Alle Storys
Folgen
Keine Story von HEV Schweiz mehr verpassen.

HEV Schweiz

HEV Schweiz: Nein zur nationalen Erbschaftssteuer

Zürich (ots)

Gemäss der eidgenössischen Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» müssen Bürger mehrere Milliarden Franken Mehreinnahmen bezahlen. Das Vermögen wird mehrfach besteuert, obwohl die Kantone diese Steuer mit gutem Grund reduziert haben. Der Mittelstand wird bluten müssen.

Mittelstand zur Kasse bitteschön

Der Steuerfreibetrag wurde viel zu tief angesetzt. Dieser wurde ohne Einbezug der Vorsorgegelder festgelegt. Die Vorlage besteuert aber auch das (bezogene) Vorsorgevermögen und stellt dabei auf den Verkehrswert ab. Damit werden etliche mittelständische Haushalte z.B. Handwerker, Gewerbetreibende und andere, die im eigenen Haus leben und sich die Vorsorge ein Leben lang erspart haben, massiv besteuert und benachteiligt. Liegenschaften werden heute schon stark belastet. Nach der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer besteht in bestimmten Kantonen auch noch die Liegenschaftssteuer. Hinzu kommen die stetig steigenden Gebühren. Wird die Liegenschaft verkauft, sahnt der Fiskus mit der Grundstückgewinnsteuer gleich nochmals ab. Dabei wird stets dasselbe Steuersubstrat besteuert. Der Schweizer Mittelstand zahlt einmal mehr die Zeche.

Kantonale Autonomie untergraben

Heute liegt die Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern bei den Kantonen. Diese erheben meistens eine Erbanfallsteuer bei den Erben und besteuern nicht den Nachlass. In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantone diese Steuer für Ehegatten und direkte Nachkommen, teils aufgrund von Volksabstimmungen, zu Recht abgeschafft. Denn Liegenschaften oder andere nicht liquide Vermögenswerte müssen oftmals verkauft werden, damit die Abgaben bezahlt werden können. Mit der neuen Steuer wird die Finanzautonomie der Kantone und Gemeinden, obwohl in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert, unnötig eingeschränkt.

Rechtsstaatlich problematische Rückwirkung

Die Vorlage sieht eine bedenkliche Rückwirkung der Schenkungssteuer auf den 1. Januar 2012 vor. Für den Zeitraum der Rückwirkung wird sowohl die kantonale als auch die nationale Schenkungssteuer erhoben. Das Volk kann frühestens im Jahr 2014 über die Initiative abstimmen - stimmen Sie Nein.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Weitere Storys: HEV Schweiz
Weitere Storys: HEV Schweiz
  • 13.02.2013 – 12:11

    HEV Schweiz: Eigenkapitalpuffer verteuert Hypotheken

    Zürich (ots) - Der Bundesrat beschliesst auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) die Aktivierung eines Eigenkapitalpuffers bei den Wohnbauhypotheken auf den 30. September 2013. Der HEV Schweiz bedauert diesen Entscheid, da er zu höheren Hypothekarzinsen und damit höheren Wohnkosten führen wird. Der antizyklische Kapitalpuffer der SNB setzt zwar angebotsseitig an, die Banken werden die erhöhten ...

  • 12.02.2013 – 18:04

    HEV Schweiz: Keine Vermietungszwänge für Zweitwohnungen

    Zürich (ots) - Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats fordert Massnahmen zur besseren Auslastung von Zweitwohnungen. Der HEV Schweiz befürwortet eine Liberalisierung der Vermietungsvorschriften, beispielsweise bei der Lex Koller. Neue Steuern und Bewirtschaftungszwänge im Zweitwohnungsbereich lehnt der Verband jedoch ab. "Wärmere ...

  • 30.01.2013 – 14:51

    HEV Schweiz: Gehemmte Anreize in der Energiestrategie des Bundes

    Zürich (ots) - Mit der bundesrätlichen Energiestrategie sollen Anreizsysteme für energetische Erneuerungen ausgebaut werden. Der HEV Schweiz begrüsst diese Ansätze, bedauert jedoch, dass viele Anreizsysteme keine Wirkung entfalten können. Die Vernehmlassungsvorlage widerspiegelt die bereits in den letzten zwei Jahren diskutierten Massnahmen und Optionen zur Energiewende. Neue oder gar bahnbrechende Ansätze sind ...