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Bundeskanzlei BK

BK: Information in Krisenlagen wird neu organisiert

Bern (ots)

Schweizerische Bundeskanzlei
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und 
Sport
Pressemitteilung
Information in Krisenlagen wird neu organisiert
Der Bundesrat verzichtet in Zukunft für die Information der 
Bevölkerung in Krisenlagen auf Unterstützung durch militarisierte 
Stäbe. Er hat einer Neuregelung der Kommunikation in 
ausserordentlichen Lagen zugestimmt, die auf den heutigen 
rechtlichen und organisatorischen Grundlagen basiert. Die 
Neuregelung stellt sicher, dass sich der Bundesrat in jeder 
denkbaren Lage an die Bevölkerung wenden kann.
Am 25. Juni 2003 hatte der Bundesrat die Auflösung der beiden Stäbe 
Bundesrat Info Zen (Informations-Zentrale Bundeskanzlei) und APF 
(Abteilung Presse und Funkspruch) beschlossen und damit die 
Konsequenzen aus den Veränderungen in der Organisation der 
Informationsdienste der Departemente und Ämter, in der Medienszene, 
aber auch der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen gezogen.
Der Bundesrat hielt bereits im "Bericht über die Überprüfung der 
Information in Krisenlagen in Erfüllung des Postulats 99.3076 
Müller" fest, es könne heute davon ausgegangen werden, dass die 
zivilen Medien praktisch in sämtlichen denkbaren Krisensituationen 
funktionsfähig bleiben und ihre Aufgabe weiterhin wahrnehmen können. 
Ein Ersatz des Mediensystems durch die APF erübrigt sich deshalb. 
Zudem sind die Informationsdienste des Bundes professioneller und 
mit den nötigen personellen Ressourcen ausgestattet worden. Deshalb 
erübrigt sich auch eine Verstärkung der Information des Bundes in 
Krisenlagen durch militärische Stäbe.
Die Bundeskanzlei und das Departement für Verteidigung, 
Bevölkerungsschutz und Sport VBS wurden jedoch beauftragt, zur 
Sicherstellung der Information der Bevölkerung mit den Departementen 
sowie der SRG SSR idée suisse und der SDA Leistungsvereinbarungen 
abzuschliessen. Die Neuregelung geht davon aus, dass die 
Anforderungen an die Information in Krisenlagen mit den bestehenden 
personellen und technischen Mitteln bewältigt werden können. 
Verschiedene Ereignisse der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, 
dass in Krisensituationen interdepartementale Informationsgruppen 
gebildet werden, die dank klarer Absprache und Koordination den 
gesteigerten Anforderungen an die Kommunikation in einer Krisenlage 
gewachsen sind.
Leistungsvereinbarung mit den Departementen
Die Leistungsvereinbarung der Bundeskanzlei und der Departemente 
stellt sicher, dass die Informationszentrale der Bundeskanzlei 
jederzeit über ausreichende personelle Mittel verfügt, um dem 
Bundesrat eine lagegerechte Informationstätigkeit zu gewährleisten. 
Grundsätzlich informieren Bundeskanzlei, Departemente und Ämter in 
ihren jeweiligen Bereichen über Beschlüsse und Massnahmen des 
Bundesrats und deren Folgen. Die Koordination der Information wird 
von der Bundeskanzlei gewährleistet. Die Departemente verpflichten 
sich, nötigenfalls der Bundeskanzlei zusätzliche personelle 
Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Diese Regelung kommt dann zur Anwendung, wenn in einer schweren 
Krise oder bei landesweiten Katastrophen die normalen 
Zuständigkeiten, Mittel und Abläufe nicht mehr ausreichen, den 
besonderen Anforderungen an die Information gerecht zu werden. In 
allen andern Fällen wird die Information in den ordentlichen 
Strukturen vollzogen.
Leistungsvereinbarungen mit SRG SSR und SDA
Die Leistungsvereinbarungen mit der SRG SSR und der Schweizerischen 
Depeschenagentur SDA stellen sicher, dass der Bundesrat jederzeit 
und in jeder denkbaren Lage die Information der Öffentlichkeit 
wahrnehmen und sich über das Radio an die Bevölkerung wenden kann.
Sollte es die Lage erfordern, dass sich Bundesrat und Teile der 
Verwaltung in eine geschützte Anlage zurückziehen, sollen zur 
Gewährleistung des Informationsflusses vom Bundesrat zur Bevölkerung 
zumindest Journalisten der SRG SSR und der SDA Zutritt zu den 
geschützten Anlagen erhalten, von wo sie als 
Bundeshauskorrespondenten in völliger Unabhängigkeit berichten 
können. Je nach Lage sollen auch anderen Medien dieser Zutritt 
gewährt werden. Im äussersten Notfall (falls die SRG SSR nicht mehr 
in der Lage sein sollte, Programme herzustellen und zu verbreiten) 
produzieren Journalisten und Techniker der SRG SSR ein 
dreisprachiges Radio-Notprogramm unter der direkten Verantwortung 
des Bundes. Zur Verbreitung dieses Notprogramms steht das 
Notsendernetz des Bundes zur Verfügung.
Auflösung der Stäbe Info Zen und APF
Die Neuregelung der Information in Krisenlagen hat zur Folge, dass 
die Milizorganisation der beiden Stäbe Bundesrat Info Zen 
(Informations-Zentrale Bundeskanzlei) und APF (Abteilung Presse und 
Funkspruch) auf Ende 2004 aufgelöst werden. Die Geschäftsstelle des 
Stabes Bundesrat APF wird grundsätzlich per Ende 2005 aufgelöst.
Bern, 27. Oktober 2004
Für weitere Auskünfte:
Vizekanzler Achille Casanova, Bundesratssprecher
Tel. 031 322 37 03
Rolet Loretan, Chef Stab BR APF, BABS
Tel. 031 323 50 20

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