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Kantonaler Gewerbeverband Zürich

Villigers Steuerpaket mit falschen Prioritäten

Zürich (ots)

Von Robert E. Gubler, Präsident Kantonaler Gewerbeverband Zürich
Die vom Bundesrat in Aussicht genommenen
Steuerentlastungen scheinen bereits im Hinblick auf die Wahlen 2003
konzipiert. Die Gewichte sind mehr nach dem Opportunitätsprinzip als
im Sinne einer nachhaltigen Standort- und Wirtschaftsförderung
angelegt. Während die Linken fälschlicherweise immer noch von
Steuergeschenken sprechen, warten die KMU in der Schweiz seit Jahren
auf eine spürbare Entlastung. Ebenso dringend sind die Korrekturen
bei der Doppelbesteuerung der KMU, wo sie gleichzeitig als private
und juristische Personen belastet werden. Handlungsbedarf gibt es
auch bei der Nachfolgeregelung innerhalb und ausserhalb der Familie.
Auch hier schöpft der Staat unverhältnismässig Geld ab, das dem
Gewerbler in der Alterssicherung verlustig geht.
Im Herbst des Vorjahres hat der Kantonale Gewerbeverband seine
acht finanzpolitischen Eckpfeiler lanciert. Im Frühling dieses Jahres
doppelte er im Züri-Gwerb unter dem Titel «Jetzt müssen die KMU
berücksichtigt werden» nochmals nach. Gefordert werden
Steuerentlastungen von mindestes 300 Mio Franken, das wäre ein
Fünftel des bundesrätlichen Steuerpaketes und nur gerade 15 Prozent
wenn das Steuersenkungspaket der nationalrätlichen Kommission von
rund 2 Mia beschlossen würde.
Bundesrat Kaspar Villiger stemmte sich in «Der KMU-Unternehmer»
des Schweizerischen Gewerbeverbandes seitenlang gegen die
Begehrlichkeiten von Interessengruppen und versuchte die KMU auf eine
nächste Steuersenkungsrunde mit unbestimmten Zeithorizont zu
vertrösten. Das ist schlicht unakzeptabel. Der Hinweis, dass wir im
internationalen Vergleich tiefere Steuerquoten hätten und damit kein
Grund für weitere Steuersenkungen gegeben seien liegt völlig daneben.
Es geht nicht nur darum, günstige Signale nach aussen zu senden, um
Betriebe aus dem Ausland mit dem Steuerargument für die Ansiedlung zu
gewinnen. Vielmehr geht es um die 98 Prozent der KMU, die bereits
niedergelassen sind und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und
Sparmöglichkeiten auch im Hinblick auf eine nächste Rezession
benötigen.
Bund und KMU verfolgen gleiche betriebswirtschaftliche Ziele
Nicht nur der Staat muss sich auf schlechte Zeiten vorbereiten
können, sondern auch die Wirtschaft. Das die Klein- und
Mittelbetriebe massiv mitgeholfen haben, den Arbeitsmarkt Schweiz
einigermassen über die Runden zu bringen ist Verdienst der KMU und
nicht etwa der grossen Finanz- und Industrieunternehmen. Die
Entlastung der KMU schafft eine der Voraussetzungen dafür, dass die
in der Rezession der 90er Jahre aufgebrauchten Reserven neu gebildet
werden können. Das was der Bund für sich in Anspruch nimmt und mit
dem gezielten Schuldenabbau anvisiert, das streben auch die KMU an.
Es liegt im volkswirtschaftlichen Interesse, gegenüber den KMU eine
hohe Priorität im Steuerpaket einzuräumen. Die Entlastung steuerliche
der Familien wird nicht grundsätzlich bestritten. Sie ist aber
tendenziell konsumrelevant und führt zu keiner Reservebildung. Die
Entlastung der Familien nützt im nächsten konjunkturellen Abschwung
wenig bis nichts.
Die Reihenfolge der Steuerpakte überdenken
Nach Villiger gibt es nur wenig Spielraum, die zentralen
steuerlichen Anliegen der KMU in nächster Zeit zu berücksichtigen.
Diese liegen zur Zeit bei einer Expertengruppe zum Studium. Zum Glück
hat sich das Parlament in die Konzeption des nächste
Steuererleichterungspaketes eingeschaltet. So wie der Zwischenstand
aussieht, versucht man allerdings auch hier die Anliegen der KMU auf
einem minimalen Nenner zu etappieren um die Verkäuflichkeit der
Vorlage damit zu verbessern. Die Überweisung der Motion Rolf
Schweigers im Ständerat für die «Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Schweiz» zielt in die richtige Richtung. Die
Forderung nach einem «Steuerpaket 2» für die Anliegen der KMU ist
allerdings in eine falsche Reihenfolge gesetzt. Das Gewerbe muss im
ersten Steuerpaket spürbar entlastet werden. Bei den Anliegen der
Hauseigentümer und im Rahmen der  verfassungsmässig überfälligen
Wohneigentumsförderung hat der Lernprozess der Finanzpolitiker
bereits zu einem guten Zwischenresultat geführt. Jetzt müssen auch
für die Interessen die KMU die richtigen Akzente im ersten
Steuerpaket gesetzt werden. Auch im Gewerbe gilt die Devise: Wahltag
ist Zahltag.

Kontakt:

Ernst Hauser
Kantonaler Gewerbeverband Zürich
Tramstrasse 10, Postfach 8494, 8050 Zürich
Tel.: +41 (0)1 311 38 67
Fax: +41 (0)1 311 39 82
E-Mail: info@kgv.ch
Internet: http://www.kgv.ch
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