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PrimaCom AG

euro adhoc: PrimaCom AG
Sonstiges
PrimaCom AG und Omega I S.à r.l. schließen Beherrschungsvertrag

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Verträge
14.07.2008
Die PrimaCom AG, Mainz, ("PrimaCom") hat als abhängiges Unternehmen 
einen Beherrschungsvertrag mit ihrem Mehrheitsaktionär, der Omega I 
S.à r.l., Luxemburg, ("Omega") als herrschendem Unternehmen 
geschlossen. Der Aufsichtsrat der PrimaCom sowie die 
Gesellschafterversammlung der Omega haben dem Beherrschungsvertrag am
14. Juli 2008 zugestimmt. Der Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner 
Wirksamkeit weiterhin der Zustimmung der Hauptversammlung der 
PrimaCom sowie der Eintragung in das Handelsregister der 
Gesellschaft.
Im Rahmen des Beherrschungsvertrags garantiert die Omega den 
außenstehenden Aktionären der PrimaCom für die Dauer des 
Beherrschungsvertrags als angemessenen Ausgleich für jedes volle 
Geschäftsjahr der PrimaCom die Zahlung eines Gewinnanteils in Höhe 
von brutto EUR 0,71 (netto gegenwärtig EUR 0,65) je PrimaCom-Aktie. 
Ferner verpflichtet sich die Omega im Rahmen des 
Beherrschungsvertrags gegenüber allen außenstehenden Aktionären der 
PrimaCom, die aus Anlass des Beherrschungsvertrags ausscheiden 
möchten, zum Erwerb der PrimaCom-Aktien gegen eine Barabfindung von 
EUR 7,72 je PrimaCom-Aktie. Die Verpflichtung der Omega zum Erwerb 
der Aktien gegen Abfindung ist, sofern es nicht zu einem 
Spruchverfahren kommt, auf zwei Monate nach dem Tag der Eintragung 
des Vertrags in das Handelsregister der Gesellschaft befristet.
Alle Aktionäre, die das Angebot der Omega innerhalb von 45 
Kalendertagen nach Eintragung des Beherrschungsvertrags in das 
Handelsregister annehmen, erhalten von der Omega zusätzlich zur 
Abfindung eine einmalige freiwillige Sonderzahlung in Höhe von EUR 
1,18 je PrimaCom-Aktie, also insgesamt einen Betrag von EUR 8,90 je 
PrimaCom-Aktie.
Der Vorstand der PrimaCom und die Geschäftsführung der Omega haben 
die Höhe der Abfindung und Ausgleichszahlung auf Basis der 
gutachtlichen Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers 
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
Main, vom 14. Juli 2008 einvernehmlich festgelegt. Der vom 
Landgericht Mainz bestellte unabhängige Prüfer LKC TREUBEG mbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald hat die Angemessenheit der 
Abfindung und des Ausgleichs bestätigt. Die Hauptversammlung, die 
über die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag beschließt, ist für den 
28./29. August 2008 geplant. Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt 
gegeben.

Rückfragehinweis:

Investor Relations
Telefon: +49(0)6131 944 522
E-Mail: investor@primacom.de

Branche: Telekommunikation
ISIN: DE0006259104
WKN: 625910
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