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Bundesamt für Veterinärwesen

BVET: Geflügelpest-Krise beendet - BVET startet Risikoanalyse

(ots)

Vögel aus den Niederlanden und Belgien dürfen wieder eingeführt werden. Nachdem in den Ländern seit Anfang Mai kein Tier mehr an Geflügelpest erkrankt ist, hebt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die geltende Importsperre am 1. August nach gut drei Monaten auf. Die Krankheit hat zu keinem Zeitpunkt auf die Schweiz übergegriffen. Zur Planung künftiger Schutzmassnahmen gegen Geflügelseuchen prüft das BVET nun die Handelsströme sämtlicher Produkte der Hühnerhaltung.

Die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza) war Ende Februar 
in den Niederlanden ausgebrochen und griff Mitte April auf Belgien 
über. Um einer Einschleppung der Seuche in die Schweiz vorzubeugen, 
verbot das BVET mittels einer Verordnung am 23. April den Import 
aller Vogelarten aus den betroffenen Ländern. Für Geflügel und 
Bruteier hat das Amt bereits seit dem 3. März keine 
Einfuhrbewilligungen mehr erteilt.
Inzwischen ist der Seuchenzug gestoppt - um das Ziel zu 
erreichen, mussten über 30 Millionen Geflügeltiere getötet werden. 
Insgesamt waren 252 Betriebe in den Niederlanden, 8 in Belgien und 1 
in Deutschland betroffen. Am 11. Juli hob die EU die Beschränkungen 
für die Niederlanden, Ende Juni für Belgien und Deutschland, auf. 
Die Schweiz normalisiert den Vogel- und Geflügelhandel mit den 
Ländern ab dem 1. August. Einfuhrbewilligungen sind generell für 
Papageien, Sittiche, Hühner, Gänse, Enten und Tauben nötig.
Mit Risikoanalyse Geflügelseuchen noch effektiver vorbeugen
Die Seuche hat die Schweiz zu keinem Zeitpunkt erfasst. Die 
heimischen Geflügelbestände sind amtlich anerkannt frei von 
Klassischer Geflügelpest. Um den Schutz vor hochansteckenden 
Geflügelkrankheiten weiter zu verbessern, lanciert das BVET eine 
Risikoanalyse für sämtliche Produkte rund um die Geflügelzucht. 
Bereits umfassend geregelt sind Importe von lebendem Geflügel, 
Fleisch und Eiern. Kaum bekannt ist bislang jedoch, woher und in 
welchen Mengen etwa Eierkartons, Mist oder Hühnerfutter importiert 
werden. Fachleute des BVET und der Geflügelbranche listen deshalb 
Einfuhrwege und Herstellungsarten der Produkte auf und beurteilen 
das Risiko, über Hühnermist und andere Waren eine Geflügelkrankheit 
einzuschleppen. Neben der Risikoanalyse hat das BVET zusammen mit 
Tierärzten und Vertretenden der Geflügelbranche auch 
Verhaltensregeln für Hühnerhalter herausgegeben, um die Gesundheit 
der Tiere weiterhin sicherzustellen.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft: Marcel Falk, Kommunikation			
	  031 / 323 84 96

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