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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

ESTV: Neue Berechnung der Schweizer Fiskalquote

Bern (ots)

04. Sep 2002 (EFV) Die Erstellung der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz wird sich bald nach 
dem in den EU-Staaten geltenden System richten. Nach erfolgter 
Revision wird die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem 
Sektor mit derjenigen der OECD übereinstimmen, wie sie deren 
Berechnung der Fiskalquote und der Staatsquote zugrunde liegt. Der 
Bundesrat nahm deshalb heute ein Postulat von Nationalrat Rudolf 
Strahm (SP, BE) entgegen, das die Publikation der Schweizer 
Fiskalquote ohne Krankenversicherungsprämien verlangt. 
Krankenversicherung und Schweizerische Unfallversicherungsanstalt 
sollen in diesem Zusammenhang nicht weiter dem Staatssektor 
zugerechnet werden. Die Schweiz wird in ihren an die OECD 
weitergeleiteten Fiskalzahlen für 2003 dieser neue Sektorisierung 
Rechnung tragen. Gemessen am BSP wird die schweizerische Fiskalquote 
in der Folge um etwa 4,5 Prozent sinken.
Internationale Vergleiche der Zwangsabgaben (Steuern und 
obligatorische Sozialversicherungsbeiträge) beruhen auf der OECD- 
Jahresstatistik der Einnahmen der öffentlichen Hand in ihren 
Mitgliedstaaten. Zur Berechnung der Fiskalquote und zu deren 
Langzeitbeobachtung werden die Sozialversicherungsbeiträge mit dem 
BSP in Beziehung gesetzt.
Da die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung unseres Landes bisher 
nicht zwischen gesetzlich vorgeschriebenen und anderen 
Sozialversicherungen unterschied, enthielten die Schweizer Zahlen in 
der OECD-Statistik immer auch alle Krankenversicherungsbeiträge, 
obwohl diese Versicherungsprämien gar nicht die Voraussetzungen 
erfüllen, um als obligatorisch gelten zu können. Ihr Einbezug sollte 
einheitlichere internationale Vergleiche ermöglichen, denn in 
manchen Ländern gehört die Krankenversicherung zur gesetzlich 
vorgeschriebenen Sozialversicherung, während sie andernorts über die 
Steuern finanziert wird. Bezüglich der Bestimmung des Staatsektors - 
von dem sich auch die Staatsquote ableitet - wich die bisherige 
Praxis von den Kriterien der volkswirtwirtschaftlichen 
Gesamtrechnung ab.
Im Postulat von Nationalrat Strahm wird der Ausschluss der 
Krankenversicherungsbeiträge aus der Berechnung der Schweizer 
Fiskalquote verlangt. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat 
entgegenzunehmen, weil sich die Erstellung der volkswirtschaftlichen 
Gesamtrechnung ab 2004 nach dem bereits heute für die EU- 
Mitgliedstaaten geltenden System (SEC95) richten soll. Bei der 
Beantwortung des OECD-Fiskalfragebogens wird sich die Schweiz 
künftig auf die neue Abgrenzung des Staatssektors abstützen, wie sie 
im Zuge dieser Revision vorgesehen ist. Die Prämien für die 
Krankenversicherung und für die Schweizerische 
Unfallversicherungsanstalt (SUVA) werden von den Schweizer 
Steuereinnahmen ausgenommen, weil diese Einrichtungen - wie die 
berufliche Vorsorge - keine gesetzlich vorgeschriebene 
Sozialversicherungen sind. Ab 2003 werden die der OECD übermittelten 
Schweizer Zahlen die neue Sektorisierung berücksichtigen; angepasst 
werden soll auch die gesamte historische Reihe. Unsere Fiskalquote 
wird um etwa 4,5 Prozent sinken. Das Eidgenössische 
Finanzdepartement wird eine ergänzende Übersicht veröffentlichen, 
aus der alle gesetzlich vorgeschriebenen fiskalischen und 
nichtfiskalischen Abgaben in der Schweiz ersichtlich sind.
Auskunft: Pierre Chardonnens, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel.: 
031 322 60 22
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efv.admin.ch

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