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Metas Bundesamt für Metrologie und Akkre

metas: Messmittel: Bilaterales Abkommen schafft neue Horizonte

(ots)

Bern-Wabern, 24.06.2003. Mit dem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) eröffnen sich im Bereich Messmittel neue Horizonte. Das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (METAS) hat bereits einige Konformitätsbewertungsstellen bezeichnet. Damit kann ein seit längerer Zeit bestehender Nachteil der Schweizer Wirtschaft weitgehend eliminiert werden.

Bezeichnete schweizerische Stellen (www.metas.ch/de/bezeichnung) 
können fortan Produkte aus dem Wirtschaftsraum Schweiz-EG 
hinsichtlich Konformität zu gesetzlichen Vorschriften prü-fen und 
bewerten und somit in einen fairen Wettbewerb mit dem europäischen 
Ausland treten. Ohne Zweifel ist diese Eigenständigkeit für unser 
Land mit seinem hohen Standard und seiner starken Exportorientierung 
von grosser Bedeutung.
Bezeichnung schweizerischer Konformitätsbewertungsstellen Das 
bilaterale Abkommen besteht aus sieben Verträgen; einer davon ist 
das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von 
Konformitätsbewertungen, auch Mutual Recognition Agreement (MRA) 
genannt. Dieser Vertrag enthält einen allgemeinen Vertragstext und 
zwei Anhänge (Illustration 1). Anhang 1 legt fest, welche 
Produktebereiche unter das Abkommen fallen. Zur Zeit sind es 15, 
wobei Kapitel 11 Messgeräte und Fertigpackungen betrifft. Anhang 2 
enthält die all-gemeinen Grundsätze für die Benennung der 
Konformitätsbewertungsstellen (KBS), denen eine wichtige Rolle in 
der grenzüberschreitenden Anerkennung von Konformitätsbewertungen 
zu- kommt.
Für jeden der 15 Produktebereiche des MRA ist eine Bundesbehörde 
dafür verantwortlich, die schweizerischen 
Konformitätsbewertungsstellen zu evaluieren, zu bezeichnen und zu 
überwa-chen. Mit der Bezeichnung wird im Hinblick auf die formelle 
Anerkennung im Rahmen eines in-ternationalen Abkommens bestätigt, 
dass eine Stelle die Voraussetzungen erfüllt, um nach den 
Anforderungen des betreffenden Abkommens bestimmte 
Konformitätsbewertungen durchzufüh-ren. METAS ist dafür 
verantwortlich, dass die von ihm bezeichneten Stellen über die 
erforderli-che Fachkompetenz verfügen; dazu gehören auch die 
technische Infrastruktur und der Anschluss der Referenzmessmittel an 
nationale Normale.
Bezeichnete METAS-Laboratorien
Weil die in der Schweiz zur Verfügung stehenden 
Konformitätsbewertungsstellen nicht alle vom MRA erfassten Bereiche 
abdecken, hat METAS ersatzweise eigene Laboratorien bezeichnet. Die 
substitutive Bezeichnung von METAS-Laboratorien gilt nur so lange, 
als keine anderen schweizerischen Stellen für die gleiche 
Messmittelkategorie ihre Dienste als Konformitätsbewertungsstelle 
anbieten können oder wollen.
Die bezeichneten Laboratorien des METAS haben den gleichen 
Anforderungen wie alle anderen KBS zu genügen. Organisatorische 
Massnahmen sichern ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und 
Objektivität. So liegen insbesondere die Leitung der Evaluation und 
die Verantwortung für die Bezeichnung ausserhalb der bezeichneten 
METAS-Laboratorien und -Abteilungen.
Seit Februar 2003 sind die schweizerischen 
Konformitätsbewertungsstellen formell durch den gemischten Ausschuss 
EG-Schweiz anerkannt. Sie können nun europaweit Konformitätsbewer- 
tungen durchführen. Das bilaterale Abkommen über die gegenseitige 
Anerkennung von Konfor-mitätsbewertungen für Messmittel ist für die 
schweizerische Wirtschaft von grossem Nutzen. Es ist zu hoffen, dass 
es nach den Anlaufschwierigkeiten nun unbürokratisch angewendet 
werden kann.
Illustration
Einer der sieben bilateralen Verträge der Schweiz mit der 
Europäischen Gemeinschaft ist den technischen Handelshemmnissen 
gewidmet. Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von 
Konformitätsbewertungen (MRA) enthält zwei Anhänge.
Kasten 2
Altes Konzept
Traditionelle Regelung des Inverkehrbringens von Messmitteln 
durch 
Bauartzulassung und Ersteichung nach detaillierten Anforderungen. 
Präventives System: Der Staat ist am Inverkehrbringen von 
Messmitteln aktiv beteiligt.
Neues Konzept
Gesetzeserlasse legen nur noch die grundlegenden Anforderungen an 
die Messmittel fest, während die detaillierten Spezifikationen im 
Auftrag der Behörden von privaten Normenorganisationen 
ausgearbeitet werden.
Globales Konzept
Ergänzung des Neuen Konzeptes durch einheitliche 
Konformitätsbewertungsverfahren (Module). Gesetzeserlasse legen die 
Module entsprechend dem Gefahrenpotenzial des Messmittels fest, die, 
je nach dem, den Beizug unabhängiger dritter 
Konformitätsbewertungsstellen vorsehen. Nach dem erfolgreichen 
Durchlaufen dieser Module kann das CE-Kennzeichen durch den 
Hersteller auf den Messmitteln angebracht werden.
Text, Bilder und Illustrationen können von www.metas.ch/de/medien 
heruntergeladen werden.
Weitere Auskünfte: Dr. Irène Schürmann, Tel. 031 32 33 260,  
irene.schuermann@metas.ch

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