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Bundesamt für Privatversicherungen

BPV: Sockelbeiträge: Rückerstattungen für Zusatzversicherte im nächsten Jahr

Bern (ots)

Bern, 17.12.02. Rückerstattungen oder gar tiefere
Prämien: Der Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 
Dezember 2001, wonach die Kantone den Kostenbeitrag in der 
obligatorischen Grundversicherung auch an Halbprivat- und 
Privatpatienten entrichten müssen, wird sich für die 
Zusatzversicherten ab 2003 auswirken.
Die Grundlage dafür legen einerseits eine Vereinbarung zwischen 
den Kantonen und santésuisse (für das Jahr 2001) und andererseits 
das dringliche Bundesgesetz, das im Juni verabschiedet wurde (für 
die Jahre 2002 bis 2004) - gegen das von einer Krankenkasse das 
Referendum ergriffen wurde. Für 2001 leisten die Kantone einen 
Pauschalbetrag von 250 Millionen Franken an die Krankenversicherer, 
der grundsätzlich im nächsten Jahr in Form einer Rückvergütung an 
jene Versicherten weitergegeben werden soll, die eine 
Zusatzversicherung halbprivat oder privat abgeschlossen haben. Das 
Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat die Regeln für die 
Weitergabe der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen 
stationären Behandlungen (Sockelbeiträge) festgelegt.
BPV verlangt Nachkalkulation
Für die Jahre 2002 und 2003 ist die Situation anders. Die 
Sockelbeiträge fliessen ab 2002 - so will es das dringliche 
Bundesgesetz - von den Kantonen nicht direkt den Krankenversicherern 
zu, sondern verbilligen die Rechnungen der Spitäler und bewirken so 
einen tieferen Schadensatz. Allerdings konnten die Versicherer die 
zu erwartenden Sockelbeiträge für die Festsetzung der Prämien für 
2002 nicht berücksichtigen. Denn die Prämien für das laufende Jahr 
wurden 2001 genehmigt. Dasselbe gilt für 2003; nur einzelne 
Versicherer haben die Sockelbeiträge für die Prämien berücksichtigt. 
Aus diesem Grund verlangt das BPV eine Nachkalkulation per Ende 2002 
und 2003, sobald die Versicherer über die Zahlen des jeweiligen 
Geschäftsjahres verfügen. Diese soll Transparenz schaffen und 
zeigen, wie sich die Sockelbeiträge auf die Prämien 2002 und 2003 
auswirken. Auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, in welchem 
Ausmass die Rückerstattung an die betroffenen Versicherten geschehen 
soll.
Für 2004 - das letzte Jahr, das unter das dringliche Bundesgesetz 
fällt - dürften die Sockelbeiträge bei allen Versicherern direkt in 
die Prämienberechnung einfliessen. Das BPV verlangt einen 
gesonderten Nachweis der kantonalen Beiträge bis zu deren 
vollständigen Ausrichtung.
Ab 2005 müssen die Kantone die Sockelbeiträge regulär entrichten.
Weitere Auskünfte:
Infodienst BPV, Tel. 031 / 325 01 65

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