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Wettbewerbskommission (Weko)

weko: Das Sekretariat der Weko eröffnet Vorabklärung im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge

(ots)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat am 3. November 2003 eine Vorabklärung im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge eröffnet.

Mitte dieses Jahres kündigten die Winterthur Versicherung, die 
Zürich Versicherung, die Genfer Versicherung und die Helvetia Patria 
einen neuen Umwandlungssatz im Überobli- gatorium der beruflichen 
Vorsorge an. Aufgrund der Tatsache, dass diese Umwandlungssätze 
identisch waren, stellte sich die Frage, ob sich die 
Versicherungsgesellschaften diesbezüglich abgesprochen hatten.
Erste Abklärungen des Sekretariates haben die Zuständigkeit der 
Wettbewerbsbehörden bestätigt, die Existenz einer möglichen 
unzulässigen Vereinbarung zu prüfen. Die Überprüfung der 
Angemessenheit der Höhe von Umwandlungssätzen im überobligatorischen 
Bereich obliegt hingegen dem BPV und ist somit nicht Gegenstand der 
Vorabklärung.
Die Vorabklärung soll zeigen, ob Anhaltspunkte für eine Abrede 
zwischen den Sammelstiftungen bezüglich der Anpassung des 
Umwandlungssatzes bestehen und ob eine solche allenfalls 
kartellrechtlich problematisch ist.
Kontaktperson
Dr. Olivier Schaller
031 / 322 21 23
079 / 642 62 88 
olivier.schaller@weko.admin.ch
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