Alle Storys
Folgen
Keine Story von Staatskanzlei Luzern mehr verpassen.

Staatskanzlei Luzern

Zahlreiche Neuerungen bei der Prämienverbilligung

Luzern (ots)

Das Anmeldeverfahren für die individuelle Prämienverbilligung wird einfacher. Die Ausgleichskasse Luzern verschickt in diesen Tagen bereits ausgefüllte Anmeldeformulare für die Prämienverbilligung 2014 an rund 75'000 Haushalte im Kanton Luzern. Mit einer Unterschrift und dem Datum versehen müssen die Gesuche bis Ende Oktober 2013 an die Ausgleichskasse zurückgeschickt werden. Die Prämienverbilligung wird ab 2014 neu direkt an die Krankenkassen ausbezahlt.

Die Anmeldung für eine individuelle Prämienverbilligung wird für die Bevölkerung einfacher. Bisherige Bezüger erhalten in diesen Tagen neu ein bereits ausgefülltes Formular, welches sie nur noch mit einer Unterschrift und dem Datum zu bestätigen haben. Im selben Haushalt wohnende Personen sind bereits erfasst und müssen nicht mehr zusätzlich aufgelistet werden. Die Ausgleichskasse Luzern bedient mit dem Formular rund 75'000 Personen, die in den vergangenen zwei Jahren bereits ein Gesuch um Prämienverbilligung gestellt hatten. Für neue Gesuche kann das entsprechende Formular bei der AHV-Zweigstelle oder im Internet bei der Ausgleichskasse Luzern bezogen werden.

Frist bis 31. Oktober 2013

Neu ist die Frist für die Prämienverbilligung: Die Gesuche müssen bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der Ausgleichskasse Luzern eingereicht werden, statt wie bisher Ende April des Prämienjahres. Das heisst: Für die Prämienverbilligung 2014 müssen die Anmeldeformulare bis am 31. Oktober 2013 bei der Ausgleichskasse Luzern eingereicht werden.

Auszahlung direkt an die Krankenkassen

Mit der Änderungen des Prämienverbilligungsgesetzes, das seit dem 1. Juli 2013 in Kraft ist, gibt es zahlreiche weitere Neuerungen, die nun wirksam werden. Die Gesuche um Prämienverbilligung werden neu zentral bei der Ausgleichskasse Luzern bearbeitet. Die AHV-Zweigstellen der Gemeinden bleiben weiterhin Ansprechpartner für die Bevölkerung. Ausbezahlt wird die Prämienverbilligung neu direkt an die Krankenversicherer.

Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, deren Krankenkassenprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen. Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges sozialpolitisches Instrument, um die Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen. Im Kanton Luzern haben im Jahr 2012 rund 123'644 Personen Anspruch auf Prämienverbilligung, was einem Anteil von 32 Prozent der Luzerner Wohnbevölkerung entspricht.

Für Fragen der Bevölkerung hat die Ausgleichskasse Luzern eine Hotline eingerichtet: 041 375 08 88

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ahvluzern.ch

Anhang: - Merkblatt zur IPV 2014

Anhänge

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11150_20130819_IPV.pdf

Kontakt:

Urs Hofstetter
Direktor Ausgleichskasse Luzern
Tel.: +41/41/375'08'01

Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
  • 14.08.2013 – 12:23

    Europa Forum Luzern: Swiss Images - Standpunkte und Fakten

    Luzern (ots) - Die Schweiz steht derzeit stärker im internationalen Fokus und wird immer wieder kritisch beobachtet. Am Herbst-Forum 2013 des Europa Forum Luzern diskutieren hochkarätige Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik über das Image der Schweiz im Ausland, die innen- und aussenpolitischen Herausforderungen, die der Sonderfall Schweiz mit sich bringt, aber auch über die Vorzüge unseres ...

  • 13.08.2013 – 10:12

    Neue Umfahrungsstrasse in Sempach Station eröffnet

    Luzern (ots) - Ab Mittwoch, 14. August 2013, rollt der Verkehr in Sempach Station über die neue Umfahrungsstrasse mit der 220 Meter langen Überführung über die SBB-Geleise. Damit gehören die langen Wartezeiten an der Barriere der Vergangenheit an. Der Neubau ermöglicht zudem einen Angebotsausbau des öffentlichen Verkehrs. Am Dienstag, 13. August 2013, hat Regierungsrat Robert Küng zusammen mit dem ...

  • 12.08.2013 – 13:52

    Projekt «Purzelbaum» ermöglicht Kindern mehr Bewegung

    Luzern (ots) - Das Projekt «Purzelbaum» lässt die Kinder ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben. Bewegungsfreundliche Räume, tägliche Bewegungsangebote und ausgewogene Zwischenverpflegung ermöglichen den Kindern einen altersgerechten Schuleintritt. Mit dem neuen Schuljahr starten erstmals im Kanton Luzern 18 Kindergärten- und Basisstufen unter der Leitung von ausgebildeten «Purzelbaum»-Lehrpersonen. Vielen ...