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Genmab A/S

Genmab A/S - Mitteilung zur Einberufung der Jahreshauptversammlung

Kopenhagen, Dänemark (ots/PRNewswire)

  • Genmab A/S beruft Jahreshauptversammlung ein
  • Zusammenfassung: Die Jahreshauptversammlung von Genmab wird am 23. April 2008 stattfinden
Genmab A/S (OMX: GEN) beruft seine Jahreshauptversammlung ein,
die am Mittwoch, den 23. April 2008 um 15:00 Uhr MESZ im Radisson SAS
Scandinavia Hotel, Amager Boulevard 70, 2300 Kopenhagen S (Dänemark)
stattfinden wird.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands über die Geschäftstätigkeit im
vergangenen Geschäftsjahr.
2. Vorlage des geprüften Jahresabschlusses 2007 zur Genehmigung
und Entlastung des Vorstandes und der Unternehmensleitung.
3. Beschluss zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags gemäss dem
genehmigten Jahresabschluss.
Der Vorstand beantragt, den Jahresfehlbetrag von 373 Mio. DKK auf
das aufgelaufene Defizit zu übertragen.
4. Wahl der Vorstandsmitglieder.
Gemäss Paragraf 13 der Satzung der Gesellschaft werden die
Mitglieder des Vorstandes für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt.
Die Amtszeiten von Michael B. Widmer und Karsten Havkrog Pedersen
laufen zur Jahreshauptversammlung aus. Der Vorstand schlägt vor,
Michael B. Widmer und Karsten Havkrog Pedersen, für weitere drei
Jahre wiederzuwählen.
Informationen zu Michael B. Widmer
Dr. Widmer ist Vorstandsvorsitzender und seit März 2002 Mitglied
des Vorstands. Dr. Widmer war Vice President und Director of
Biological Sciences der Immunex Corporation in Seattle. Bevor er im
Jahre 1984 zu Immunex kam, war er Assistenzprofessor für Labormedizin
und Pathologie an der Universität von Minnesota. Davor war er
wissenschaftlicher Mitarbeiter der Leukemia Society of America. Seine
Forschungen konzentrierten sich auf die Eindämmung von Immun- und
Entzündungsreaktionen. Er hat über 100 wissenschaftliche
Veröffentlichungen verfasst. Während seiner Zeit bei Immunex leistete
Dr. Widmer Pionierarbeit auf dem Gebiet der Zytokinantagonisten,
insbesondere der löslichen Zytokinrezeptoren als pharmakologische
Entzündungshemmer. Er war entscheidend an der Entwicklung von Enbrel,
einem löslichen, von Amgen und Wyeth Ayerst vermarkteten TNF-Rezeptor
zur Behandlung rheumatoider Arthritis, beteiligt. Im Jahre 1976
erhielt er von der Universität Wisconsin den Doktortitel in Genetik;
anschliessend arbeitete er im Rahmen eines Forschungsstipendiums als
Postdoktorand im Bereich Immunologie am Institut für experimentelle
Krebsforschung in Lausanne (Schweiz).
Informationen zu Karsten Havkrog Pedersen
Herr Pedersen ist seit März 2002 Mitglied des Vorstands. Er
blickt auf eine über 25-jährige Laufbah als Anwalt in den Bereichen
dänisches Körperschaftsrechts und Unternehmensführung zurück. Herr
Pedersen war seit 1981 Partner in der Kanzlei Hjejle, Gersted &
Mogensen. 1983 wurde er als Rechtsanwalt am obersten Gericht
zugelassen. Herr Pedersen war von 2000 bis 2003 Mitglied des
dänischen Berufungsgerichts und von 2001 bis 2007 Mitglied des
Ausschusses für Rechtsangelegenheiten im dänischen Juristenverband.
Von 1991 bis 2004 war er Mitglied des Redaktionskomitees der
dänischen Juristenzeitschrift "Lov & Ret". Pedersen ist
Vorstandsmitglied von BIG Fonden, deren Tochtergesellschaften und
anderen dänischen Unternehmen.
