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Staatskanzlei Luzern

Unabhängige Meldestelle für Mitarbeitende der Luzerner Polizei

Luzern (ots)

Ab kommendem Montag, 5. August 2013, nimmt die unabhängige Meldestelle der Luzerner Polizei ihren Betrieb auf. Die Stelle steht allen Mitarbeitenden des Korps offen, die über innerbetriebliche Vorkommnisse und Vorfälle berichten wollen. Sie sind in diesem Fall vom Amtsgeheimnis entbunden.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement JSD setzt eine weitere Massnahme im Zusammenhang mit den Vorwürfen an die Luzerner Polizei um. Ab Montag, 5. August 2013, nimmt eine unabhängige, externe Meldestelle ihren Betrieb auf. Diese Stelle soll allen Personen aus dem Korps offen stehen, die über innerbetriebliche Vorkommnisse und Vorfälle informieren wollen. Mitarbeitende der Luzerner Polizei, die Meldungen vornehmen, sind zu diesem Zweck vorübergehend vom Amtsgeheimnis entbunden.

Zuständig für die Meldestelle sind die beiden ausserkantonalen Mediatoren Martin Fischer und Ernst Baumgartner von SwissMediation in Siblingen (SH). Beide Vertrauenspersonen sind ausserkantonal tätig und verfügen über eine grosse Erfahrung in der Bewältigung komplexer Schlichtungsverfahren in- und ausserhalb von Verwaltungen.

Telefonisch, persönlich und schriftlich

Die Meldestelle wird schrittweise in Betrieb genommen. In der ersten Phase ab kommenden Montag sind Kontaktaufnahmen über eine intern kommunizierte Telefonnummer sowie schriftliche Meldungen möglich. Ab Freitag, 9. August 2013, können Mitarbeitende der Luzerner Polizei die beiden Vertrauenspersonen der Meldestelle nach telefonischer Anmeldung an einem neutralen Ort zum Gespräch treffen.

Die Meldungen werden von den Vertrauenspersonen dokumentiert, nach Themen sortiert und mit einer Empfehlung für das weitere Vorgehen an die Departementsleitung JSD weitergeleitet. Diese definiert den Handlungsbedarf und entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Kommandanten und der Geschäftsleitung der Luzerner Polizei entsprechende Massnahmen und sorgt für deren Umsetzung. Ein enger Austausch mit der parlamentarischen Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) wird sichergestellt. Ebenso wird der Luzerner Polizeiverband in den Prozess eingebunden.

Anonyme Meldungen sollen möglich sein

Polizistinnen oder Polizisten, die sich an die Meldestelle wenden, können selber entscheiden, ob und inwieweit ihre Anonymität gewahrt werden soll. Meldungen können grundsätzlich anonym an die beiden Vertrauenspersonen gerichtet werden. Polizei-Mitarbeitende, die sich gegenüber der Meldestelle namentlich zu erkennen geben, können ausbedingen, dass ihre Namen nicht weitergegeben werden.

Pilotprojekt für eine vom Parlament geforderte Meldestelle

Die Meldestelle für polizeiinterne Vorkommnisse ist ein Pilotprojekt. Diese zeitlich befristete Einrichtung soll Hinweise für die Ausgestaltung einer vom Parlament geforderten, künftigen Meldestelle liefern. Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangen die Einrichtung einer Anlaufstelle oder Meldestelle für regelwidriges Verhalten, sei es im Verhältnis zwischen Verwaltung und Bevölkerung oder innerhalb der Verwaltung.

Die dazu notwendigen gesetzlichen Regelungen sind in Vorbereitung, allerdings benötigt der Gesetzgebungsprozess seine Zeit. Was bereits heute möglich ist, ist die Einrichtung einer internen Meldestelle wie sie das Pilotprojekt vorsieht. Im Sinne der Qualitätssicherung sind solche Meldestellen in der Privatwirtschaft und in einzelnen Kantonen (etwa in Zürich oder St. Gallen) bereits eingeführt und als Bestandteil einer modernen Verwaltungsführung zu werten. Es handelt sich dabei um Meldungen, die dazu beitragen, bestehende Probleme zu erkennen und dafür im Interesse der Gesamtorganisation Lösungen zu entwickeln.

Kontakt:

Yvonne Schärli-Gerig
Regierungsrätin Justiz- und Sicherheitsdepartement
041 228 59 18 (erreichbar: Freitag, 2. August 2013, 14 bis 15 Uhr)

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