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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko eröffnet Vernehmlassung zur KMU-Bekanntmachung

(ots)

Anlässlich ihrer Sitzung vom 22. November 2004 hat die Wettbewerbskommission (Weko) gestützt auf das revidierte Kartellgesetz den Entwurf einer Bekanntmachung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Vernehmlassung verabschiedet.

Die KMU-Bekanntmachung bezweckt, Kriterien festzulegen, unter denen 
Abreden zwischen KMU unter dem verschärften Kartellgesetz 
unproblematisch sind.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 31.1.2005. Weitere 
Informationen unter www.weko.ch.
Kontaktpersonen
Rolf Dähler 
031/ 322 20 41
Christoph Tagmann 
031/ 324 96 79  
christoph.tagmann@weko.admin.ch
Dieser Text ist auf unsererWebsite zugänglich
Bern, 30. November 2004 
645 Zeichen

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