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BK: Bundesrat und Kantone für Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens und Verstärkung der flankierenden Massnahmen

Bern (ots)

Bundesrat und Kantone haben am Montag die Ausdehnung
des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten sowie die 
Verstärkung der flankierenden Massnahmen zur Annahme empfohlen. Die 
Abstimmung findet am 25. September statt. Der Bundesrat war durch 
die Bundesräte Joseph Deiss, Micheline Calmy-Rey und Christoph 
Blocher vertreten. Seitens der Kantone war der St. Galler 
Regierungsrat Josef Keller in seiner Funktion als Präsident der 
Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren anwesend.
Das eidgenössische Parlament hat im Dezember 2004 im gleichen 
Bundesbeschluss die Ausdehnung des bestehenden 
Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Staaten sowie die 
Revision der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping 
mit deutlichem Mehr genehmigt. Gegen diesen Bundesbeschluss wurde 
das Referendum ergriffen.
Durch ein Ja am 25. September würden die geregelten 
Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz zu 
ihrem bei weitem wichtigsten Partner, der EU, erweitert und 
gesichert, sagte der Bundesrat. Breite Rekrutierungsmöglichkeiten 
für geeignete Arbeitskräfte würden das Wachstum fördern und damit 
auch den Arbeitsplatz Schweiz stärken. Gleichzeitig gewährleisten 
Schutzmassnahmen, dass die Öffnung nicht auf Kosten der 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen. Bei einem Nein riskiere 
die Schweiz dagegen eine entscheidende Verschlechterung des 
Wirtschaftsstandorts und damit auch der Situation der 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die bilateralen Beziehungen zur 
EU und ihren Mitgliedstaaten würden beeinträchtigt.
Das Abkommen über die Freizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU 
von 1999 soll infolge der EU-Erweiterung vom 1. Mai 2004 auf die 
zehn neuen EU-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, 
Slowenien, Tschechien, Ungarn, Malta, Zypern) ausgedehnt werden. Von 
der EU-Erweiterung generell und der Ausdehnung der 
Personenfreizügigkeit im Speziellen kann die Schweiz einen 
Wachstumsimpuls erwarten.
Kontrollierte Öffnung und Arbeitnehmerschutz
Sicherheitsmassnahmen schützen vor allfälligen Risiken der 
Arbeitsmarktöffnung: Die Freizügigkeit mit den neuen EU-Staaten wird 
schrittweise und kontrolliert eingeführt. Bis 2011 gelten 
Kontingente, Inländervorrang sowie vorgängige Lohn- und 
Arbeitskontrollen. Eine spezielle Schutzklausel des 
Freizügigkeitsabkommens erlaubt bei starker Zuwanderung bis 2014, 
diese erneut zu beschränken. Zudem besteht 2009 eine weitere 
Referendumsmöglichkeit, wenn das Parlament auf der Grundlage der 
gemachten Erfahrungen entscheidet, ob das Freizügigkeitsabkommen 
weitergeführt werden soll.
Zum besseren Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden 
die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping im Hinblick auf die 
Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommen verstärkt. Zusätzliche 
Arbeitsmarktinspektoren sollen die Arbeitsbedingungen kontrollieren, 
damit gegen den Missbrauch vorgegangen werden kann. 
Gesamtarbeitsverträge mit den darin enthaltenen Mindestlöhnen können 
erleichtert allgemeinverbindlich erklärt werden. Und bei Missbrauch 
werden ausländische Arbeitgeber in Zukunft härter bestraft.
Konsequenzen eines Nein
Lehnt die Schweiz am 25. September die Ausdehnung des 
Freizügigkeitsabkommen ab, würde sie damit eine Ungleichbehandlung 
der neuen EU-Staaten schaffen. Dies könnte dazu führen, dass die EU 
das Abkommen kündigt.In diesem Fall würden aufgrund der sogenannten 
Guillotine-Klausel automatisch auch alle übrigen bilateralen 
Abkommen I ausser Kraft treten. Ein Verlust der Bilateralen I hätte 
für die Schweiz grosse wirtschaftliche und politische Nachteile. Der 
Zugang zum EU- Binnenmarkt würde für unsere Unternehmen erschwert 
und der Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt. Dies dürfte auch zu 
einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen. In der Schweiz würde 
weniger investiert, Unternehmen würden Arbeitsplätze vermehrt ins 
Ausland verlagern. Der bewährte bilaterale Weg der schweizerischen 
Europapolitik wäre gefährdet.
Bern, 4. Juli 2005
Auskunftspersonen:
Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD,
Tel. 031 322 26 40
Brigitte Hauser-Süss, Bundesamt für Migration (BFM),
Tel. 031 325 93 50
Rita Baldegger, Staatssekretariat für Wirtschaft (seco),
Tel. 031 323 37 90

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