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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur NFA

Bern (ots)

Die Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs
und der Aufgaben (NFA) ist heute vom Bundesrat zu Handen des
Parlaments verabschiedet worden. Sie umfasst 300 Seiten, ist von Bund
und Kantonen gemeinsam konzipiert worden und legt dar, weshalb der
Finanzausgleich in seiner jetzigen Ausgestaltung reformbedürftig ist
und welche neuen Instrumente inskünftig vorgesehen werden. Über 20
Verfassungsartikel sollen abgeändert sowie das Bundesgesetz über den
Finanzausgleich aus dem Jahr 1959 totalrevidiert werden. Die
parlamentarischen Beratungen können Anfang 2002 beginnen. Je nach
deren Verlauf kann die Volksabstimmung 2003 oder 2004 stattfinden.
Nach ersten Analysen zu Beginn der 90er Jahre zum Ist-Zustand
konnte das ambitiöse Projekt für eine Neugstaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA)
1994 gestartet werden. Nach zwei durchgeführten Vernehmlassungen in
den Jahren 1996 und 1999 wurden die Arbeiten an der Botschaft an die
Hand genommen und von zahlreichen Hearings und wissenschaftlichen
Gutachten begleitet. Bundesrat und Kantonsregierungen sind sich darin
einig, dass die partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der NFA-Reform
als vorbildlich bezeichnet werden kann. Die Konferenz der
Kantonsregierungen (KdK) hat an ihrer Plenarversammlung vom 5.
Oktober 2001 die Botschaft des Bundesrates zur Kenntnis genommen.
Die Kernelemente der NFA-Reform...
Mit der Reform soll das Prinzip der Subsidiarität gestärkt und es
sollen demzufolge Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen
Bund und Kantonen wo immer möglich entflochten werden. Die staats-
und finanzpolitische Handlungsfähigkeit von Bund und Kantonen soll
dadurch gestärkt werden.
Zu diesem Zweck umfasst die NFA fünf Instrumente, die sich
gegenseitig bedingen und ergänzen:
1. Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung.
Sieben Aufgaben sollen in die abschliessende Zuständigkeit des
   Bundes fallen, so z.B. der Betrieb und Unterhalt der 
   Nationalstrassen oder die Landesverteidigung.
13 Aufgabenbereiche werden kantonalisiert, so z.B. die
   Sonderschulung, die Lehrmittel für Turnen und Sport und die
   Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten.
2. Interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich.
Neun Aufgabenbereiche werden im Rahmen einer ausgebauten
   interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich erfüllt, so 
   z.B. der gesamte Bereich der heutigen kollektiven IV-Massnahmen 
   (Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheime und Werkstätten für 
   Behinderte), der Straf- und Massnahmenvollzug oder die Hoch- und  
   Fachhochschulen.
3. Neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen Bund-Kantone.
Zwölf Aufgabenbereiche werden statt mit kostenorientierten
   Subventionen insküftig mit Global- oder Pauschalbeiträgen des
   Bundes unterstützt, so beispielsweise der öffentliche 
   Regionalverkehr, die amtliche Vermessung oder der   
   Hochwasserschutz. Dabei sollen mehrjährige Programmvereinbarungen
   zwischen Bund und Kantonen zum Tragen kommen, in deren Mittelpunkt
   die erwarteten Wirkungen staatlicher Massnahmen stehen.
4. Ein politisch steuerbarer Ressourcenausgleich zur Angleichung
   der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone. Zu diesem Zweck
   werden nach den Modellannahmen insgesamt rund 2,4 Mia. Franken von
   Bund und Kantonen bereitgestellt.
5. Ein Lastenausgleich des Bundes für die Abgeltung von
