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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko-Untersuchung über Tierarzneimittel: Die Industrie lenkt ein

(ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 11. Oktober 2004 über die Absprache zwischen Herstellern und Grossisten von Tierarzneimitteln über die Nicht-Belieferung von Apotheken entschieden. Die Absprache stellte eine Vereinbarung dar, welche den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt und nicht gerechtfertigt ist.

Ein Dutzend von rund 60 Herstellern und Grossisten von 
Tierarzneimitteln verweigerte über weite Strecken die Belieferung 
von Apotheken mit Tierarzneimitteln. Dieses Dutzend weist etwa 80 % 
Marktanteil auf. Bei den selten erfolgenden Lieferungen verlangten 
die Hersteller und Grossisten von den Apotheken zudem häufig ein 
Rezept. Faktisch blieb den Apotheken damit der Ein- und Verkauf von 
Tierarzneimitteln weitgehend verwehrt. Die Weko kam zum Schluss, 
dass die zwölf Hersteller und Grossisten die Apotheker gegenüber den 
Tierärzten benachteiligen. Diese Benachteiligung erachtet die Weko 
als nicht durch Effizienzgründe gerechtfertigt und als 
kartellrechtswidrig.Im Schlussstadium der Untersuchung erklärten 
sich die zwölf Hersteller und Grossisten zu einer einvernehmlichen 
Regelung mit den Wettbewerbsbehörden bereit. Darin verpflichteten 
sie sich, die von ihnen hergestellten und vertriebenen 
Tierarzneimittel auf Bestellung und ohne vorgängige Vorlage von 
Rezepten an Apotheken zu liefern. Seither beliefern die Hersteller 
und Grossisten Apotheken auf Anfrage mit Tierarzneimitteln. Somit 
können die Tierhalter in Zukunft selber frei entscheiden, ob sie die 
Tierarzneimittel beim Tierarzt oder in der Apotheke kaufen 
wollen.Das Verhalten der Tierärzte wurde ebenfalls untersucht. Die 
kartellrechtlichen Vorbehalte bestätigten sich dabei nicht. Es 
konnte keine Abrede zwischen den Tierärzten festgestellt werden, die 
gegen den Vertrieb von Tierarzneimitteln an Apotheken gerichtet ist.
Kontaktperson
Dr. Olivier Schaller
031 322 21 23
079 642 62 88 
olivier.schaller@weko.admin.ch
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