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Bundesamt für Veterinärwesen

Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in London

Bern (ots)

Die Schweiz wird an der 53. Jahrestagung der
Internationalen Walfangkommission (IWC) vom 23. bis 27. Juli 2001 in
London durch Dr. Thomas Althaus, Bundesamt für Veterinärwesen und
Herrn Martin Krebs, Politische Abteilung V, Sektion Umwelt des EDA
vertreten.
An der Jahrestagung werden unter anderen die folgenden Themen
behandelt:
  • Neueste Schätzungen der Bestandesgrössen diverser Walarten
  • Kontroll- und Ueberwachungsmechanismen im Rahmen des revidierten Bewirtschaftungsschemas
  • Wissenschaftlicher Walfang
  • Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland und Sibirien
  • Tötungsmethoden
  • Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse
  • Schutzgebiete
Das Internationale Uebereinkommen zur Regelung des Walfanges ist
nicht, wie oftmals vermutet wird, ein reines Walschutzübereinkommen.
Neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbestände
verfolgt es im Grundsatz das Ziel, die nachhaltige Nutzung bestimmter
anderer Walbestände auf Grund moderner Managementsmethoden
sicherzustellen. Auf allen Weltmeeren ist heute ein Walfangmoratorium
in Kraft.
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden:
  • Im Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für ein Fortführen der Schutzmassnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus der Natur dem Bestehen der betreffenden Art und dem Oekosystem nicht abträglich ist und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Die Ergebnisse der Kommission, welche sich der Ausarbeitung dieses Bewirtschaftungsschemas widmet, bleiben deshalb abzuwarten. Dieses Prinzip der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung deckt sich mit jener der World Conservation Union (IUCN) und der Deklaration von Rio. Die Schweiz vertritt darüber hinaus seit je die Ansicht, dass auch das Management der sogenannten "kleinen Walarten" in den Kompetenzbereich der IWC fallen sollte.
  • Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen, unter der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet sind und von den Anrainerstaaten unterstützt werden.
  • Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit ihren Beitrag zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten.
Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen
Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Uebereinkommens
erfüllen und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf
wissenschaftlichen Grundlagen abgestützt sind. Grundsätzlich soll die
Position übereinstimmen mit der Position unseres Landes in anderen
internationalen Umweltgremien und mit den Grundsätzen der
Umweltpolitik im Inland. Das Binnenland Schweiz hofft dadurch
weiterhin, die Rolle eines verlässlichen, vermittelnden
Gesprächspartners spielen zu können, wenn die Standpunkte innerhalb
der IWC nicht mehr vereinbar scheinen.
Siehe auch:
   Presserohstoff: Das Walfangübereinkommen - die Walfangkommission
   Broschüre: Die Schweiz und das internationale Uebereinkommen zur
Regelung des Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
Internet:
   http://www.admin.ch/bvet 
   (Artenschutz, Berichte und Publikationen, Walbroschüre)
   http://www.ourworld.compuserve.com/homepages/iwcoffice/Default.htm
   (IWC homepage)

Kontakt:

Thomas Althaus, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel. +41 31 323 85 08

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