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Staatskanzlei Luzern

Kommission Wirtschaft und Abgaben stimmt Sonderkredit für Beiträge an Gemeinden zu

Luzern (ots)

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmt dem Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit von 2,5 Millionen Franken in den Fonds für Sonderbeiträge an Gemeinden im Jahr 2012 einstimmig zu. Mit den zusätzlichen Mitteln kann der Regierungsrat über das Gesuch der Gemeinde Menznau um einen weiteren Sonderbeitrag noch im Jahr 2012 entscheiden.

Die Mittel im Fonds für Sonderbeiträge an Gemeinden (neuer Name: Fonds für die besonderen Beiträge an Gemeinden) sind zurzeit bis auf 0,3 Millionen Franken aufgebraucht oder definitiv zugesichert. Der Regierungsrat könnte somit für die Rechnung 2012 keinen Sonderbeitrag an eine einzelne Gemeinde mehr zusichern. Unter Berücksichtigung der Schuldenbremse und in Anbetracht der angespannten Finanzlage im Jahr 2013 ist es aber sinnvoll, wenn ein allfälliger weiterer Sonderbeitrag der Rechnung 2012 belastet wird und nicht erst der Rechnung 2013.

Gesuch von Menznau offen

Im Jahr 2011 hatte die Gemeinde Menznau ein Gesuch um einen Sonderbeitrag beim Kanton eingereicht. Zur Entschärfung der angespannten finanziellen Situation hatte der Regierungsrat einen Sonderbeitrag von 2,5 Millionen Franken entrichtet und eine zweite Tranche für das Jahr 2012 in Aussicht gestellt. Damit der Regierungsrat noch in diesem Jahr über eine zweite Tranche entscheiden kann, ist zuerst der Fonds zu äufnen.

In der Kommission Wirtschaft und Abgaben unter dem Vorsitz von Giorgio Pardini (SP Luzern) war umstritten, ob die Gemeinde Menznau in der Vergangenheit genügende Eigenanstrengungen unternommen hat, um die finanzielle Notlage abzuwenden und ob sie unterdessen die richtigen Schritte für eine nachhaltige Stärkung ihres Finanzhaushaltes eingeleitet hat. Die Kommission billigt der Gemeinde Menznau aber zu, dass sie durch die Halbierung der Gewinnsteuer eines grossen Industriebetriebs einen bedeutenden Einbruch der Steuerträge erlitten hat. Dass die Gemeinde Menznau Abklärungen zu Fusionen und Zusammenarbeitsprojekten erst spät und unter Druck des Kantons vornimmt, wurde in Teilen der Kommission kritisch vermerkt. Unterdessen hat die Gemeinde Menznau den vom Regierungsrat verlangten Zwischenbericht erstellt. Darin beantragt die Gemeinde Menznau für das Jahr 2012 eine zweite Tranche von 3 Millionen Franken und für die Jahre 2013 und 2014 weitere Tranchen von 3 beziehungsweise 1,5 Millionen Franken. Einig war sich die WAK darin, dass grundsätzlich und prioritär die Mittel des Finanzausgleichs eingesetzt werden müssen, um Bevor- und Benachteiligungen einzelner Gemeinden auszugleichen und Sonderbeiträge nur in Fällen unverschuldeter finanzieller Notlagen zu entrichten sind.

In der WAK wurde die zwingende Koppelung des Anspruchs auf Sonderbeiträge mit einer der Maximalsteuerfusshöhe von 2,4 Einheiten ausgiebig diskutiert. Die Kommission ortet hier weiteren Diskussions- und allenfalls Handlungsbedarf.

Die Vorlage ist für die Dezembersession des Kantonsrates traktandiert.

Kontakt:

Giorgio Pardini
Präsident WAK
Tel.: +41/79/277'66'13

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