nutzen
personeller Vielfalt in Unternehmen" nennt kurz- und langfristigen
Nutzen, wie verbesserten Cashflow durch die Beseitigung von
Mitrarbeiterengpässen, Erschliessung neuer Märkte, Kostensenkung und
Verbesserung der Leistung auf vorhandenen Märkten, sowie langfristige
Vorteile, wie den Aufbau eines differenzierten Rufs bei den
Hauptakteuren und Kunden und die Verbesserung der Qualität des
Humankapitals.
"Diese Studie zeigt, dass die Einführung von Rechtsvorschriften,
die der Diskriminierung entgegenwirken, in Europa nicht nur eine
Grundsatzfrage darstellt, sondern auch für die Unternehmen
nutzbringend wirkt," sagte Anna Diamantopoulou, Kommissarin für
Beschäftigung und Soziales. "Ich hoffe, dass die Unternehmen dies
aufnehmen und dass die Mitgliedstaaten das Ihrige tun und
innerstaatliche Rechtsvorschriften erlassen, um die beiden
europäischen Richtlinien zur Bekämpfung der Diskriminierung so bald
wie möglich umzusetzen."
Im Jahre 2000 wurden zwei Richtlinien zur Bekämpfung der 
Diskriminierung angenommen: eine zur Anwendung des 
Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der 
ethnischen Herkunft und eine für die Verwirklichung der 
Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Die Erstgenannte ist 
nur von 7 Mitgliedstaaten fristgemäss bis zum 19. Juli umgesetzt 
worden, und die Kommission ist gerade dabei, gegen die übrigen 
Mitgliedstaaten Verstossverfahren einzuleiten. Was die zweite 
Richtlinie betrifft, so geht die Kommission davon aus, dass nur zwei 
Mitgliedstaaten die Umsetzungsfrist bis zum 2. Dezember 2003 
einhalten.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen über
die Kampagne 'Für Vielfalt - gegen Diskriminierung' sind von 
folgender Website abrufbar: www.stop-discrimination.info
Der Wortlaut der Studie findet sich unter: 
http://europa.eu.int/comm/employment_social/fundamental_rights/prog/s
tudies_en.htm

Kontakt:

Antonia Mochan
Tel. +32/2/296'99'21
+32/498/96'99'21

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