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Staatskanzlei Luzern

Ungereimtheiten im Beschaffungswesen: Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) verlangte Rechenschaft

Luzern (ots)

Die Aufsichts- und Kontrollkommission des Luzerner Kantonsrates (AKK) ist vor zwei Jahren bei der kantonalen Dienststelle Informatik (DIIN) auf Ungereimtheiten im Beschaffungswesen gestossen. Die danach eingeleiteten Untersuchungen und Abklärungen seitens der AKK und der Regierung sind nun abgeschlossen. Die AKK schaut jetzt nach vorn und schlägt unter anderem mit einer Motion und einem Postulat weitere Massnahmen vor.

Im Herbst 2011 ist eine Subkommission der AKK auf Sachverhalte gestossen, die auf nicht rechtmässige Beschaffungen hinwiesen. Nach diversen Abklärungen hat die AKK im 2012 beschlossen, der Finanzkontrolle einen Sonderauftrag zu erteilen, vom Regierungsrat einen Rechenschaftsbericht zu den Beschaffungen der DIIN in den Jahren 2009 bis 2011 einzuverlangen und einen besonderen Ausschuss mit den weiteren Untersuchungen und Abklärungen zu beauftragen. Aufgrund der ersten Erkenntnisse des Regierungsrates wurde später durch diesen ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Sowohl die internen Untersuchungen der Finanzkontrolle als auch die externen Rechtsgutachten haben gezeigt, dass im Zeitraum zwischen 2009 und 2011 in der DIIN in mehreren Fällen sowohl das Beschaffungs- als auch das Kreditrecht verletzt worden ist. Mindestens in einem Fall liegen Anhaltspunkte für ungetreue Amtsführung vor. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat Ende März 2013 Strafanzeige gegen einen damaligen Kantonsangestellten erstattet. Die entsprechende Strafuntersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Für den Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Ansicht der AKK haben die Zentralisierung der Informatik, grosse Projekte, die damit zusammenhängenden neuen und hohen Vergabevolumen, teilweise missglückte Vorprojekte, grosser Personalbedarf und die sich häufenden Personalwechsel zu dieser Situation geführt. Zudem waren die durch das Finanzdepartement getroffenen Massnahmen zur Einhaltung beschaffungsrechtlicher Vorgaben nicht ausreichend. Dem Beschaffungswesen wurde nach Ansicht der AKK unter den besonderen Umständen nicht genügend Beachtung geschenkt. Ebenso ist festzustellen, dass die Untersuchungen in der DIIN nur aufgrund der Aufsichtstätigkeit der AKK so weit vorangetrieben wurden. Dank mehrmaligem und beharrlichem Intervenieren der Kommission kamen die Missstände soweit zum Vorschein, dass ein Strafverfahren eingeleitet werden konnte. Der zuständige Departementsvorsteher hat die Tragweite des Sachverhalts in mehrfacher Hinsicht unterschätzt. Der Regierungsrat hat erst auf Druck der AKK gehandelt.

Mit seinem Schlussbericht an die AKK hat der besondere Ausschuss seine Arbeiten zur Aufarbeitung des Beschaffungswesens in der DIIN abgeschlossen. Ziel der AKK ist es nun, den Blick in die Zukunft zu richten und präventive Massnahmen einzuleiten. Dazu gibt die AKK beim Kantonsrat eine dringliche Kommissionsmotion zur Schaffung einer Beschwerdestelle mit Anlaufstelle für Whistleblowing ein. Bei Verdacht auf ungesetzmässiges Handeln sollen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kantonsangestellte die Möglichkeit haben, ihre Information einer unabhängigen Beschwerdestelle zur Abklärung zu übergeben. Zusätzlich wird die Regierung mittels eines Postulats aufgefordert, umgehend eine weitere Sensibilisierung und Schulung aller Dienststellen des Kantons Luzern zum Thema Beschaffungswesen an die Hand zu nehmen.

Kontakt:

Yvonne Hunkeler
Vorsitzende AKK Sonderausschuss
Tel.: +41/79/503'03'36

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