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Bundesamt für Privatversicherungen

BPV: Sockelbeiträge: Rückerstattung an die Zusatzversicherten bald abgeschlossen

(ots)

22. Mär 2004 (BPV) Die Kantone müssen den Beitrag in der obligatorischen Grundversicherung auch an Halbprivat- und Privatpatienten entrichten. Dies hatte das Eidgenössische Versicherungsgericht Ende 2001 entschieden. In einer Vereinbarung mit der santésuisse verpflichteten sich darauf die Kantone, für das Jahr 2001 einen Pauschalbetrag von 250 Mio CHF an die Krankenversicherer zu zahlen, den diese wiederum den Versicherten weiterzuleiten hatten. Dies ist nun weitgehend geschehen: Den Berechtigten sind bisher 216 Millionen Franken - dies entspricht 86,5% - zugute gekommen.

Regeln für die Rückgabe
Die Rückerstattung sollte im Verhältnis zu den Prämien stehen und an 
jene Personen erfolgen, die per Ende 2001 privat oder halbprivat 
versichert waren. Sie erfolgte zumeist als Postüberweisung oder 
Verrechnung mit den Prämienrechnungen 2004 bzw. mit den Verlusten 
von 2001. Anhand der Spitaltage berechneten die Kantone den Anteil 
jedes Krankenzusatzversicherers an den 250 Millionen. Bis Ende März 
2003 hatte jeder Versicherer dem BPV einen Plan vorgelegt, der die 
Details der geplanten Ausschüttung enthielt. Am Schluss erhielt das 
BPV eine Meldung über den Vollzug mit Angabe der effektiv 
ausgeschütteten Gelder.
Versicherer, die das Jahr 2001 in der Privat- und 
Halbprivatversicherung ausgewiesenermassen mit Verlust abschlossen 
und diesen seither nicht mit Prämienerhöhungen ausgeglichen haben, 
konnten den Verlust mit den Sockelbeiträgen kompensieren. Was übrig 
blieb, ging als Ausschüttung an die Versicherten.
BPV akzeptierte nicht alle Ausschüttungspläne
Die Ausschüttungspläne der Krankenversicherer waren sehr 
unterschiedlich. Das BPV lehnte Pläne ab, mit den Sockelbeiträgen 
die Rückstellungen zu erhöhen oder sie in die Tarifkalkulation 2004 
einzubauen. Dies verzögerte den Ausschüttungsprozess. Zudem sind 
gegenwärtig noch Beschwerden einiger Versicherer gegen die 
Verfügungen des BPV hängig.
Sockelbeiträge ab 2002 und künftige Prämien
Die Ausschüttung der Sockelbeiträge 2001 hatte einmaligen Charakter: 
Ab 2002 leisten die Kantone ihren Beitrag zur Verbilligung der 
innerkantonalen stationären Behandlungen von Halbprivat- und 
Privatpatienten direkt an die öffentlichen und öffentlich 
subventionierten Spitäler. Für die Versicherer gehen dadurch die 
entsprechenden Leistungen etwas zurück, was sich kostendämpfend auf 
die Privat- und Halbprivatprämien auswirkt. Tatsächlich sind diese 
ab 2003 viel weniger stark gewachsen als in den Vorjahren; die 
Beiträge der Kantone dürften zu diesem Trendbruch massgeblich 
beigetragen haben.
Die Kantone beteiligten sich 2002 mit 60 Prozent, 2003 mit 80 
Prozent und 2004 zu 100 Prozent an den Kosten der innerkantonalen 
stationären Behandlungen in Halbprivat- und Privatabteilungen von 
öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern. So will es 
das dringliche Bundesgesetz, das die Jahre 2002 bis 2004 regelt. 
Parallel dazu steigt der Entlastungseffekt für die 
Krankenzusatzversicherer. Über die Statistiken dürfte er sich mit 
einer Verzögerung von zwei Jahren auch in den kommenden Prämien 2005 
und 2006 niederschlagen, sofern er nicht durch einen weiteren 
Kostenzuwachs im Gesundheitswesen aufgehoben wird.
Auskunft für Medienschaffende: Thomas Handschin, 031/322 79 16
Bundesamt für Privatversicherungen
Friedheimweg 14
CH-3003 Bern
http://www.bpv.admin.ch

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