5. Wahl des Wirtschaftsprüfers.
Der Vorstand schlägt die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers,
Statsautoriseret Revisionsaktieselskab A/S als Wirtschaftsprüfer des
Unternehmens vor.
6) Anträge des Vorstandes und/oder der Aktionäre:
(a) Alle nach dem derzeitigen Paragrafen 5 ausgegebenen
Optionsscheine wurden eingelöst bzw. sind als nicht eingelöst am 26.
September 2007 verfallen. Infolgedessen wird beantragt, sowohl den
derzeitigen Paragraf 5 der Satzung als auch die zugehörige Tabelle A
aus der Satzung zu streichen.
(b) Der Inhalt des Paragrafen 6 der Satzung wurde am 30. August
2005 gestrichen und es wird beantragt, den Verweis auf diese
Streichung zu löschen.
(c) Als Folge der Streichung der Paragrafen 5 und 6 (siehe
Abschnitte (a) und (b) weiter oben) wird beantragt, dass der
derzeitige Paragraf 6A die neue Nummer 5 erhält. Die folgenden
Paragrafen 7 bis 14 sollen entsprechend umnummeriert werden.
(d) Im Rahmen der nach dem derzeitigen Paragraf 6A der Satzung
(in Paragraf 5 umbenannt, siehe Abschnitt (c) weiter oben) geltenden
Genehmigung des Vorstandes, Optionsscheine auszugeben, sind bisher
1.776.200 Optionsscheine nicht ausgegeben worden. Der Vorstand
beantragt, Paragraf 5 dergestalt zu ändern, dass die Ausgabe
zusätzlicher Optionsscheine, ohne Vorkaufsrecht für derzeitige
Aktionäre, zugelassen ist. So sollen Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft, Mitarbeiter und Berater der Gesellschaft sowie
Mitarbeiter und Berater von Tochtergesellschaften der Gesellschaft
das Recht haben, Anteile an der Gesellschaft im Nennwert von bis zu
1.500.000 DKK zu zeichnen und die entsprechenden Kapitalerhöhungen
vorzunehmen. Der Vorstand hält es für notwendig, dass das Unternehmen
bei Festanstellung bzw. Zugehörigkeit zum Unternehmen usw.
Optionsscheine ausgeben kann, um eine genügende Anzahl qualifizierter
Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder und Berater anzuwerben und
langfristig binden zu können.
Es wird darüber hinaus beantragt, im Paragraf 5 zu ergänzen, dass
der Vorstand die im Paragraf 5 enthaltenen Genehmigungen gemäss der
neuen Tabelle A ausgeübt hat. Diese ist als wesentlicher Bestandteil
Anhang der Satzung.
(e) Nach Massgabe der Optionsschein-Programme der Gesellschaft
der Jahre 1999 bis 2003 sind ehemalige Mitarbeiter usw., die
Optionsscheine ausüben, eventuell (je nachdem, wie lange sie
beschäftigt waren) verpflichtet, zwischen 0 und 100 Prozent der von
ihnen gezeichneten Aktien an die Gesellschaft zurückzuverkaufen.
Damit das Unternehmen das Rückkaufsrecht bezüglich dieser Aktien
selbst rechtsverbindlich ausüben kann, beantragt der Vorstand die
Genehmigung gemäss Abschnitt 48 des dänischen Aktiengesetzes, so dass
die Gesellschaft, im Rahmen des Rückkaufs der von Mitarbeitern usw.
gemäss den Mitarbeiteroptionsprogrammen gezeichneten Aktien, bis zur
nächsten Jahreshauptversammlung eigene Aktien bis zu einem Betrag von
2 Prozent des Stammkapitals der Gesellschaft kaufen darf. Dabei muss
die Zahlung für diese Aktien dem Ausübungspreis, der für besagte
Aktien bezahlt wurde, entsprechen. Eine ähnliche Befugnis wurde auf
der letzten Jahreshauptversammlung erteilt.
