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Schweizerischer Arbeitgeberverband - Mit nachhaltigen Finanzen die Zukunft sichern
Konsequente Umsetzung der Schuldenbremse zur Schliessung von Schuldenschlupflöchern

Zürich (ots)

Die Schuldenbremse des Bundes hat sich
grundsätzlich bewährt. Sie weist indes noch Lücken auf. Der Bundesrat
hat dies erkannt und schlägt eine Weiterentwicklung der 
Schuldenbremse vor. economiesuisse und Arbeitgeberverband begrüssen 
den Vorschlag ausdrücklich. Die beiden Dachverbände fordern jedoch 
eine umfassende Schuldenbremse, die auch die Ausgabenüberschüsse der 
Sozial¬ver¬siche¬rungen einbezieht. Nur so können die Bundesfinanzen 
nachhaltig gesichert werden, und es bleibt Raum für alle wichtigen 
Aufgaben des Bundes.
Eine nachhaltige Finanzpolitik ist ein zentraler Standortfaktor. 
Sie ist Grundlage für Wachstum und Wohlstand. Die bisherige 
Schuldenbremse hat sich bewährt, die vom Bundesrat vorgeschlagene 
Ergänzungsregel ist notwendig. Doch sind die beiden Instrumente 
ungenügend und zu wenig konsequent, weil sie das Schuldenschlupfloch 
Sozialversicherungen nicht schliessen. Die anstehende Revision der 
Schuldenbremse bietet die Chance, die Gefahr der Neuverschuldung des 
Bundes wirksam zu dämmen und gleichzeitig ein sinnvolles Instrument 
für die nachhaltige Sicherung der Sozialwerke zu schaffen, 
unterstreicht Pascal Gentinetta, Vorsitzender der Geschäftsleitung 
von economiesuisse. Der massive Schuldenanstieg seit den 90er Jahren 
bedroht das finanzielle Gleichgewicht des Bundes. Er ist vor allem 
auch die Folge überdurchschnittlich steigender Sozialkosten. Dieser 
Anstieg bedrängt - trotz stetig steigender Steuereinnahmen - andere 
wichtige Bereiche des Staates wie Bildung, Verkehr oder Sicherheit. 
Ohne Gegenmassnahmen droht der Staatsanteil für Soziale Wohlfahrt und
Gesundheit bis 2025 auf gegen 65 Prozent anzusteigen. Es liegt 
deshalb in der Verantwortung all jener, die auch künftig auf einen 
gesunden und funktionierenden Staat in allen wesentlichen Funktionen 
zählen wollen, sich für die massvolle Entwicklung im Sozialbereich 
einzusetzen, betont Pascal Gentinetta. Mit einer umfassenden 
Schuldenbremse nimmt der Bund seine Verantwortung für eine 
nachhaltige Finanzpolitik wahr.
Martin Kaiser, Mitglied der Geschäftsleitung von economiesuisse, 
zeigt auf, wie neue Bundesschulden weiterhin in den 
Sozialversicherungen AHV, IV, ALV und EO entstehen können. 
economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband schlagen 
deshalb eine Nachhaltigkeitsregel vor, die den Geist der 
Schuldenbremse auch auf die Sozialwerke überträgt. Sobald eine 
Sozialversicherung in finanzielle Schieflage gerät, sollen umgehend 
vorgängig definierte Sofortmassnahmen greifen. Diese orientieren sich
an den vorhandenen Mitteln und treten dann in Kraft, wenn im Voraus 
definierte Schwellenwerte unterschritten werden. Gleichzeitig würde 
der Bundesrat angehalten, innert Jahresfrist mit einer Vorlage zur 
Revision des entsprechenden Gesetzes Massnahmen vorzuschlagen, die 
für die nachhaltige Sicherung der Sozialversicherung notwendig sind. 
Das frühzeitige Handeln erhöht den Handlungsspielraum und verhindert 
ein Abrutschen in die Verschuldung wie bei der IV.
Thomas Daum, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, 
betont den Handlungsbedarf im Bereich der Sozialversicherungen. 
Während sich bei der IV und der ALV bereits beachtliche Schulden 
angehäuft haben und die EO rote Zahlen schreibt, droht die AHV 
mittelfristig in grosse Defizite zu
geraten. Das erfordert einerseits grundlegende strukturelle Reformen 
zur Sicherung des finanziellen Gleich¬gewichts dieser Sozialwerke. 
Andererseits ist mit Nachhaltigkeitsregeln zu gewährleisten, dass bei
negativen Abweichungen vom vorgesehenen Gleichgewichtspfad 
rechtzeitig Korrekturmassnahmen ergriffen werden. Dabei schlagen der 
Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse für die 
Erweiterung der Schuldenbremse ein zweistufiges Vorgehen vor. Im 
ersten Schritt sollen die Grundsätze der Nachhaltigkeitsregel im 
Finanzhaushaltsgesetz festgeschrieben werden. In den Spezialgesetzen 
müssen dann im zweiten Schritt individuell pro Versicherung die 
Schwellenwerte und die Sofortmassnahmen sachgerecht definiert werden.
In den Übergangsbestimmungen zur Ergänzung des 
Finanzhaushaltsgesetzes wird der Bundesrat verpflichtet, bis Ende 
2011 Vorschläge für die Schwellenwerte und Sofortmassnahmen 
vorzuschlagen. Gerade das Drama bei der Sanierung der IV zeigt, wie 
schwer der finanzielle Ausgleich einer Sozialversicherung fällt, wenn
die nötigen Massnahmen verschleppt werden. Genau dies soll mit der 
neuen Nachhaltigkeitsregel verhindert werden.
Dokumentation und Folien auf:
http://www.economiesuisse.ch/web/de/dossiers/schuldenbremse/
www.arbeitgeberverband.ch

Kontakt:

economiesuisse:
Dr. Pascal Gentinetta
Telefon: 079 292 48 65
pascal.gentinetta@economiesuisse.ch

Martin Kaiser
Telefon: 079 797 15 52
martin.kaiser@economiesuisse.ch

Schweizerischer Arbeitgeberverband:
Thomas Daum
Telefon: 079 438 06 61
daum@arbeitgeber.ch

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