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Bundesamt für Wohnungswesen

Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW) Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 02.05.01 das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, bei den
Kantonen, Parteien und interessierten Organisationen bis Ende August
das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundesgesetzes über die
Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW) durchzuführen.
Das zur Stellungnahme unterbreitete Wohnraumförderungsgesetz soll
das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974
ablösen. Es sieht Unterstützungen zugunsten von Personen und
Haushalten vor, deren Marktzugang im Miet- und Eigentumsbereich aus
wirtschaftlichen oder sozialen Gründen erschwert ist. Dazu gehören
unter anderen Haushalte mit geringen Einkommen bzw. Vermögen,
kinderreiche Familien, betagte Menschen oder solche mit
Behinderungen. Ferner sollen die gemeinnützigen Wohnbauträger
gestärkt sowie die Wissensgrundlagen und die Markttransparenz
verbessert werden. Gegenüber den aktuellen WEG-Massnahmen  werden
damit für die künftige Wohnungspolitik die Ziele enger gesteckt. An
die Stelle der allgemeinen Förderung des Wohnungsbaus tritt die
gezielte Unterstützung der wirtschaftlich schwächeren
Marktteilnehmer, und auf bisherige WEG-Massnahmen wie die
Unterstützung des vorsorglichen Landerwerbs oder die
Erschliessungshilfen soll verzichtet werden. Eine wichtige Aenderung
betrifft das Förderungsmodell für den Mietwohnungsbereich. Es wird
vorgeschlagen, das mit Grundverbilligung, Zusatzverbilligung und
periodisch steigenden Mietzinsen operierende WEG-Modell durch ein
einfaches Darlehensmodell zu ersetzen. Ferner sieht der Entwurf vor,
die Förderung stärker auf Wohnungserneuerungen und auf die
Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten.
Die Artikel 108 und 41 BV verpflichten den Bund zu einer
dauerhaften Verantwortung in der Wohnungsversorgung. Diese
Aufgabenzuweisung ist im Projekt "Neugestaltung des Finanzausgleichs
und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen" (NFA) überprüft
und im vergangenen Jahr mit Entscheid des Politischen
Steuerungsorgans zum NFA bestätigt worden. Die Situation im
Wohnungswesen hat sich gegenüber früheren Perioden zwar verbessert,
doch bestehen weiterhin Unzulänglichkeiten. Sie betreffen unter
anderem hohe Wohnkosten, ein zu kleines Angebot für benachteiligte
Haushalte, Erneuerungsdefizite, eine geringe Eigentumsquote und
Finanzierungsschwierigkeiten der gemeinnützigen Wohnbauträger. Mit
der neuen Gesetzesgrundlage will der Bund zum Abbau dieser Defizite
beitragen. Der Entwurf berücksichtigt die Schwierigkeiten der
Förderung im Umfeld der letzten Immobilienkrise und die Empfehlungen
der Eidg. Wohnbaukommission.

Kontakt:

Bundesamt für Wohnungswesen, Peter Gurtner, Direktor Tf
Tel. +41 32/654'91'81

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