   Sonderlasten.
Für die sogenannten «Kosten der Weite» in den Berggebieten und die
   «Kosten der Enge» in den Zentren sollen insgesamt 550 Mio. Franken
   vorgesehen werden.
Zur Abfederung finanzieller Härten beim Übergang vom alten zum
neuen Finanzausgleich wird zudem ein befristeter Härteausgleich
vorgesehen, der von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert wird. Der
Härteausgleich wird mit rund 430 Mio. Franken dotiert; davon
entfallen rund 280 Mio. Franken auf den Bund.
...und ihre Wirkungen
Die von Prof. René L. Frey erstellte wissenschaftliche Expertise
zu den qualitativen Wirkungen der NFA führt zu einer positiven
Gesamtbeurteilung des Reformvorhabens: Die NFA verstärkt die Stärken
und verringert die Schwächen des schweizerischen Föderalismus. Mit
den beantragten Massnahmen bezüglich der Aufgabenteilung können
wertmässig knapp 40 Prozent des heutigen Aufgabenverbunds entflochten
werden. Entsprechend der Aufgabenentflechtung vergrössern sich die
Handlungsspielräume von Bund und Kantonen.
Was die mutmasslichen finanziellen Auswirkungen auf Bund und
Kantone betrifft, ist vorerst die strikte Haushaltsneutralität
hervorzuheben. Zwischen Bund und Kantonen bewirkt die NFA per Saldo
keine Lastenverschiebung. Einzig der Härteausgleich, der sich im
Laufe der Zeit aufgrund seiner funktionalen Befristung zurückbilden
wird, führt unter den getroffenen Modellannahmen im Endeffekt zu
einer Mehrbelastung des Bundes um rund 280 Millionen Franken.
Verglichen mit dem gesamten Ausgleichsvolumen von rund 3 Milliarden
Franken fällt diese Mehrbelastung aber relativ bescheiden aus und
dürfte durch die zu erwartenden Effizienzgewinne aufgefangen werden
können.
Die sogenannte Globalbilanz gibt Aufschluss über die zu
erwartenden finanziellen Auswirkungen der Reform auf den Bund und die
einzelnen Kantone. Aus verschiedenen Gründen (zum Teil wegen noch
vorhandener statistischer Lücken) ist die Aussagekraft dieser Bilanz
beschränkt und vorläufig. Fest steht, dass die NFA-Reform dank des
Härteausgleichs sämtliche ressourcenschwache Kantone zu Gewinnern
machen wird. Im Vergleich zum heutigen Finanzausgleich bewirkt das
neue Ausgleichssystem zudem eine deutlich grössere Annäherung in der
finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone.
Auch die Steuerbelastungsunterschiede lassen sich mit der NFA
deutlich verringern. Gemäss der vorliegenden Modellannahme kann die
Spannweite zwischen der tiefsten und der höchsten Steuerbelastung um
bis zu 20 Prozent reduziert werden. Bei der Beurteilung des neuen
Ausgleichssystems muss die politische Steuerbarkeit hervorgehoben
werden. Denn je höher das eidgenössische Parlament die einzelnen
Ausgleichsgefässe dotiert, desto grösser wird auch die Reduktion der
kantonalen Unterschiede bezüglich finanzieller Leistungsfähigkeit und
Steuerbelastung ausfallen.
Ausblick auf das weitere Vorgehen
Nach der Annahme der NFA-Vorlage durch Volk und Stände
(obligatorisches Referendum) wird der Bundesrat voraussichtlich im
Jahr 2003 die zweite NFA-Botschaft ausarbeiten.
Diese wird aufzeigen, welche Anpassungen auf Gesetzesebene infolge
der in der ersten NFA-Botschaft beschlossenen Verfassungsänderungen
notwendig sein werden. Nach der Beschlussfassung über die zweite
Botschaft kann die NFA in Kraft gesetzt werden. Aus heutiger Sicht
dürfte dies nicht vor 2006 der Fall sein.

Kontakt:

Gérard Wettstein, Eidg. Finanzverwaltung, Tel +41 31 322 97 61;

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel.+41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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