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Bundesamt für Justiz

Gemeinsam die Cyber-Kriminalität bekämpfen - Bundesrat genehmigt Konvention des Europarats

Bern (ots)

Der Bundesrat setzt sich für eine verstärkte
Bekämpfung der Computer- und Internet-Kriminalität auf
internationaler Ebene ein. Er hat am Mittwoch die
Europaratskonvention über die Cyber-Kriminalität genehmigt, die das
Straf- und Strafprozessrecht sowie die internationale Zusammenarbeit
den Fortschritten der Informationstechnologie anpassen will. Die
Schweiz wird die Konvention am 23. November an einer internationalen
Konferenz in Budapest unterzeichnen.
Die Europaratskonvention über die Cyber-Kriminalität, das erste
internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Computer- und
Internet-Kriminalität, will das Straf- und Strafprozessrecht
harmonisieren. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem,
Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe
eines Computers und das Eindringen in ein geschütztes Computersystem
zu bestrafen. Die Mitgliedstaaten müssen zudem jede Form von
Kinderpornographie, aber auch die Verletzung von Urheberrechten im
Internet strafrechtlich ahnden.
Die Konvention regelt ferner, wie im Strafverfahren Beweise in
Form elektronischer Daten erhoben und gesichert werden. Sie will
sicherstellen, dass elektronische Daten im Verlauf des
Strafverfahrens nicht verfälscht oder vernichtet werden. In jedem
Vertragsstaat soll zudem eine spezialisierte Anlaufstelle geschaffen
werden, welche die ausländischen Strafverfolgungsbehörden durch
Informationsaustausch, Sicherung elektronischer Daten und andere
Massnahmen bei ihren Ermittlungen unterstützt.
Die Konvention muss nach der Unterzeichnung noch vom Parlament
genehmigt werden. Die schweizerische Gesetzgebung ist mit den
Bestimmungen der Konvention weitgehend kompatibel. Die von der
Konvention geforderte Anlaufstelle soll in das Bundesamt für Polizei
integriert werden.
Die französische und englische Fassung der Konvention kann auf der
Website des Europarates www.coe.int/portailT.asp abgerufen werden.

Kontakt:

Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 41 33.

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