Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesamt für Polizei mehr verpassen.

Bundesamt für Polizei

fedpol.ch: Ein Jahr nach der Operation Genesis: Bund und Kantone ziehen eine Zwischenbilanz

(ots)

Bern, 25.07.2003. Knapp ein Jahr nach der Operation Genesis gegen Kinderpornografie läuft die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden noch auf vollen Touren. Eine Zwischenbilanz zeigt, dass die Polizei von 1046 überprüften «Landslide»-Kunden 1001 Verdächtigte zur Anzeige gebracht hat. Von den 616 Fällen, die bisher gerichtlich in erster Instanz beurteilt wurden, endeten 63 mit einer bedingten Gefängnisstrafe. 163 Bussen wurden verhängt. In sechs Fällen besteht gar ein Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kindern. Gegen Ende Jahr soll ein Bericht vorgelegt werden, der unter anderem aufzeigt, wo im Hinblick auf ähnliche Operationen Verbesserungen möglich sind.

Im Rahmen der landesweiten Operation Genesis wurden in den 
Kantonen 
bisher 1046 Personen überprüft, die beim Internet-Anbieter 
«Landslide» als Kunden registriert waren. Weitere 60 
«Landslide»-Kunden konnten noch nicht überprüft werden, weil sie 
bislang nicht auffindbar waren. 1096 Hausdurchsuchungen fanden 
statt. Die Strafverfolgungsbehörden hatten enorme Datenmengen – auf 
Computern und Disketten, in Videos und Zeitschriften – zu erheben 
und zu analysieren.
Die Beweismittelerhebung und –sicherung ist mittlerweile in allen 
Kantonen abgeschlossen. Die Auswertung des Materials dürfte in 
einzelnen Kantonen indes noch einige Zeit andauern. Für die 
Strafverfolgungsbehörden und die einzelnen Sachbearbeiter stellt die 
Auswertung einen wahren Kraftakt dar – sowohl in personeller als 
auch in psychologischer Hinsicht.
Eine Zwischenbilanz zeigt, dass in 1001 Fällen Anzeige erhoben 
werden konnte. Davon haben die kantonalen Justizbehörden bislang 616 
Fälle beurteilt. In 63 Fällen wurde eine bedingte Gefängnisstrafe 
wegen Besitzes von illegaler Pornografie ausgesprochen. 163 Bussen 
wurden verhängt.
In 390 Fällen musste das Verfahren eingestellt werden. Dies 
hauptsächlich deshalb, weil der Straftatbestand von Art. 197 Ziff 
3bis StGB nicht erfüllt war. Letzterer stellt einzig den Erwerb und 
Besitz (hier: bewusstes Abspeichern auf Computer), nicht aber den 
blossen Konsum ohne eigenen Besitz (Betrachten, aber nicht bewusstes 
Abspeichern) von Kinderpornografie und anderer harter Pornografie 
unter Strafe.
490 Fälle sind noch pendent (inkl. der 60, in denen die 
betreffende Person bisher noch nicht aufzufinden war). In sechs 
dieser pendenten Fälle besteht Anlass zum Verdacht, dass die 
Angeschuldigten sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB) 
vollzogen.
Experten von Bund und Kantonen arbeiten zurzeit an einer 
vertieften Analyse der operativen und rechtlichen Aspekte der 
landesweiten Aktion - eine Aktion, die in ihrem Umfang für die 
Schweiz bislang einzigartig ist. Die Operation gibt Gelegenheit, 
praxisbezogen Optimierungspotenzial bei der Zusammenarbeit von Bund 
und Kantonen zu identifizieren und Lehren zu ziehen für die 
praktische Anwendung des erst im April 2002 in Kraft gesetzten 
Artikels 197 Ziff 3bis StGB. Erkenntnisse und Optimierungsvorschläge 
sollen in einem Bericht zusammengefasst werden, der voraussichtlich 
gegen Ende Jahr abgeschlossen wird.
BUNDESAMT FÜR POLIZEI
Mediendienst
Weitere Auskünfte:
Roger Borer Tel. 031 / 322 45 21

Weitere Storys: Bundesamt für Polizei
Weitere Storys: Bundesamt für Polizei