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Bundesamt für Verkehr BAV

BAV: Landverkehrsabkommen Schweiz-EU: Sitzung des "Comité mixte" in Bern

Bern (ots)

Unter Leitung von Dr. Max Friedli, Direktor des
Bundesamtes für Verkehr, hat heute in Bern der Gemischte 
Landverkehrsausschuss Schweiz-EU („Comité Mixte“) zum dritten Mal 
getagt. Diskutiert wurde, inwieweit neue EU-Rechtsvorschriften im 
Strassen- und Bahnverkehr in das Landverkehrsabkommen zwischen der 
Schweiz und der EU aufgenommen werden könnten. Mit dieser 
gegenseitigen Rechtsharmonisierung liessen sich die Anliegen der 
schweizerischen Verkehrspolitik noch besser umsetzen. Zudem wurden 
die Schaffung eines gemeinsamen Verkehrsobservatoriums in Neuenburg 
sowie eine mögliche Teilnahme der Schweiz an EU-Fachausschüssen 
besprochen.
Das am 1. Juni 2002 in Kraft gesetzte Landverkehrsabkommen Schweiz- 
EU sieht als bilaterale Gesprächsplattform einen gemischten 
Ausschuss vor. Dieses „Comité mixte“ konstituierte sich am 5. Juli 
2002 in Brüssel. Auf Schweizer Seite gehören dem Ausschuss nebst dem 
BAV (Leitung) Vertreter anderer Bundesämter sowie der Kantone an. 
Auf Seite der EU sind die Generaldirektion Energie und Verkehr (DG 
TREN) sowie die Mitgliedstaaten vertreten.
Seit dem Abschluss des Abkommens im Juni 1999 hat sich das EU-Recht 
im Verkehrsbereich weiter entwickelt. Gemäss Artikel 52 des 
Landverkehrsabkommens über die Entwicklung des Rechts der beiden 
Vertragsparteien gilt es nun, das Landverkehrsabkommen laufend zu 
aktualisieren. Diese Harmonisierung ist für die Schweiz von grosser 
Bedeutung, weil nur so die Ziele der schweizerischen Verkehrs- und 
Verlagerungspolitik erreicht werden können. Ohne Abstimmung mit den 
europäischen Partnern kann es im Güter- und im Personenverkehr 
(Strasse und Schiene) zu Wettbewerbsverzerrungen, Umwegverkehr, 
fehlendem Netzzugang oder anderen Nachteilen für die Schweiz kommen.
An seiner heutigen Sitzung erörterte das „Comité mixte“, welche 
Bestimmungen des EU-Rechts ins Landverkehrsabkommen aufgenommen 
werden sollen. Dieses Verfahren (Übernahme von neuem „EU-Acquis“) 
sieht vor, dass die Schweiz ihr Recht den EU-Rechtsakten angleicht. 
Diese Rechtsakte betreffen beispielsweise die Erweiterung des 
Netzzuganges im Bahnbereich, die Verschärfung der Kontrollen beim 
Strassenverkehr oder die Einführung von digitalen Fahrtschreibern. 
Den definitiven Entscheid über die Übernahme konkreter Vorschriften 
werden der Bundesrat und gegebenenfalls das Parlament zu einem 
späteren Zeitpunkt treffen.
Ein weiteres Traktandum der heutigen Sitzung war die Komitologie. 
Dabei geht es darum, ob und wie Schweizer Experten die EU- 
Kommission in Fachausschüssen bei der Umsetzung von EU- 
Rechtsvorschriften beraten können. Die Schweizer Delegation hat ihr 
Interesse signalisiert, künftig an Sitzungen dieser Fachausschüsse 
teilnehmen zu wollen.
Ferner stand auch die Schaffung des im Landverkehrsabkommen 
vorgesehenen Verkehrsobservatoriums Schweiz/EU zur Debatte. Dieses 
Observatorium soll die Entwicklung des Bahn- und 
Strassengüterverkehrs beobachten und statistisch auswerten. Diese 
Daten dienen dann als Basis für verkehrspolitische 
Entscheidungsprozesse. Dazu wird zur Zeit eine 
Verwaltungsvereinbarung erarbeitet, welche die Aufgaben, die 
Organisation und die Finanzierung dieses Organs regelt. Das 
Verkehrsobservatorium soll beim Bundesamt für Statistik in Neuenburg 
angesiedelt werden.
Bern, 13. Dezember 2002
BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Pressedienst
Auskünfte: BAV, Politik und Kommunikation, Tel. 031 322 57 75

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