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Staatskanzlei Luzern

Asylwesen: Gemeindeverteilung wird vorbereitet

Luzern (ots)

Der Regierungsrat beschliesst den Verteilschlüssel für die Gemeindeverteilung von Asylsuchenden. Damit reagiert er auf die immer noch sehr angespannte Unterbringungssituation im Asylbereich. Steigt die Zahl der Asylsuchenden weiter an, ist der Kanton Luzern nun darauf vorbereitet, die Gemeindeverteilung auszulösen.

Die kantonale Asylverordnung gibt dem Kanton Luzern die Möglichkeit, den Gemeinden Asylsuchende zuzuweisen, vorausgesetzt, er kann selber nicht mehr genügend Unterkunftsplätze zur Verfügung stellen. Der Kanton Luzern ist weiterhin bestrebt, die Zahl der Zentrumsplätze zu erhöhen. Parallel dazu wird aber auch eine mögliche Gemeindeverteilung vorbereitet.

Gestützt auf § 9 Absatz 2 der kantonalen Asylverordnung hat der Regierungsrat den Verteilschlüssel auf 0.004 Asylsuchende pro Einwohner festgelegt. Wird die Gemeindeverteilung ausgelöst, werden die Gemeinden aufgefordert, innert zehn Wochen für die Asylsuchenden gemäss Verteil-Liste Unterkunftsplätze bereitzustellen. Bereits in der Gemeinde untergebrachte Asylsuchende werden dabei angerechnet. Die Betreuung der Asylsuchenden sowie die Finanzierung bleiben Aufgabe des Kantons.

Aufgrund der unverändert hohen Anzahl Asylsuchender sowie der aktuellen Situation in der Zentrumsplanung ist die Unterbringungssituation im Kanton Luzern nach wie vor sehr angespannt. Durch die planmässige Schliessung des Bundeszentrums Nottwil anfangs Juli 2013 wird sich die Situation für den Kanton Luzern weiter verschärfen. Dies, weil die Zuweisungsreduktion wegfällt. Aufgrund der beiden befristeten Bundeszentren hat der Bund dem Kanton Luzern innert Jahresfrist insgesamt 272 Asylsuchende weniger zugewiesen.

Mit Blick auf die Lage im Nahen Osten und insbesondere den Syrienkonflikt hat das Bundesamt für Migration anfangs 2013 prognostiziert, dass die Schweiz 2013 mit bis zu 30'000 Asylgesuchen rechnen muss. Gemäss der gesetzlichen Regelung (SR 142.3111 eidg. Asylverordnung) ist der Kanton Luzern verpflichtet, 4.9 Prozent aller Asylsuchenden vom Bund zu übernehmen. Das würde bedeuten, dass für bis zu 1'470 Asylsuchende Unterkunftsplätze bereitzuhalten sind. Der beschlossene Verteilschlüssel basiert auf dieser Prognose.

Der Kanton analysiert die Situation regelmässig. Steigt die Zahl der Asylsuchenden markant und können die neu zu schaffenden Plätze nicht durch ein neues Zentrum oder durch Akquirieren auf dem Wohnungsmarkt sichergestellt werden, wird die Gemeindeverteilung ausgelöst.

Strategiereferenz

Diese Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft

Anhang:

Tabelle "Beispiel: Gemeindeverteilung Asylsuchende per 30. April 2013"

Anhang:

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/11061_20130705_asyl-bsp.pdf

Kontakt:

Silvia Bolliger
pers. Mitarbeiterin des Departementsvorsteher Gesundheits- und
Sozialdepartement
Tel.: +41/41/228'68'93
E-Mail: silvia.bolliger@lu.ch

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