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Staatskanzlei Luzern

Messungen von kleinen Holzfeuerungen gestartet

Luzern (ots)

Holzheizungen können hohe Schadstoffemissionen verursachen. Aus diesem Grund startet der Kanton Luzern die Messungen von Holzfeuerungsanlagen mit einer Nennleistung ab 35 kW. Besitzer von Holzheizungen dieser Kategorie müssen im Verlaufe des Jahres eine Messung durchführen lassen.

Die Ausweitung der Messpflicht auf kleine Holzfeuerungen hat der Regierungsrat des Kantons Luzern bereits 2008 mit dem lufthygienischen Massnahmenplan beschlossen. Seit 2014 liegen die Messempfehlungen des Bundes vor und die Feuerungskontrolleure sind gestützt darauf geschult worden.

Der Kanton Luzern hat die Messungen per 1. Januar 2015 gestartet. Neu müssen auch Holzfeuerungen ab einer Nennleistung von 35 kW alle zwei Jahre gemessen werden. Die Messpflicht betrifft damit neu auch alle handbeschickten Stückholzzentralheizungen sowie automatische Pellets- und Schnitzelfeuerungen ab dieser Leistung.

Messung im Verlauf des Jahres

Im Laufe der nächsten Wochen werden die Besitzer von Holzfeuerungen mit einer Nennleistung nach Typenschild zwischen 35 und 61 kW schriftlich aufgefordert, im Verlaufe des Jahres eine Messung durchführen zu lassen. Feuerungsanlagen können von allen im Kanton Luzern zugelassenen Feuerungskontrolleuren gemessen werden. Die entsprechende Liste ist auf der Website der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle aufgeschaltet: www.gesch-feuko.ch.

Im Vergleich zur Messung von grösseren Anlagen ist das Messverfahren einfacher und günstiger. Die bisher vorgenommene Aschenkontrolle für messpflichtige Feuerungsanlagen entfällt.

Wohnraumfeuerungen (Cheminées, Cheminéeöfen usw.) gehören nicht zu den von der Messpflicht betroffenen Anlagen. Für sie kann die Behörde eine Messung anordnen, wenn es z.B. zu Klagen aus der Nachbarschaft kommt.

Hoher Schadstoffausstoss

Wer mit Holz heizt, setzt auf einen nachwachsenden und klimaschonenden Brennstoff. Aus lufthygienischer Sicht ist es allerdings ein Problem, dass viele Holzfeuerungsanlagen aufgrund mangelnder Wartung oder aufgrund einer ungenügenden Verbrennungstechnologie einen hohen Schadstoffausstoss verursachen. Zudem müssen ältere Anlagen meist von Hand bedient werden. Ungeeignetes Holz, eine falsche Luftzufuhr oder eine unsachgemässe Bedienung führen in solchen Fällen zu hohen Schadstoffemissionen.

   Anhang Flyer: 
   Ihre Holzfeuerung
   Anhänge
   http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/12455_20150119_Flyer.pdf

© Urheberrechte sind beim Kanton Luzern

Kontakt:

Beat Marty
Abteilungsleiter Energie, Luft und Strahlen Dienststelle Umwelt und
Energie (uwe)
041 228 60 71

beat.marty@lu.ch

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