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Staatskanzlei Luzern

WAK unterstützt eine Anpassung der Bestimmungen über die freihändige Vergabe

Luzern (ots)

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK des
Kantonsrates (Vorsitz Leo Müller, CVP, Ruswil) hat die Änderung des 
Gesetzes über die öffentlichen Beschaffungen betreffend die 
freihändige Vergabe vorberaten.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Änderung von § 13 
des Gesetzes über die öffentlichen Beschaffungen. Diese Bestimmung 
über die freihändige Vergabe soll so geändert werden, dass die 
Auftraggeberin bei Beschaffungen, die von der Auftragsgrösse her 
durch freihändige Vergabe erfolgen dürfen, bei mehreren Anbieterinnen
ein Angebot einholen kann. Damit soll auch im Anwendungsbereich des 
freihändigen Vergabeverfahrens Konkurrenz unter den Anbieterinnen 
ermöglicht und mithin die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher 
Mittel gefördert werden.
Da die Vergabe im freihändigen Verfahren ohne formellen Entscheid 
mit dem Abschluss des Vertrags erfolgt, besteht bei freihändigen 
Vergaben keine Beschwerdemöglichkeit gegen die Auftragserteilung. 
Hingegen ist es möglich, die Wahl der freihändigen Vergabe als 
Verfahrensart anzufechten. Mit der Gesetzesänderung wird die 
Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Luzerner 
Verwaltungsgerichts im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit 
ausdrücklich im Gesetz festgehalten.
Die WAK stimmt dieser Änderung einstimmig zu. Die Kommission 
diskutierte die Begrenzung der einzuholenden Offerten auf drei, 
sprach sich aber letztlich gegen eine Begrenzung aus. Die Kommission 
geht davon aus, dass sich an der bisherigen Praxis der Besteller, 
etwa drei Offerten einzuholen, nichts ändern werde. Sie will den 
Bestellern auf diese Weise auch ermöglichen, wo dies sinnvollerweise 
geboten erscheint, mehr als drei Offerten einzuholen.
Der Kantonsrat wird diese Vorlage voraussichtlich an der Session 
vom 25./26. Januar 2010 beraten.

Kontakt:

Leo Müller
Präsident WAK
Tel.: +41/41/495'28'20
Mobile: +41/79/363'32'60

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