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Eidg. Alkoholverwaltung

EAV: Familienbesteuerung: Der Bundesrat hält am Teilsplitting-Modell fest

Bern (ots)

11. Sep 2002 (ESTV) Der Bundesrat hält bei der
Ehepaar- und Familienbesteuerung an seinen Vorschlägen fest. Er 
betrachtet das in seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 
unterbreitete Teilsplitting- Modell nach wie vor als taugliche 
Lösung, um die Schwächen der gegenwärtigen Regelung auszuräumen. Er 
lehnt daher die Motion der vorberatenden Kommission für Wirtschaft 
und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ab. Diese verlangt in ihrem 
Vorstoss einen Wechsel hin zu einem System der 
Individualbesteuerung.
Die WAK-S hatte in ihrer Motion vom Bundesrat verlangt, bis Mitte 
2004 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher bei der Ehepaar- und 
Familienbesteuerung wenn möglich auf den 1.Januar 2008 den Wechsel 
zu einem System der Individualbesteuerung regelt. In der 
Zwischenzeit soll als Übergangsregelung eine Rabattlösung für 
Ehepaare und Familien gelten.
Der Bundesrat bekräftigt in seiner Antwort das Festhalten an seinen 
Vorschlägen, wie er sie in seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 den 
eidgenössischen Räten unterbreitet hatte. Sein Teilsplitting-Modell 
sei nach wie vor eine taugliche Lösung, um die Schwächen der 
gegenwärtigen Regelung auszuräumen. Weiter betont er, dass sich die 
überwiegende Zahl der Kantone stets für ein Splitting-Modell 
ausgesprochen habe.
Auskunft:
Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 34
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Eigerstrasse 65
CH-3003 Bern
http://www.estv.admin.ch

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