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Pro Infirmis Schweiz

Das Bundesgericht bittet die SUVA zur Kasse: Der Zugang zu Prothesen der neuen Generation wird verbessert

Zürich (ots)

Pro Infirmis begrüsst das Urteil des Bundesgerichts vom 20. Januar 2015, das die Unfallversicherung dazu verpflichtet, die Lebensqualität eines Versicherten bei ihrem Entscheid zur Kostenübernahme für eine Prothese zu berücksichtigen. Der Freiburger Gérald Vouilloz, dem nach einem Motorradunfall im Jahr 2001 ein Bein amputiert werden musste, bekam in einem Rechtsstreit mit der SUVA recht: Die Versicherung muss die Kosten für eine elektronische Prothese übernehmen, die passender und effizienter ist als eine mechanische Prothese.

Der Entscheid des Bundesgerichts ist wegweisend: Während bei der Kostenübernahme für Hilfsmittel bis anhin die Arbeitsfähigkeit und die Verbesserung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten als ausschlaggebend galten, hat das Bundesgericht nun erstmals die Bedeutung eines passenden Hilfsmittels für das Wohlergehen, die Sicherheit und die Lebensqualität der betroffenen Person geltend gemacht. Grundsätzlich werden von der Invaliden- und Unfallversicherung nur «einfache und zweckmässige» Hilfsmittel finanziert. Dieser restriktive Grundsatz verhindert den Zugang zu Prothesen der neuen Generation mit elektronischen Sensoren, hydraulischen Dämpfern und anderen Mikroprozessoren, die einen weit höheren Komfort und eine bessere Mobilität bieten, aber zwangsläufig deutlich mehr kosten als mechanische Prothesen.

Pro Infirmis machte an einer interdisziplinären Konferenz, die von ihrer Waadtländer Sektion am vergangenen 26. November an der ETH Lausanne organisiert wurde, auf diese Problematik aufmerksam. Dabei ging die Fachorganisation für behinderte Menschen auf den engagierten Kampf von Gérald Vouilloz um die Kostenübernahme für eine elektronische Prothese ein und liess ihn selbst zu Wort kommen. Dem Freiburger musste nach einem Motorradunfall, verursacht durch einen entgegenkommenden Autolenker, der zu schnell unterwegs war, das linke Bein in der Mitte des Oberschenkels amputiert werden. Ausserdem kann er seit diesem Unfall, an dem ihn keine Schuld traf, seinen linken Arm nicht mehr benutzen. Nachdem Gérald Vouilloz einige Jahre eine mechanische Prothese getragen hatte, stellte er auf Anraten von Spezialisten bei der SUVA ein Gesuch zur Finanzierung einer elektronischen Prothese (eine Prothese mit CAT-CAM-Schaft und mikroprozessorgesteuertem C-Leg-Kniegelenk). Diese Prothese sollte seine Mobilität verbessern, die Sturzgefahr vermindern und die Schmerzen im Stumpf mildern. Die SUVA lehnte das Gesuch jedoch mit der Begründung ab, die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme seien nicht gegeben, weil die neue Prothese keinen Einfluss auf den Invaliditätsgrad habe und daher auch die Rente nicht vermindere. Gérard Vouilloz legte beim Freiburger Kantonsgericht Beschwerde gegen diesen Entscheid ein und bekam recht. Die SUVA akzeptierte diesen Entscheid jedoch nicht und gelangte an das Bundesgericht. Der Freiburger ging aber auch hier als Sieger hervor. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen der Einfachheit und Zweckmässigkeit für die Kostenübernahme des C-Leg-Kniegelenks erfüllt sind. Ausserdem erachtete es die Tatsache, dass die neue Prothese dem Versicherten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht ermögliche, als nicht entscheidend.

Pro Infirmis unterstützt Menschen mit Behinderung bei ihren Gesuchen für Hilfsmittel. Diese Geräte müssen es den Betroffenen nicht nur ermöglichen, wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sondern auch, in der Gesellschaft integriert zu bleiben und ein selbständiges und würdiges Leben zu führen. In den vergangenen Jahren ist der Graben zwischen den technologischen Fortschritten und den Hilfsmitteln, die von den Versicherungen finanziert werden, immer breiter geworden. Dies gibt Anlass zu zahlreichen Fragen hinsichtlich der Zweckmässigkeit von technologischen Entwicklungen, die manchmal an den wahren Bedürfnissen der Betroffenen vorbeigehen oder von den Versicherungen nicht bezahlt werden. Pro Infirmis begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts und ist erfreut über das Gewicht, das die Richterinnen und Richter der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, der Inklusion und der Lebensqualität beigemessen haben.

Kontakt:

Benoît Rey
Leiter des Bereichs Dienstleistungen Romandie und Tessin
Mitglied der Geschäftsleitung

Pro Infirmis
Hauptsitz
Feldeggstrasse 71
8032 Zürich

Tel. direkt: 058 775 30 88
Mobil: 079 305 52 93
E-Mail: benoit.rey@proinfirmis.ch

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