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Bundesanwaltschaft BA

BA: Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei schliessen die Einrichtung ihrer drei regionalen Zweigstellen ab

Bern (ots)

Bern, 1. Juli 2004. Die Strafverfolgungsbehörden
des 
Bundes: Mit der Eröffnung der regionalen Büros im Tessin, in der 
Westschweiz und heute in Zürich schliessen die Bundesanwaltschaft 
und die Bundeskriminalpolizei eine weitere wichtige Etappe ihrer 
Dezentralisierung ab.
Mit der heutigen Eröffnung der Zweigstelle Zürich der 
Bundesanwaltschaft (BA) und der Bundeskriminalpolizei (BKP) ist die 
Dezentralisation dieser beiden Strafverfolgungsbehörden 
abgeschlossen. Die fortlaufende Umsetzung der neuen Strukturen bei 
den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden erstreckt sich über 
mehrere Jahre. Von Anfang an vorgesehen waren dabei nicht nur die 
Verstärkung der Teams in Bern, sondern auch die Eröffnung 
zusätzlicher Büros in den Kantonen. Die Staatsanwälte des Bundes mit 
ihren Teams sowie die Ermittlungsbeamten der BKP werden dort unter 
demselben Dach zusammenarbeiten, was die tägliche Arbeit 
vereinfachen wird. Ein weiteres Ziel dieser regionalen Präsenz der 
Bundesbehörden ist die verstärkte Zusammenarbeit mit den dortigen 
kantonalen Behörden.
Die Büros der Zweigstellen befinden sich in Zürich, Lausanne und 
Lugano. Als erstes zogen am 1. März drei Staatsanwälte der BA mit 
ihren Teams und gut zwanzig Mitarbeitende der BKP nach Lausanne um. 
Die Büros in Lugano wurden am 1. April 2004 eröffnet und bieten 
seither Platz für zwei Staatsanwälte mit ihren Teams und knapp 
zwanzig Mitarbeitende der BKP. In Zürich werden vier Staatsanwälte 
mit ihren Teams und gut dreissig Mitarbeitende der BKP arbeiten.
Im Dezember 1999 stimmte das Parlament dem Entwurf über die 
Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der 
Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung zu. Die neuen 
Zuständigkeiten sind am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Seither 
wurden sowohl bei der BA wie auch bei der BKP neue Strukturen 
gebildet. Von Anfang an war dabei geplant, dass dezentralisierte 
Einheiten in den Kantonen gebildet werden sollten: Diese Vorgabe 
wurde nun mit diesen drei Zweigstellen umgesetzt.
Die Teams in den Zweigstellen behandeln dieselbe Art Verfahren 
wie 
diejenigen in Bern. Dabei handelt es sich aber ausschliesslich um 
Fälle im Bereich der neuen Bundeszuständigkeiten, d. h. um komplexe 
Verfahren im Bereich des organisierten Verbrechens auf 
interkantonaler oder internationaler Ebene im Zusammenhang mit 
Schwerstkriminalität, also hauptsächlich um organisierte 
Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption. Alle Fälle im Bereich 
der klassischen Bundeskompetenzen werden wie bis anhin in Bern 
behandelt.
Die Informationsverantwortliche:
Andrea Sadecky, Mediensprecherin BA, Tel. 031 / 324 324 0

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