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Schweiz. Verband der Berufsmasseure

Offizieller Fähigkeitsausweis für Masseure

Mels (ots)

Der Beruf des Masseurs wird in Zukunft auf Grund
einer gründlichen Ausbildung und einer schweizerisch anerkannten
Prüfung ausgeübt werden können. Ein so qualifizierter Masseur trägt
den offiziellen Titel: „med. Masseur FA". Diese Verordnung wurde von
der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) bereits auf den
1. Juli 1999 in Kraft gesetzt. Sie stellt die Tätigkeit des
Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) im Bereich der Berufsbildung im
Gesundheitswesen auf eine neue rechtliche Grundlage. Die vom SRK
anerkannten Ausbildungsabschlüsse tragen künftig den Vermerk: „Der
Abschluss ist schweizerisch anerkannt".
Für die kommenden drei Jahre gilt noch eine Übergangsfrist für
Ausbildungsabschlüsse, die nach der früheren Ausbildung erworben
wurden. Sie werden als gleichwertig anerkannt, wenn der
Ausbildungsabschluss innert der genannten Übergangsfrist und mit der
Anerkennungsprüfung erfolgt.
Masseure von nicht anerkannten Ausbildungslehrgängen haben eine
Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2002 zu beachten. Bis dahin
müssen sie die neue Ausbildung abgeschlossen und ein Jahr
Berufspraxis erworben haben. Nur unter diesen Bedingungen können sie
die Anerkennungsprüfung ablegen und den offiziellen Titel tragen.
Inzwischen haben bereits 236 Kandidaten den Titel erworben und
damit die Anerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz erhalten.
Das Rote Kreuz hat den Schweizerischen Verband der Berufsmasseure
(SVBM) mit der Durchführung der Anerkennungsprüfung beauftragt.
Auskünfte über die Prüfung können direkt beim SVBM-Sekretariat an der
Bahnhofstrasse 70 in 8887 Mels eingeholt werden. Informationen sind
auch im Internet auf der Homepage des SVBM unter www.svbm.ch
publiziert.

Kontakt:

Schweiz. Verband der Berufsmasseure SVBM/FSMP
Sekretariat
Postfach 148
8887 Mels
Tel. +41 81 723 05 55
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