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Wettbewerbskommission (Weko)

Weko eröffnet Untersuchung gegen Migros im Bereich vonveterinärmedizinischen Tests

Bern (ots)

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 12. April
2002 eine Untersuchung gegen die Migros eröffnet. Die Untersuchung
soll zeigen, ob die Migros als Nachfragerin von
veterinärmedizinischen Tests gegen das Kartellgesetz verstösst.
Zusätzlich zu den vom Bundesamt für Veterinärwesen
vorgeschriebenen BSE-Tests verlangt die Migros seit Anfang 2001 von
ihren Rindfleischlieferanten weitere Tests an den geschlachteten
Rindern. Dabei schreibt die Migros ihren Lieferanten vor, bei welchen
Labors diese die Tests durchzuführen haben. Da das von der Migros
bezogene Rindfleisch im Schlachtprozess nicht vom übrigen Rindfleisch
getrennt werden kann, gelten die von der Migros aufgestellten
Bedingungen für sämtliches in den betroffenen Schlachthöfen
verarbeitete Rindfleisch.
Eine im September 2001 eröffnete Vorabklärung hat Anhaltpunkte
dafür ergeben, dass die Migros als indirekte Nachfragerin auf dem
Markt für BSE-Tests eine marktbeherrschende Stellung einnehmen
könnte. Es bestehen sodann Indizien dafür, dass der Wettbewerb
zwischen den Labors durch die den Schlachthöfen auferlegten
Abnahmebedingungen und durch die einseitige Fixierung des Preises für
BSE-Tests beseitigt werden könnte. Zusätzlich bestehen Anhaltspunkte
dafür, dass Labors, welche bei der Zuteilung der Schlachthöfe nicht
berücksichtigt worden sind, in der Aufnahme oder Ausübung des
Wettbewerbs behindert werden.
Die Untersuchung soll nun zeigen, ob das Verhalten der Migros ein
kartellrechtlich unzulässiger Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung darstellt.

Kontakt:

Dr. Philippe Gugler
Tel. +41/31/324'96'77
E-Mail: philippe.gugler@weko.admin.ch

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