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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Kantonsrat kann künftig elektronisch abstimmen

Luzern (ots)

Der Luzerner Kantonsratssaal soll eine elektronische Abstimmungsanlage erhalten, damit das Abstimmungsverfahren effizienter und transparenter wird. Dafür ist eine Ergänzung der Geschäftsordnung des Kantonsrates nötig, die der Regierungsrat jetzt vorlegt. Der Einbau der Anlage ist für den Frühling 2014 geplant. Im Juni 2011 hat der Kantonsrat die Motion M 725 von Albert Vitali und das Postulat P730 von Franz Wüest zum Thema elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal als erheblich respektive teilweise erheblich erklärt. Er will mit einer elektronischen Abstimmungsanlage die Abstimmungsverfahren effizienter und transparenter gestalten.

Mit der Botschaft B 86 legt der Regierungsrat dem Kantonsrat nun den Entwurf einer Ergänzungsverordnung über das elektronische Abstimmungssystem vor. Dieser enthält Bestimmungen zur Bedienung der Anlage und Speicherung der abgegebenen Stimmen, zur Anzeige des Stimmverhaltens und der Abstimmungsresultate, zur Veröffentlichung von Namenlisten und zum zentralen Rednerpult für längere Voten. Die Ergänzungsverordnung soll auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten. Die Installation des Abstimmungssystems ist im Frühling 2014 vorgesehen.

WLAN und zwei grosse Bildschirme

Das Projekt umfasst neben der eigentlichen Abstimmungsanlage auch die WLAN-Erschliessung des Kantonsratssaals, die Installation elektronischer Schnittstellen sowie die baulichen Vorbereitungen für den Einbau eines Kamerasystems.

Die räumliche Gestaltung des Kantonsratssaals bleibt weitgehend unverändert. Neben den neuen Abstimmungseinheiten in den bestehenden Pulten werden im Saal zwei 70-Zoll-Bildschirme für die Anzeige von Traktanden, Resultaten, Anträgen und Wortmeldungen installiert. Ebenfalls realisiert werden soll ein zentrales Rednerpult. Die Kostenschätzung für das Gesamtprojekt beläuft sich auf 700'000 Franken.

Die zu ergänzenden Bestimmungen werden später in die geplante Gesamtrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates eingebettet, worauf die Ergänzungsverordnung wieder aufgehoben werden kann. Die Botschaft B 86 wird voraussichtlich in der Dezembersession im Kantonsrat behandelt.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Tel.: 041 228 60 00
E-Mail: information@lu.ch

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