(f) Der Vorstand soll ermächtigt werden, bis zum 23. April 2013
in einem oder mehreren Durchgängen Darlehen gegen Anleihen oder
andere Finanzinstrumente bis zu einem Maximalbetrag von 2 Mrd. DKK
bzw. den entsprechenden Beträgen in USD oder EUR aufzunehmen, wobei
der Darlehensgeber das Recht erhält, seine Forderungen in neue
Unternehmensanteile zu wandeln (Wandelanleihen).
(g) Es wird beantragt, im derzeitigen Paragrafen 9 (in Paragraf 8
umbenannt, siehe Abschnitt (c) weiter oben) die Notwendigkeit, die
Einberufung der Jahreshauptversammlung in einer landesweiten
dänischen Zeitung zu veröffentlichen, fallenzulassen. Stattdessen
soll die Jahreshauptversammlung über das Computer-Informationssystem
der Danish Commerce and Companies Agency, durch Mitteilung an die OMX
The Nordic Exchange Copenhagen und durch Veröffentlichung auf der
Website des Unternehmens angekündigt werden.
(h) Es wird beantragt, im derzeitigen Paragrafen 13 (in Paragraf
12 umbenannt, siehe Abschnitt (c) weiter oben) die Vorschriften zur
schrittweisen Wahl des Vorstandes in ein einfacheres Wahlverfahren
umzuwandeln, sodass die von der Jahreshauptversammlung gewählten
Mitglieder des Vorstandes für einen Zeitraum gewählt werden, der mit
der Jahreshauptversammlung des Unternehmens im dritten Jahr nach
ihrer Wahl endet. Ein Drittel (1/3) der Vorstandsmitglieder soll
jedes Jahr neu gewählt werden.
(i) Es wird beantragt, allgemeine Richtlinien für die
prämienbasierte Vergütung der Vorstandsmitglieder und der
Unternehmensleitung zu verabschieden und einen neuen Paragrafen 14 zu
schaffen, der der Verabschiedung dieser Richtlinien Rechnung trägt.
Die Annahme der Anträge nach 6 (a) bis 6 (h) zur Änderung der
Paragrafen der Satzung der Gesellschaft setzt voraus, dass jeder
dieser Anträge durch Zustimmung mindestens 2/3 der abgegebenen
Stimmen sowie des auf der Jahreshauptversammlung vertretenen
stimmberechtigten Kapitals angenommen wird.
Zum 31. März 2008 belief sich das Aktienkapital des Unternehmens
auf 44.519.827 DKK, aufgeteilt in Anteile von jeweils 1 DKK bzw.
einem Vielfachen hiervon. Jeder Anteilsbetrag von 1 DKK berechtigt
den Aktionär zu einer Stimme.
Spätestens acht Tage vor der Jahreshauptversammlung können die
Tagesordnung, sämtliche Anträge sowie der Jahresabschluss von den
Aktionären in den Büroräumen der Gesellschaft an der Toldbodgade 33,
1253 Kopenhagen K (Dänemark) eingesehen werden. Die Unterlagen stehen
auch auf der Website des Unternehmens unter http://www.genmab.com zur
Verfügung.
Eintrittskarte: Alle Aktionäre, die bis spätestens Montag, den
21. April 2008 um 16:00 Uhr MESZ eine Eintrittskarte angefordert
haben, sind berechtigt, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.
Eintrittskarten können über VP Investor Services A/S, Tel.:
+45-43-58-88-66 bzw.  Fax: +45-43-58-88-67 oder auch über
http://www.genmab.com bzw.  http://www.uk.vp.dk/agm angefordert
werden.
Aktionäre, die voraussichtlich nicht an der
Jahreshauptversammlung teilnehmen können, können dem Vorstand oder
einer anderen Person ihrer Wahl Vollmacht erteilen.
Wahlvollmachtsformulare stehen unter http://www.genmab.com zur
Verfügung. Die Aktionäre nehmen ihre finanziellen Rechte über ihre
eigene Depositenbank war, siehe Abschnitt 73,5(2) des dänischen
Börsen- und Aktiengesetzes.
