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Gentest bringt Klarheit: Udo Jürgens ist nicht der Vater von Jennifer Trippel

Zürich (ots)

Am 20. Dezember 2011 musste Udo Jürgens in Sachen Vaterschaftsklage von Jennifer Trippel gemäss einem Gerichtsbeschluss des Amtsgerichtes Dieburg einen Gentest ablegen. Dies, nachdem eine erste bestehende DNA-Analyse, welche eine Vaterschaft bereits ausgeschlossen hatte, von der Klägerin angefochten worden war. Wie beide DNA-Analysen ergeben haben, ist Udo Jürgens eindeutig nicht der Vater von Jennifer Trippel (39). Da die Mutter von Frau Trippel in Bezug auf den Zeitpunkt der Zeugung widersprüchlich, unvollständige und gemäss den Aufzeichnungen des Managements fragwürdige Angaben gemacht hatte, hat Udo Jürgens folgerichtig die Schlüssigkeit der vermeintlichen Vaterschaft in Frage gestellt. Ungeachtet dessen hatte er sich stets bereit erklärt, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten.

Trotz des negativen Testresultats befremdet die Tatsache, dass die angebliche Vaterschaft erst 40 Jahre später eingeklagt wurde. Es ist zwar nachvollziehbar, dass ein Kind seinen leiblichen Vater kennen will, wenn er ihm bisher vorenthalten wurde. Jennifer Trippel hatte auch immer beteuert, bei einer eventuellen Vaterschaft keine finanziellen Absichten zu hegen. Wenn es aber tatsächlich so gewesen sein sollte, stellt sich die Frage, weshalb eine Mutter so lange wartet, bis sie ihre Tochter, ihren Ehemann und den mutmasslichen Erzeuger mit einer ausserehelichen Vaterschaft konfrontiert. Darüber hinaus wurde mit fragwürdigen eidesstattlichen Versicherungen gearbeitet. Befremdet hat auch die Rolle der Kläger-Partei, die diese private Angelegenheit in Form einer richtiggehenden Medienkampagne in die Öffentlichkeit getragen hat. Das wäre zur Durchsetzung der Klage absolut nicht notwendig gewesen und diente bei der Exponiertheit, welcher prominente Personen ausgesetzt sind, nur der Aufmerksamkeitserhaschung für die Klägerin, kommt aber einer bewusst in Kauf genommenen Vorverurteilung von Udo Jürgens gleich.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, dass Udo Jürgens zu dieser Angelegenheit aus aktuellem Anlass keine über diese Pressemitteilung hinausgehenden persönlichen Kommentare abgeben wird.

Kontakt:

Medienstelle Udo Jürgens
Thomas Weber
Publicum pmi AG
Carmenstrasse 25
CH-8032 Zürich
E-Mail: thomas.weber@publicum.ch

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  • 16.04.2011 – 08:15

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