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BAK Bundesamt für Kultur

BAK: Bilaterale Verhandlungen II Verhandlungen im Bereich MEDIA abgeschlossen

Bern (ots)

Die Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz an
den Medienprogrammen der Europäischen Union (MEDIA Plus und MEDIA 
Training) sind in der Substanz abgeschlossen. Die Teilnahme an den 
MEDIA-Programmen verbessert die Vertriebschancen des europäischen 
Films in der Schweiz sowie schweizerischer audiovisueller 
Produktionen in den EU-Ländern, erleichtert Koproduktionen und 
fördert die Ausbildung schweizerischer Filmschaffender.
Nach einer letzten Verhandlungsrunde am 17. Juli 2003 sind die 
Verhandlungen über eine Teilnahme der Schweiz an den MEDIA- 
Programmen in der Substanz abgeschlossen. Inhalt des 
Verhandlungsergebnisses wird die vollberechtigte Teilnahme der 
Schweiz an den MEDIA-Programmen der EU sein. Die Teilnahme an diesen 
Programmen, welche noch bis 2005 (mit voraussichtlicher Verlängerung 
bis 2006) laufen, ermöglicht der Schweiz eine Verbesserung des 
Vertriebs ihrer audiovisuellen Produktionen, namentlich Kino- und 
Fernsehfilme in den EU-Ländern sowie der europäischen Filme in der 
Schweiz. Die MEDIA-Teilnahme fördert zudem die Ausbildung 
schweizerischer Filmschaffender und erleichtert aus dem MEDIA- 
Programmfonds finanzierte Koproduktionen mit europäischen Ländern.
Die schweizerische finanzielle Beteiligung an MEDIA Plus und MEDIA 
Training beträgt 3,75 Millionen Euro pro Jahr, wobei dieser 
Bruttobeitrag durch finanzielle Rückflüsse, den verbesserten 
Vertrieb und generell verbesserte Marktchancen für den Schweizer 
Film mehr als kompensiert werden sollte.
Die Teilnahme an den MEDIA-Programmen erfordert eine weitgehende 
Übereinstimmung der schweizerischen Fernsehgesetzgebung mit dem EU- 
Recht (Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen). Da die Schweiz bereits 
Unterzeichnerin der Europarats-Konvention über das 
grenzüberschreitende Fernsehen ist, bestanden in diesem Bereich 
wenig Differenzen. Klärungsbedarf gab es bei der Anforderung der 
Ausstrahlung von Anteilen (Quoten) europäischer Produktionen und 
unabhängiger Produzenten, welche in schweizerisches Recht übernommen 
werden sollen. In der Praxis erfüllen die schweizerischen 
Programmanbieter die Mindestquoten von 50 Prozent europäischer Werke 
in der Regel bereits heute.
Der MEDIA-Abkommensentwurf wird nun einer abschliessenden Prüfung 
durch die juristischen Experten der EG-Kommission und der Schweiz 
unterzogen. Da er Bestandteil eines ausgewogenen Gesamtergebnisses 
der Bilateralen II ist, erfolgt der formelle Abschluss des Abkommens 
nicht vor demjenigen der anderen Dossiers.
BUNDESAMT FÜR KULTUR
Kommunikation
Auskünfte:
Marc Wehrlin, Delegationsleiter, Chef Sektion Film, Bundesamt für 
Kultur, +41 (0)79 215 85 78
Für die audiovisuellen Aspekte:Anja Siebold, Bundesamt für 
Kommunikation, +41 (0)79 251 90 08
Für die Aspekte der europäischen Integration: Thomas Kolly, 
Integrationsbüro EDA/EVD, +41 (0)31 322 22 03

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