Aktionäre, die bereits eine Eintrittskarte erhalten haben, an der
Jahreshauptversammlung jedoch nicht teilnehmen können, werden
gebeten, dies dem Unternehmen möglichst vor Dienstag, dem 22. April
2008 mitzuteilen.
Kopenhagen, den 7. April 2008
Im Namen des Vorstandes
MICHAEL B. WIDMER
Vorsitzender
Informationen zu Genmab A/S
Genmab ist ein führendes, internationales
Biotechnologieunternehmen, das sich auf die Entwicklung rein humaner
Antikörper-Therapeutika für den bisher nicht abgedeckten
medizinischen Behandlungsbedarf spezialisiert hat. Unter Einsatz
einzigartiger, bahnbrechender Antikörper-Verfahren hat das
hochkarätige Forschungs-, Entwicklungs- und Fertigungsteam von Genmab
eine umfassende Wirkstoff-Pipeline zur potenziellen Behandlung einer
ganzen Reihe von Krankheiten, u.a. von Krebs und
Autoimmunkrankheiten, schaffen und entwickeln können. Genmab
schreitet in Richtung einer wirtschaftlichen Zukunft weiter fort,
bleibt jedoch seinem obersten Ziel treu, die Lebensqualität von
Patienten, die dringend neuer Behandlungsmöglichkeiten bedürfen, zu
verbessern. Weitere Informationen zu den Produkten und den
Technologien von Genmab finden Sie im Internet unter
http://www.genmab.com.
Die vorliegende Pressemitteilung enthält zukunftsweisende
Aussagen. Zukunftsweisende Aussagen können an Begriffen wie
"glauben", "erwarten", "vorhersehen", "beabsichtigen" und "planen"
oder ähnlichen Ausdrücken erkannt werden. Die tatsächlich
eintretenden Ergebnisse bzw. Leistungen können wesentlich von den in
diesen Erklärungen ausgedrückten oder implizierten künftigen
Ergebnissen bzw. Leistungen abweichen. Wichtige Umstände, die dazu
führen können, dass die tatsächlich eintretenden Ergebnisse bzw.
Leistungen wesentlich anders ausfallen, sind unter anderem Risiken im
Zusammenhang mit der Entdeckung und Entwicklung von Medikamenten,
Ungewissheiten in Verbindung mit dem Ergebnis und der Durchführung
klinischer Studien, z.B. unvorhergesehene Sicherheitsrisiken,
Ungewissheiten bezüglich der Herstellung des Mittels, mangelnde
Marktakzeptanz der Produkte, mangelhaftes Wachstumsmanagement sowie
das Konkurrenzumfeld in unserem Geschäftsbereich und auf unseren
Märkten, unsere Unfähigkeit, qualifiziertes Personal anzuwerben bzw.
dauerhaft zu binden, die Nichtdurchsetzbarkeit bzw. der mangelhafte
Schutz unserer Patente und Urheberrechte, unsere Geschäftsbeziehungen
zu verbundenen Unternehmen, technologische Veränderungen und
Entwicklungen, die unsere Produkte eventuell übertreffen sowie andere
Umstände. Genmab ist nicht dazu verpflichtet, diese Prognosen nach
Veröffentlichung dieser Pressemitteilung zu aktualisieren bzw. in
Bezug auf die tatsächlich eingetretenen Ergebnisse zu bestätigen, es
sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Genmab(R), das Y-förmige Genmab-Logo(R), HuMax(R), HuMax-CD4(R),
HuMax-CD20(R), HuMax-EGFr(TM), HuMax-IL8(TM), HuMax-TAC(TM),
HuMax-HepC(TM), HuMax-CD38(TM), HuMax-CD32b(TM) und UniBody(TM) sind
Handelsmarken von Genmab A/S.
Ansprechpartner: Helle Husted, Sr. Director, Anlegerbeziehungen,
Tel.: +45-33-44-77-30, Mobiltel.: +45-25-27-47-13, E-Mail: 
hth@genmab.com

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Helle Husted, Sr. Director, Anlegerbeziehungen,
Tel.: +45-33-44-77-30, Mobiltel.: +45-25-27-47-13, E-Mail:
hth@genmab.com

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